Hallo,
bin noch in der Erziehungszeit mit meinem 1. Sohn( bis 3.2008), erwarte aber im November 2007 mein 2. Kind.
Vor Geburt des 1. Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet. Meine Frage ist, wie wird das Erziehungsgeld berechnet.
Nach meinem letzten Gehalt oder erhalte ich den Mindestsatz?
Kommentare
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Grüßle
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ich befinde mich ja in der gleichen Situation und habe da auch schon recherchiert und muss dir leider sagen, dass du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus erhälst, da als Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz, weiss ich jetzt nicht genau) hergenommen werden.
Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hast, dann kannst du gleich weitere 2 Monate Erziehungsgeld abschreiben, da man keinen Anspruch auf Erziehungsgeld hat solange man Mutterschaftsgeld erhält.
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Danke fuer eure Antworten.
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Muss ich dazu vorher gearbeitet haben? Wenn ich gearbeitet hätte, wäre ich ja noch im Erziehungsurlaub, aber da ich Studentin bin, gibt es sowas natürlich nicht ...
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Hab folgendes im Internet gefunden (Quelle ist elterngeld.net):
Wenn der Antragsteller neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, weitere Kinder hat, dann wird in den folgenden Fällen zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % gewährt:
Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren
Mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren
Mindestens ein behindertes unter 14 Jahren
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Uff, ist das kompliziert, ich dachte, das Elterngeld sollte eine einfache Sache werden???
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Falls dir aber Mutterschaftsgeld zusteht, darfst du dir gleich mal 2 Monate Elterngeld abziehen. Wenn nicht, kriegst du 12 Monate Elterngeld plus Geschwisterbonus. Aber unbedingt rechtzeitig beantragen, weil Elterngeld rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung ausbezahlt wird.
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Lohnt es sich denn es zu beantragen und dafuer auf 2 Mo. Erziehungsgeld zu vezichten?
Ist Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse zu beantragen?
Bin total der Buerokratie-Laie :oops:
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Das Mutterschaftsgeld ist bei der Krankenkasse zu beantragen und zwar mit dem gelben Schein, den dein Frauenarzt ca. 6 Wochen vor der Geburt ausstellt.
Ich würde sagen es lohnt sich auf jeden Fall Mutterschaftsgeld zu beantragen, weil du dieses ja bereits 6 Wochen vor der Geburt erhälst und 8 Wochen danach. Das macht zusammen mehr als der Mindestsatz des Erziehungsgeldes für 2 Monate. ;-)
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was wäre denn der Mindestsatz beim Erziehungsgeld ?
danke
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