Hallo,
vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid ;-)
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe und eins aus meiner neuen Partnerschaft, das allerdings während der laufenden Scheidung (die mein Ex eeeewig verzögert hat, nicht aus bösem Willen, sondern aus Dusseligkeit bezüglich verschiedener einzureichender Papiere :flaming01: ) geboren wurde.
Die Scheidung ist inzwischen endlich durch, aber mein Jüngster ist immer noch offiziell Kind meines Exmannes. Das wollen wir jetzt in Angriff nehmen, die Geburtsurkunde ändern lassen, leider ist der zuständige Standesbeamte in Urlaub (hallo? Ist das sooo ein ungewöhnlicher Fall, dass das nicht ein anderer übernehmen kann???).
Größtes Problem ist allerdings im Moment der Nachname. Ich habe meinen Ehenamen behalten und die drei Kinder heißen ebenfalls so. Nun findet es mein neuer Partner aber nicht sooo prickelnd, dass SEIN Sohn so heißt wie mein Ex, was ich auch verstehen kann. Trotzdem sträubt sich in mir alles bei dem Gedanken, dass EINS meiner Kinder plötzlich anders heißen soll als ich und seine Geschwister.
Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass wir erstmal nur die Vaterschaft offiziell machen, ohne den Nachnamen des Kleinen zu ändern, weil wir nämlich demnächst (in den nächste 2-3 Jahren) heiraten wollen und dann evtl. NOCH ein neuer Name nötig wäre :shock: Wir würden dann gerne meinen Mädchennamen als Ehenamen wählen, evtl. würde ich meinen Ehenamen (als Doppelnamen, obwohl ich die eigentlich hasse) zusätzlich behalten, falls die großen Kinder weiter heißen wollen wie ihr leiblicher Vater. Dann hätte ich als Mutter die Namensverbindung zu allen 3 Kindern. Steigt ihr noch durch? :cool:
So, jetzt die Frage, geht das überhaupt? Kann ich (geborene Meier, verheiratet Müller) dann Meier-Müller bzw. Müller-Meier heißen, die großen Kinder weiterhin Müller, das kleine Kind und der neue Ehemann Meier? Und müsste ich in diesem Fall VORHER den Ehenamen ganz ablegen und meinen Geburtsnamen annehmen? Aber dann ist ja der Ehename weg, oder? Mann, ist das kompliziert!
Vor der Geburt hätte ich nicht gedacht, dass mir das alles sooo wichtig ist, aber jetzt habe ich regelrecht Bauchschmerzen wegen der Nachnamen meiner Kinder... :traurig07:
Kommentare
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Was ich nicht verstehe ist, wieso Dein drittes Kind offiziell Kind Deines Ex-Ehemannes ist. Die Vaterschaft hat doch mit dem Verheiratetsein nichts zu tun.... Unverheiratete können doch auch einen Vater eintragen.... :confused02:
Mit der Namenverteilung kann ich Dir keine gesicherte Auskunft geben, weil ich meine, dass sich da in den letzten Jahren noch was geändert hat.... Aber bei meiner Freundin ist es so:
1. Mann Müller, eine Tochter
2. Mann Meier, eine Tochter ein Sohn
Status quo: erste Tochter heisst Müller, die anderen Kinder Meier, der aktuelle Ehemann natürlich auch, und sie heisst Müller-Meier. Das ist doch in etwa das was Du willst, oder habe ich da was missverstanden?
Diese Konstellation GING also zumindest vor ein paar Jahren mal, ob sich da in letzter Zeit etwas geändert hat, kann ich nicht sagen.
Liebe Grüsse, und viel Erfolg beim Erklären auf dem Standesamt :biggrin:
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Leider hat Vaterschaft eben doch was mit Verheiratetsein zu tun: So lange man verheiratet ist, gilt automatisch der Ehemann als Vater. Wir haben schon vor der Geburt eine "Vaterschaftserklärung mit Zustimmung des Ehemannes" abgegeben, was ganz schön schwierig war, da mein Ex nach der Trennung ins Ausland gegangen ist und man persönlich beim Jugendamt erscheinen muss :shock: Da lief die Scheidung bereits, aber das hat sich über fast 3 Jahre alles in allem hingezogen. Da ich zum Zeitpunkt der Geburt auf dem Papier noch verheiratet war, gilt eben der Ehemann als Vater, das ist so auf dem Standesamt eingetragen. Unsere Vaterschaftsanerkennung hat die gar nicht interessiert... Wir hätten sofort nach Inkrafttreten des Scheidungsurteils die Geburtsurkunde ändern lassen können, haben das aber schleifen lassen, weil wir mit einem neuen Baby erstmal andere Dinge zu tun hatten ;-) Die neue Familie musste sich erstmal "sortieren". Ich könnte also theoretisch meinen Exmann auf Unterhalt verklagen für ein Kind, das nicht seins ist. (aber da er für die Großen auch nix zahlt, hätte das wenig Sinn :flaming01: ) Mach ich natürlich nicht.
