Hi,
hoffentlich kann mich hier eine von Euch kurz beruhigen:
Und zwar habe ich eine ICH-AG die nicht läuft.
In 5 Wochen bekomme ich ein Baby und habe nun das Gewerbe und die ICH-AG abgemeldet. Jetzt bin ich nirgens mehr gemeldet, und wollte versuchen vom Mindestsatz Elterngeld plus Kindergeld (zusammen 450,-) zu leben. Mein Freund unterstützt mich etwas mit Naturalien, und den Rest zahle ich vom Sparbuch, das vielleicht noch ein paar Monate hält.
Arbeitslosengeld II will ich nicht beantragen, weil da zuerst mein Freund herangezogen werden würde.
Nun hat mich die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben, dass ich weiterhin Rentenbeiträge zahlen muss??? Kann das sein???
Ich kann da erst am Montag anrufen und bin völlig fertig! Ich habe ja kein Einkommen mehr und Eltern- und Kindergeld darf ich ja wohl hoffentlich behalten.
Könnt Ihr mir dazu was sagen?
Kommentare
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Also ich würde mich da aber ganz offiziell melden gehen (Arbeitsamt), die Zeit die du dein Kind erziehst wird dir ja gutgeschrieben für die spätere Rente.
Warum möchtest du denn deinen Freund nicht mit ranziehen? Das hat ja nichts mit unabhängigkeit verlieren oder so zu tun wenn er sich finanziell beteiligt. Er ist ja schließlich dran beteiligt gewesen ;-)
Ich stell mir das nicht so toll vor mit der Gewissheit zu leben das das Sparbuch nur begrenzte Zeit Geld hergibt. Auch das Elterngeld dauert eine Zeit bis das ausgezahlt wird. Bei manchen hat das über vier Monate gedauert.
Ansonsten kann ich dir leider nicht viel mehr dazu sagen...
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http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true
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Und das mit meinem Freund kann ich leider nicht erklären! :groggy:
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Der Tipp mit der anderen Beratungsstelle ist auf jeden Fall gut. Auch Caritas und Diakonie bieten Beratungstermine an und können dir sagen, was dir zusteht und wie du am besten beantragst.
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Auch wenn Arbeitslosengeld oder Harz 4 beantragt wird, wird der Titel vom Kindesunterhalt vorausgesetzt. Dem Kind steht einfach Kindesunterhalt zu. Wenn der Vater nicht zahlen kann, gibt es Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt (Die versuchen aber auch das Geld wieder vom Vater einzufordern) Naturalien zählen nicht als Unterhalt.
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Mir ging es auch um die Rente! Habe jetzt aber etwas gefunden: Ich muss nur solange Pflichtbeiträge zahlen wie ich den Existenzgründungszuschuss bekomme. Kein Zuschuss-keine Beiträge. Wäre auch logisch! War wohl nur ein Formschreiben von denen, werde aber morgen Früh sofort da anrufen!!!
Unterhalt ist keine Frage, wir sind ja ein Paar (wenn auch getrennt wohnend) und er zahlt (kauft) was er kann.
Wohngeld will ich auch beantragen, ob es genemigt wird, stellt sich dann heraus.
Bei einer Beratungsstelle war ich schon, leider ohne Erfolg! ALGII oder nix! Was anderes steht mir nicht zu. In erster Linie ist der Vater zuständig. Auch für mich! Und wenn ich ALGII beantragen würde, würden die als erstes auf ihn zukommen, noch bevor ich irgendwas bewilligt bekomme. Bei diesem Thema reagiert er extrem allergisch :flaming01: und wie gesagt, er zahlt ja was er kann!
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Ich habe eine Zeitlang Wohngeld bekommen, obwohl wir auch hätten ALG II bekommen können. Da gab es zwar erst mal einen Brief vom Wohnungsamt, dass wir so und so viel unter dem Satz liegen, aber auf Nachfrage wurde uns trotzdem Wohngeld gewährt und die nächste Rechnung sah wieder anders aus. Liegt zumeist am Sachbearbeiter, wie das ausgelegt wird.