Hallo,
haltet mich nicht für besch...... aber ich habe gestern Abend und heute früh versucht, das amtliche Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit zu finden aber leider vergeblich. Habe gegooglet aber entweder sind die § die ich suche nicht mehr amtlich oder waren nicht aufgeführt.
Vielleicht kann mir jemand helfen und mir das aktuelle Gesetz irgendwie per mail zu senden oder hier wenn es erlaubt wird, einen Link setzen?
Speziell suche ich den Paragraphen zur Verlängerung der Elternzeit von 2 auf 3 Jahre....
Vielen, vielen Dank im voraus.. :oops:
Kommentare
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das Gesetz heißt BErzGG und ist beim Bundesministerium der Justiz zu finden. Das ist schon das amtliche Gesetz. Der Paragraph, den du meinst, ist der ehemalige §16 Absatz 3, der ist allerdings weggefallen. Wie der sich in dem Gesetz jetzt wiederfindet, kann ich dir leider nicht sagen, müsste man es wohl mal ganz durchlesen. Viel Erfolg
Grüße
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Bin auf der gleichen Suche wie Du! Ebenfalls, weil ich wissen wollte wie das mit dem Verlängern der Elternzeit ist von zwei auf drei Jahre,w enn man mal davon ausgeht, dass der AG NICHT dieser Verlängerung zustimmt ;-) Ist das auch der Grund, warum Du das suchst? Nach langem hin und her hab ich folgendes gefunden: "Elterngeld und Elternzeit" Das Bundeselterngeld und ELTERNZEITGESETZ. Bei Kindern, die nach dem 01.01.07 geb. sind scheint das Bundeselterngeldgesetz aber nicht mehr zu greifen, also Vorsicht! Das Elternzeitgesetz ist aber in einigen Belangen viel knapper gefaßt. Die Broschüre kann man eigentlich über das Bundesministerium für ´FAmilien, Senioren, Frauen und Jugend beziehen, aber auch nur eigentlich, denn die haben gerade keine mehr :biggrin: Ich hab sie schließlich zufällig bei meiner Krankenkassen "angeboten" bekommen. Frag da mal nach!
Wegen meiner konkreten Anfrage (Verlängerung von zwei auf drei Jahre) werd ich mich wohl oder übel mal schriftlich an das og. Ministerium wenden.
Hat das dir jetzt was genützt?
Grüßle
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@Silke76, genau das suche ich. Also die neuen Regelungen und ob sie auf uns zutreffen. Unsere Tochter wurde im Dez 2005 geboren und leider weiß ich nun nicht genau, was da greift und ob mir mein Arbeitgeber das 3. Jahr vermasseln könnte. Wenn du einen konkreten Paragraphen finden solltest, wär das toll. Meine Krankenkasse werde ich mal morgen anrufen und danke für den Tipp.
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Grüßle
....... Hätte ich die HP genehmigen lassen müssen?... oder geht das bei so offiziellen Seiten auch so mal?
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