Mutterschutz

bearbeitet 28. 07. 2007, 19:08 in Recht und Behörden
Hallo hab mal wieder eine frage und zwar wegen dem Mutterschutz. Ab wann geht man den genau in Mutterschutz? Muss ich quasi 6 Wochen von dem ET vor rechnen oder gehe ich erst ab dem tag wenn ich die Bescheinigung vom arzt habe?? also ich hab am 9.10 ET und wenn ich 6 Wochen vor rechnen muss gehe ich quasi am 28.8 in mutterschutz. ist das so richtig?? hab aber erst am 31.8 den termin beim FA wo ich auch die bescheinigung bekomme. Reiche ich die dann nach??

außerdem wollte ich mal frage wie es mit dem Urlaub aussieht. ich hab noch rest urlaub und wollte die vor dem Mutterschutz dran hängen. Jetzt meine frage steht mir trotzdem der ganze Jahres urlaub zu?? oder wird mir was abgezogen weil ich ja in mutterschutz und in elternzeit gehe?

Vielen Dank im vorraus

Kommentare

  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem ET, in Deinem Fall also am 28.8. Die Bescheinigung vom Gynäkologen darf max. sieben Wochen vor ET ausgestellt werden (also eine Woche früher). Ob das o.k. ist, wenn Du die Bescheinigung ein paar Tage später nachreichst, würde ich mit dem Arbeitgeber abklären. Ansonsten, den VU Termin entsprechend vorverlegen.
    Zum Thema Urlaubsanspruch:
    Da ich nicht weiss, wieviel Jahresurlaub Dir zusteht, kann ich das nicht in Tagen sagen. Es heisst aber, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat, in dem Elternzeit genommen wird, um ein zwölftel kürzen kann.
    Deine Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt (Achtung! Schnell beantragen, ich meine es waren 6 Wochen vor Beginn, das heisst 2 Wochen nach der Geburt!). Wenn wir davon ausgehen, dass Dein Kind am 9.10. geboren wird, ist dies also der 4.12. Damit kommt kein voller Kalendermonat Elternzeit in diesem Jahr mehr zustande, und wenn ich den Gesetzestext richtig verstanden habe, steht Dir damit also vor Beginn Deines Mutterschutzes der volle Resturlaub dieses Jahres zu. Wenn es Deinem Arbeitgeber nicht möglich ist, Dir den kompletten Urlaub vorher zu geben, muss er dies im Anschluss an die Elternzeit tun.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!

    Liebe Grüsse,
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    vielen dank du hast mir echt super geholfen.drück dich
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    gerne!

    Wenn ich jemandem das nervige Recherchieren ersparen kann, was ich hinter mir habe, dann hat sichs wenigstens gelohnt!

    Liebe Grüsse
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