Hallo ihr lieben!
Ich war lange nicht mehr hier .... aber da ihr mir hier schon so oft in vielen Bereichen weitergeholfen habt, such ich euch mal wieder auf
Bin ja noch im 3 jähriger Elternzeit (Arzthelferin). Kassandros ist jetzt 2 1/2 .... Eigentlich stand schon fest, als ich in Elternzeit ging, dass ich bei meinem alten AG nicht mehr wieder anfangen will zu arbeiten. Wir hatten viele Probleme zum Schluss meiner Schwangerschaft, weswegen ich die Praxis auch noch bevor der 6 Wochen vor ET verlassen musste.
Nun hab ich endlich eine Praxis in unserem jetzigem neuen Wohnort gefunden auf 400 Euro Basis als Arzthelferin zu arbeiten und es stellen sich mir viele Fragen.
Ich war heute zum VOrstellungsgespräch und der Arzt erzählt mir erst mal, wie er sich das alles so vorstellt.
Ich zähl mal auf
Also ich sollte 15 Stunden pro Woche arbeiten für 400 Euro im Monat. (ehrlich gesagt hab ich mit höchstens 12 gerechnet.... und ich kenne Arzthelferinnen, die arbeiten sogar nur 8 Stunden die Woche).....
Und wenn ich mal krank bin oder ausfalle, weil Sohnemann krank ist, dann bekomm ich an diesen Tagen keinen Lohn.
Dann sprach er noch irgendwie von ... 400,01 Euro verdienen, damitt er weniger Abtrag bezahlen muss...aber verstanden hab ich das nicht so wirklich. Ich darf doch nicht mehr als 400 Euro verdienen...ODER???
Ich hab 1996 meine Ausbildung begonnen...diese 1999 beendet und danach weiter beim selben AG gearbeitet bis Ende 2004. Berufsjahre werden ja ab dem Monat des jahres gerechnet, in dem man die Prüfung macht. Also etwa Juni 1999 bis Dezember 2004.... dann hab ich doch 6 Berufsjahre....oder 7 ??? Im 4-6. Jahr würden mir in TÄtigkeitsgruppe 2 (der ich auf jeden Fall angehöre...eigentlich schon eher Gruppe 3) 1516 Euro Brutto zustehen. 1643 Euro Brutto wären es im 7 Berufsjahr.
Nun kann man den Stundenlohn bei Teilzeit (wobei minijob ja keine Teilzeit ist oder???) so berechnen =
Nicht vollberufstätige Arzthelferinnen erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167 des jeweiligen Monatsgehaltes für vollberufstätige Arzthelferinnen ihrer Tätigkeitsgruppe.
Wir das vom Brutto oder vom Nettogehalt berechnet??? Beim Nettogehalt sähe ich nämlich ganz schön alt aus. Das wären dann 6.60 Euro oder so (und das bei 7 Berufsjahren...bei 6 B-Jahren wäre dsa noch weniger)
ABER rim Ernst... wer geht denn für weniger als 6.60 Euro die Stunde arbeiten???? Bei uns in der alten Praxis bekamen sogar die Putzperlen 8 EUro.
Was könnte ich denn jetzt pro Stunde "verlangen" bzw was stünde mir zu???
Und wie siehts mit Urlaubsanspruch aus bei Minijobs. Meine Bekannte hat nur 12 Tage Urlaub im Jahr. Da der Chef aber mindestens 5-7 Wochen Urlaub im Jahr macht ist sie gezwungen den Praxisurlaub unbezahlt mitzumachen. Ist das normal? Bekommt sie dann in dieser Zeit einfach kein Gehalt?
Und jetzt noch ne Frage. Ich bin ja noch in Elternzeit. Mein Chef weiss aber eigentlich, dass ich woanders anfangen will bzw werde und er hat mir auch schon vor einem Jahr ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Er bezahlt ja aber noch in der 3 jährigen Elternzeit Steuern oder so für mich gell? Wenn ich jetzt einen Minijob beim anderen AG antrete muss ich das dann irgendwo melden bzw muss er das wissen, weil er dann event. keine Abgaben mehr bezahlen muss?
Und wie sieht es nach der Elternzeit aus? Ich will ja nicht wieder dort anfangen zu arbeiten. Dann muss ich dort doch kündigen oder? er wird mich ja wohl nicht kündigen oder? (selbst wenn ich ihn bitten würde, hätte das Nachteile für ihn oder???)
Wann ist die Frist? Bis wann muss ich bei ihm kündigen? (mein Sohn wurde am 27.03.2005 geboren)
mmmmmmmmmmmmmn OK das waren meine Tausend Fragen. Ich hoffe wenigsteens einer von euch hatte lust alles durchzulesen und kann mir etwas weiterhelfen!
Ich danke euch schon mal wieder herzlichst und bis bald!
