Bezahlung einer Bekannten für Kinderbetreuung

bearbeitet 21. 08. 2007, 17:40 in Kita- Kiga- Tagesmutter
Hallo,

wir müssen Noah wahrscheinlich wegen den Arbeitszeiten meines Mannes (Früh-und Spätschicht) und meinen Bürozeiten (3 Std. vormittags) in Betreuung zu einer Bekannten geben. Es würde sich also um 2 Wochen im Monat handeln in denen wir Noah jeweils 3-4Std./Tag an 5 Tagen in der Woche bei der Bekannten lassen. Sie hat selbst ein kleines Kind (ca. 10 Monate).

Welchen Stundenlohn zahlt man denn da so üblicherweise?

Heike

Kommentare

  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    macht ihr denn einen "richtigen" vertrag? denkt daran, dass 1. leider manchmal unfälle passieren bzw. kinder sachen kaputt machen - wäre die haftung in dem fall gesichert? und 2. könnt ihr betreuungskosten von der steuer absetzen, aber natürlich nur wenn das alles "offiziell" läuft...

    eine tagesmutter würde zw. 3,10 und 4,10 bekommen. aber mit eurer bekannten könnt ihr natürlich ausmachen was ihr wollt... kommt auch darauf an, ob dein kind essen bekommt, wie siehts es mit windeln aus (auch entsorgung?)
  • MeteoraMeteora

    728

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Darf ich an dieser Stelle was anmerken. Das Jugendamt hat uns mitgeteilt das wenn ich regelmässig jemanden Beaufrage unser Kind zu hüten gegen endgelt, dieser eine Pflegeerlaubnis braucht weil es sonst illegal wäre :shock:

    Gilt das auch in so einem Fall? Mir wurde gesagt aussnahme wäre nur Familie :shock: :???:
  • SiLvASiLvA

    605

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mir wäre das versicherungstechnich schon zu unsicher, vom thema "schwarzarbeit" mal ganz zu schweigen. ich würd mir da wohl eine richtige tagesmutter suchen.
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meteora schrieb:
    Darf ich an dieser Stelle was anmerken. Das Jugendamt hat uns mitgeteilt das wenn ich regelmässig jemanden Beaufrage unser Kind zu hüten gegen endgelt, dieser eine Pflegeerlaubnis braucht weil es sonst illegal wäre :shock:

    Gilt das auch in so einem Fall? Mir wurde gesagt aussnahme wäre nur Familie :shock: :???:


    das gilt, wenn man regelmäßig mehr als 15 stunden betreut (1 kind 15 h oder z.b. 3 kinder á 5 h)

    man muss einen tm-kurs dafür machen, dann bekommt man die pflegeerlaubnis
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    SiLvA schrieb:
    mir wäre das versicherungstechnich schon zu unsicher, vom thema "schwarzarbeit" mal ganz zu schweigen. ich würd mir da wohl eine richtige tagesmutter suchen.

    Also das wäre jetzt erstmal nur vorübergehend. Ich mußte auf die Schnelle eine Betreuungsmöglichkeit finden, da beim Tamü-Verein in Reutlingen momentan niemand erreichbar ist (Urlaub). Will mir natürlich schon eine "richtige" Tamu suchen, aber ich brauche ab morgen eine Betreuung für Noah. Wollte mit der Bekannten evtl. einen "Babysittervertrag" abschließen. Hat vielleicht zufällig jemand von Euch eine Vorlage?

    Schwarzarbeit wäre das ja in dem Fall nicht, da ich ihr das Geld ja überweise und wir einen "Vertrag" haben.

    Was wäre denn versicherungstechnisch wichtig? Sorry, aber an diese Dinge habe ich jetzt auf die Schnelle natürlich nicht gedacht. Ist ja auch eigentlich nur für eine kurze Zeit, bis ich eine Tamu gefunden habe.......


    Heike
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ihr solltet euch auf jeden Fall absichern, egal ob Bekannte oder Tagesmutter. Heißt, dass die betreuende Person eine entsprechende Versicherung abschließen muss. Der Stundenbetrag für Tagesmütter ist regional völlig unterschiedlich, bei uns hieß es, von EUR 3,50 bis EUR 7,00 sei alles möglich. Es wurde uns empfohlen, eine Pauschale pro Monat auszuhandeln.

    LG!
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