Suche Erfahrungen von Hartz 4 Mamis

SagunaSaguna

1,742

bearbeitet 20. 08. 2007, 22:46 in Recht und Behörden
Hi,
bekommt hier jemand Harzt 4?

Mir wurde gesagt, dass der Vater des Babys für den Unterhalt des Kindes und 3 Jahre lang auch für den Unterhalt der Mutter zuständig ist! Egal ob es ein One-Night-Stand war, man getrennt lebt oder verheiratet ist! Dazu gibt es sogar einen BGB Paragraphen.

Nur wenn er nachweislich nicht zahlen kann zahlt das Jugendamt fürs Kind und das Arbeitsamt für die Mutter. ABER in beiden Fällen wird die Zahlung dem Vater als Schulden angerechnet! Sowohl beim JA wie auch beim Arbeitsamt.

Stimmt das in der Praxis/dem richtigen Leben so??? Habt Ihr damit Erfahrungen gemacht? Ist der Vater dann für immer hoch verschuldet???
:shock:

Kommentare

  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also mir wurde das auch so gesagt.
    Die Ämter fordern auf alle Fälle das Geld vom Vater zurück und man kann auch nicht sagen, dass man dann der Menschlichkeit zu Liebe auf dessen Geld verzichtet...
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Saguna schrieb:
    Stimmt das in der Praxis/dem richtigen Leben so??? Habt Ihr damit Erfahrungen gemacht? Ist der Vater dann für immer hoch verschuldet???
    :shock:

    Ja das stimmt so. Der Vater kann aber auch gleich dem Kind den zustehenden Unterhalt zahlen. Oder eben später beim JA "abstottern".

    Du klingst so, als ob du "Mitleid" hättest, bzw. schockiert über dieses Gesetz bist? Der Vater ist und bleibt nun mal der Vater. Was ein ONS damit zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Nur weil das Kind nicht gewollt war, kann man den Vater doch nicht aus der Verantwortung entlassen. Die Mutter kanns ja schließlich auch nicht. :biggrin:
  • SagunaSaguna

    1,742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir ging es hauptsächlich um den Unterhalt für die Mutter wenn das Paar nicht verheiratet ist. Da ist dann laut Gesetz der Kindsvater verpflichtet für die Mutter zu zahlen solange diese sich ums Kind kümmert und deshalb nicht arbeitet. Nach einer Scheidung kenne ich sowas, aber sogar nach einem ONS? Ist aber laut Gesetz so.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich bekomme aber auch kein geld von meinem ex? wir waren auch nicht verheiratet.
  • NefertariNefertari

    312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hast du dein geld denn mal eingefordert?
    bist du wieder neu verheiratet - dann gibts nämlich auch nur noch kindesunterhalt
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein geld hab ich nicht angefordert hab auch noch nie was von gehört,ich bin auch nicht verheiratet ,bin mit dem vater meiner beiden letzten kindern zusammen,aber Unterhalt hat er noch nie gezahlt,(vater vom ersten sohn) ich habe es bis mein sohn 6 jahre alt wurde von der unterhaltvorschusskasse bekommen und wo er 6 wurde garnichts mehr.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Äh, na von alleine zahlen die selten. Warum hast du denn nicht auf Kindesunterhalt geklagt? Da im Prinzip das Kind klagt (du nur als Sorgeberechtigte) gibt es doch Prozeßkosten-Hilfe. Das Geld steht deinem Sohn zu. Das du nichts mehr erhältst ist eine andere Sache.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    die können doch nichts holen wenn er hartz4 bekommt oder ?
  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nö, aber wenn er wieder arbeitet, wird er bis auf den Sozialsatz gepfändet.
    Mein ehemaliger angeheirateter Onkel kam sich ganz schlau vor und setzte sich in die Fremdenlegion ab. Nach 30 Jahren meinte er, die Gefahr sei vorbei und reiste wieder in D ein. Tja, schade, dwer Staat hatte ihn sofort am Wickel ;-)
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Also soweit ich weiß verjährt der Unterhalt an die Mutter nach einer gewissen Zeit. Wie lang diese Zeit ist weiß ich aber leider auch nicht.
    Kindesunterhalt verjährt nie. Das Jugendamt legt bis zu einem gewissen Alter aus und fordert es dann vom Vater zurück. Mein Mann hat da auch nich ein paar Tausend offen...

    Neuerdings kann man den zuzahlenden Unterhalt beim Harz4 Antrag geltend machen. Die Auskunft haben wir vor etwa 2 Wochen vom JA bekommen. Letztes Jahr im November war dies noch nicht möglich.
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