Am liebsten wäre mir die allereinfachste Lösung, nämlich dass mein neuer Mann den Namen annimmt, den wir anderen alle tragen, ich und die 3 Kinder. Das will er aber absolut nicht, weil das eben der Name des Exmannes ist. Zweitliebste Lösung: Ich und die Kinder wechseln auf meinen Geburtsnamen, der neue Mann nimmt den ebenfalls an. Exmann müsste der Namensänderung seiner Kinder nicht mal zustimmen, da er kein Sorgerecht hat, aber ich weiß nicht, ob die großen Kinder das möchten. Und die dritte Variante wäre eben dieses Meier-Müller-Kuddelmuddel, das direkt nach außen unsere Familienkonstellation ausdrücken würde. Für mich die schlechteste Möglichkeit, weil sie dieses Halbgeschwister-Ding noch mehr rausstellt, das leben wir eigentlich so nicht.
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Früher war es sogar so, dass Geschiedene ein Jahr warten mussten mit einer neuen Heirat, um da irgendwelche Vaterschaftsprobleme auszuschließen. Wie man allerdings das vor-scheidungs-bzw. zwischeneheliche folgenreiche Poppen da eingerechnet hat, ist mir schleierhaft...
Mich hat das ganze heute ziemich beschäftigt und ich finde es von neuem Mann logisch dass sein Kind wie er heißen soll und nicht wie Exmann. Wahrscheinlich ist es da wirklich besser, auf den Mädchennamen zurückzugehen, um einen gemeinsamen Nenner mit allen Kindern zu haben. Oder Mann zwei nimmt den Ehenamen der Frau an, dann heißen alle gleich, was vor allem für die Kinder bestimmt sehr angenehm wäre.... Was aber die Männer davon halten... :roll: Andererseits gibt es heutzutage soviele Patchwork-Familien, da muss sich ja fast entschuldigen, wenn alle gleich heißen..
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Die Eltern und der Expartner können regeln was sie wollen, ohne ein rechtskräftiges Scheidungsurteil ist IMMER der Ehemann der Vater!!!
Ja, das ginge auch. Er hat aber kein Problem mit meinem Geburtsnamen. Den würde er ohne Weiteres annehmen, es geht nur um den jetzigen Ehenamen. Er bräuchte also gar keinen Doppelnamen, wir hätten dann meinen gemeinsam.
Äh, das habe ich jetzt nicht verstanden :schuechtern01: Du meinst, wenn ich mich dann wieder trennen würde und ein drittes Mal heiraten würde? Ich glaube, in dem Fall würde ich dann darauf bestehen, dass jeder seinen eigenen Nachnamen weiterträgt :biggrin: Und Kinder gäbe es dann wohl auch keine mehr.
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Ich fand das Namensrecht äußerst unflexibel :sad:
Ob Deine Kinder einfach so Deinen Mädchennamen annehmen könne, wage ich etwas zu bezweifeln. Die Namensänderung ist an die Fürsorge gekoppelt. Ändert sich die Sorge, kann man den Namen ändern.
Hieße für mich, Du nimmst nach der Scheidung Deinen Mädchennamen an, heiratest Deinen Neuen, ihr bestimmt Deinen Mädchennamen zum Ehenamen, er kriegt das Sorgerecht für die Kinder und ihr könnt die Kinder in Mädchenname umändern. :roll:
Was sagen denn Deine Großen dazu? Mögen die ihren Namen hergeben?
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Also, meine Cousine hat mit ihrer Tochter aus erster Ehe gemeinsam ihren Mädchennamen wieder angenommen (sie hießen beide wie der Exmann) - geht also scheinbar (zumindest vor ca. 16 Jahren ging das).
Als sie dann später wieder geheiratet hat, hat sie den Namen ihres 2. Mannes angenommen, ihr gemeinsamer Sohnt heißt auch so, und die Tochter aus erster Ehe hat aber den Mädchennamen der Mutter behalten (wollte sie so).
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@snoopy82: In den letzten 16 Jahren hat sich da meines Wissens Einiges im Namensrecht getan.
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ich bringe mal ein wenig Licht ins Dunkel
In diesem Falle muß der Vater der Kinder der Namensänderung zustimmen, weil sie Seinen ! Namen tragen. Das hat in dem Fall, wo die Kinder den Namen des Vaters tragen nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Zustimmung des anderen Elternteils ist Notwendig, wenn
- sie seinen Namen tragen
und/oder
- bei gemeinsamen Sorgerecht.
Bei dem dritten Kind, welches ja irgendwann man in der Geburtsurkunde den richtigen biologischen Vater sehen hat, kann der Name dann natürlich geändert werden.
Es geht hier um die Kinder aus der Ehe.
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Fair finde ich das nicht...Ich mein, meine Großen leben jetzt seit 4 Jahren mit ihrem Stiefvater zusammen, während sie ihren ins Ausland verzogenen Vater in dieser Zeit 2mal gesehen haben. Weder kümmert er sich groß noch zahlt er für seine Kinder, kann aber "einfach so" eine evtl. Namensänderung verhindern? Was ist mit dem Wohl der Kinder, guckt da keine Stelle drauf?