Erziehungsgeld

bearbeitet 29. 11. 2007, 11:42 in Recht und Behörden
Hallo,
bin noch in der Erziehungszeit mit meinem 1. Sohn( bis 3.2008), erwarte aber im November 2007 mein 2. Kind.
Vor Geburt des 1. Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet. Meine Frage ist, wie wird das Erziehungsgeld berechnet.
Nach meinem letzten Gehalt oder erhalte ich den Mindestsatz?

Kommentare

  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber gesesen zu haben, dass das Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt (in deinem Fall vor der Geburt des ZWEITEN) als Grundlage dient. Damit kämst Du schlechter weg, ich weiß. Ist bei mir ähnlich. Allerdings wär das sonst auch unfair, weil ich bereits nach einem Jahr Erziehungsurlaub wieder Teilzeit gearbeitet habe und das Elterngeld bei mir nun vom Teilzeitgehalt berechnet wird und eben nicht nach dem Vollzeitgehalt, dass ich noch vor dem ersten Kind verdient habe ;-)
    Grüßle
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo caitlin,

    ich befinde mich ja in der gleichen Situation und habe da auch schon recherchiert und muss dir leider sagen, dass du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus erhälst, da als Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz, weiss ich jetzt nicht genau) hergenommen werden.

    Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hast, dann kannst du gleich weitere 2 Monate Erziehungsgeld abschreiben, da man keinen Anspruch auf Erziehungsgeld hat solange man Mutterschaftsgeld erhält.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    na, dann kommen wir ja ganz schoen doof weg! Bin aber froh dass die Kleinen vom Alter her nicht so weit auseinander liegen.
    Danke fuer eure Antworten.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was ist denn der Geschwisterbonus??
    Muss ich dazu vorher gearbeitet haben? Wenn ich gearbeitet hätte, wäre ich ja noch im Erziehungsurlaub, aber da ich Studentin bin, gibt es sowas natürlich nicht ...
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Geschwisterbonus ist nicht davon abhängig ob man vorher gearbeitet hat, sondern vom Altern des ersten Kindes abhängig. Da Joelle unter 3 Jahre alt ist, steht auch dir ein Geschwisterbonus von 10 % vom Elterngeld zu, minimum sind 75 EUR.
  • Katharina74Katharina74

    1,027

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber soweit ich weiß, gibt es den Geschwisterbonus nur so lange, wie das Geschwisterkind unter 3 Jahren ist. Ab dem 3. Geburtstag fällt der dann weg. Wurde mir jedenfalls gesagt. Weiß jemand zufällig, wie das ist, wenn man zusätzlich 2 Kinder unter 3 Jahren hat? Ich nehme mal an, man bekommt den Geschwisterbonus nur einmal, oder?
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja Katharina, das stimmt. Man bekommt den Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes.

    Hab folgendes im Internet gefunden (Quelle ist elterngeld.net):

    Wenn der Antragsteller neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, weitere Kinder hat, dann wird in den folgenden Fällen zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % gewährt:

    Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren
    Mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren
    Mindestens ein behindertes unter 14 Jahren
  • Katharina74Katharina74

    1,027

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm, das würde dann aber doch für mich bedeuten, dass ich eigentlich nicht nur bis Juni 2008 den Geschwisterbonus bekomme (da wird Mailin - 1. Kind- 3 Jahre), sondern das ganze Jahr, in dem mir Elterngeld zusteht, weil Fynn nächstes Jahr auch erst 2 wird, ich also während des ganzen Jahres 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren habe. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

    Uff, ist das kompliziert, ich dachte, das Elterngeld sollte eine einfache Sache werden???
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genauso ist es, Katharina. So schwierig ist es doch gar nicht ;-)

    Falls dir aber Mutterschaftsgeld zusteht, darfst du dir gleich mal 2 Monate Elterngeld abziehen. Wenn nicht, kriegst du 12 Monate Elterngeld plus Geschwisterbonus. Aber unbedingt rechtzeitig beantragen, weil Elterngeld rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung ausbezahlt wird.
  • Katharina74Katharina74

    1,027

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht. Was heißt denn rechtzeitig beantragen, praktisch direkt nach der Geburt? Ich glaube, Männe hat den Antrag schon irgendwo gespeichert, wir warten dann nur noch auf das Geburtsdatum :biggrin:
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau, gleich nach der Geburt beantragen, dann kann nix schief gehen ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo, woher weiss ich ob mir Mutterschaftsgeld zusteht?
    Lohnt es sich denn es zu beantragen und dafuer auf 2 Mo. Erziehungsgeld zu vezichten?
    Ist Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse zu beantragen?
    Bin total der Buerokratie-Laie :oops:
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da du in deinem Eingangsposting geschrieben hast, dass du noch in der Erziehungszeit bist, gehe ich mal davon aus, dass dein altes Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht, oder? Wenn dem so ist, dann steht dir auch Mutterschaftsgeld zu. Das wäre zumindest ein Kriterium, dass man erfüllen muss.

    Das Mutterschaftsgeld ist bei der Krankenkasse zu beantragen und zwar mit dem gelben Schein, den dein Frauenarzt ca. 6 Wochen vor der Geburt ausstellt.

    Ich würde sagen es lohnt sich auf jeden Fall Mutterschaftsgeld zu beantragen, weil du dieses ja bereits 6 Wochen vor der Geburt erhälst und 8 Wochen danach. Das macht zusammen mehr als der Mindestsatz des Erziehungsgeldes für 2 Monate. ;-)
  • CluelessClueless

    871

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    was wäre denn der Mindestsatz beim Erziehungsgeld ?
    danke
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    300€ monatlich, soweit ich das weiß.. ;-)
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