LG
Kassi
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Wenn Du in der Elternzeit einen anderen Job machen willst (egal ob Minijob oder mehr) muss Dein ursprünglicher Arbeitgeber Dir eine Genehmigung zur Nebentätigkeit ausstellen. Bei mir (befinde mich in ähnlicher Situation) gabs die nur nach Vorlage des Arbeitsvertrages für den Minijob.
Mein Urlaubsanspruch im Minijob sind ganz normal die Anzahl Tage, die mir laut Alter zusteht (frag mich jetzt nicht nach der genauen Zahl, aber da gibt es Richtwerte), die werden aber nur mit ungefähr 2 h pro Tag gerechnet (ich lasse sie mir immer ausbezahlen, da der Dienstplan sowieso so flexibel gestaltet wird, dass ich immer dann frei habe, wenn ich das will).
Dass der Minijob-Arbeitgeber möchte, dass Du mehr als 400 € verdienst liegt daran, dass es dann kein Minijob mehr ist, sondern eine Beschäftigung in der sogenannten "Gleitzone" (400-800€ ). In diesem Bereich arbeitest Du nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei, sondern Du musst Dich an den Abgaben, die bei einem 400 € Job nur der Arbeitgeber trägt, beteiligen. Da gibt es eine Formel, mit der ausgerechnet wird, wieviel Du zahlen musst. Da müsste man ausrechnen, ab welchem Verdienst sich das für Dich wieder "lohnt". Bei 400,01 € lohnt es sich aber ziemlich sicher nur für den Arbeitgeber! Gib mal "minijob gleitzone" bei google ein, da kriegst Du diese Rechner!
Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen weiterhelfen.
Zum Thema Lohn und Kündigung kann ich Dir leider auch nichts sagen.
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Vielen dank für eure Antworten.
Hmmmmmmmmmmmmmmm, also daran gedacht, dass ich meinem "noch-AG" das mitteilen muss, dass ich bald woanders auf 400 EUro basis anfange hab ich gar nicht, weil ich das damals zu Beginn meiner Elternzeit gleich vorhatte. Also ich meine einen 400 Euro Job suchen...hier im Dorf. Und daraufhin hab ich meinen AG auch gleich schriftlich gebeten, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Was ich damals genau geschrieben hab weiss ich nicht mehr. Aber er hat mir auf jeden Fall ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Und so was macht AG ja nicht einfach mal so, sondern weil er weiss, dass ich mir eventuell was neues für die Elternzeit suche. ODER?
Was bzw wie muss ich ihm das mit dem Minijob denn jetzt mitteilen? Wie gesagt...auf ein persönliches Gespräch kann ich gut und gerne verzichten. Kann ich ihm nicht einfach ein Schreiben aufsetzen.
"hiermit teile ich ihnen mit, dass ich ab dem so und so'nten bei dem und dem einen Minijob antreten werde" ...also so ungefähr..... "und hiermit bitte ich sie um ihre schriftliche Einverständnis"....ODER was muss ich da schreiben?????
Ja und noch mal zum kündigen.....nach der Elternzeit ...oder gekündigt werden...vielleicht liest das hier ja dohc noch jemand, der da Ahnung von hat. Ich weiss nämlich echt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. So lange ist es ja auch nicht mehr hin bis zum Ende der ELternzeit. (Sohnemann ist Ende März geboren...wann hört die 3 Jährige Elternzeit eigentlich auf????)
Und was würde sich für mich ändern, wenn ich kündige? Weil er kündigt mich ja bestimmt nicht, nur weil ich das gerne möchte oder? Er bezahlt ja noch irgendwelche Abgaben für mich oder? welche denn? Und wer bezahlt die, wenn ich nach der Elternzeit kündige?
Ich danke euch schon mal wieder herzlichst!
LG
Kassi
Ach ja...hatte ich eigentlich was zum Stundenlohn geschrieben??? Mein "zukünftiger Chef" will ja eigentlich, dass ich 15 Stunden die woche arbeite für 400 EUro im Monat...das wären dann ja ungefähr 6,60 Euro.
Wie berechnet man eigentlich den Tariflichen Stundenlohn einer Arzthelferin bei Teilzeit bzw Minijob-Tätigkeit? Da gibts so ne Formel ich glaube man rechnet dann durch 1/165 oder so... aber wird das vom Netto oder Brutto-Gehalt gerechnet?
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Bei mir war es so, dass ich den Umfang der Nebentätigkeit und den Arbeitgeber der Nebentätigkeit angeben musste, ausserdem wollten die eine Kopie des Arbeitsvertrages der Nebentätigkeit haben.
Wie das in Deinem konkreten Fall ist, musst Du mit Deinem Arbeitgeber abklären.
Was für Abgaben meinst Du denn, die noch für Dich bezahlt werden??