Dringend! Elterngeld und Rente

SagunaSaguna

1,742

bearbeitet 9. 09. 2007, 11:25 in Recht und Behörden
Hi,
hoffentlich kann mich hier eine von Euch kurz beruhigen:

Und zwar habe ich eine ICH-AG die nicht läuft.

In 5 Wochen bekomme ich ein Baby und habe nun das Gewerbe und die ICH-AG abgemeldet. Jetzt bin ich nirgens mehr gemeldet, und wollte versuchen vom Mindestsatz Elterngeld plus Kindergeld (zusammen 450,-) zu leben. Mein Freund unterstützt mich etwas mit Naturalien, und den Rest zahle ich vom Sparbuch, das vielleicht noch ein paar Monate hält.

Arbeitslosengeld II will ich nicht beantragen, weil da zuerst mein Freund herangezogen werden würde.

Nun hat mich die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben, dass ich weiterhin Rentenbeiträge zahlen muss??? Kann das sein???

Ich kann da erst am Montag anrufen und bin völlig fertig! Ich habe ja kein Einkommen mehr und Eltern- und Kindergeld darf ich ja wohl hoffentlich behalten.

Könnt Ihr mir dazu was sagen?

Kommentare

  • stephuniestephunie

    880

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hei!

    Also ich würde mich da aber ganz offiziell melden gehen (Arbeitsamt), die Zeit die du dein Kind erziehst wird dir ja gutgeschrieben für die spätere Rente.
    Warum möchtest du denn deinen Freund nicht mit ranziehen? Das hat ja nichts mit unabhängigkeit verlieren oder so zu tun wenn er sich finanziell beteiligt. Er ist ja schließlich dran beteiligt gewesen ;-)

    Ich stell mir das nicht so toll vor mit der Gewissheit zu leben das das Sparbuch nur begrenzte Zeit Geld hergibt. Auch das Elterngeld dauert eine Zeit bis das ausgezahlt wird. Bei manchen hat das über vier Monate gedauert.

    Ansonsten kann ich dir leider nicht viel mehr dazu sagen...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bitte mache ein Teermin bei der nächsten Auskunfts und beratungsstelle. Da kann man dir bestimmt helfen. Nimm die Unterlagen zur Abmeldung bitte mit. Ich bin da leider nicht auf den neusten Stand Hier de Link zu den Beratungstellen. (Die ist natürlich kostenlos)

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true
  • SagunaSaguna

    1,742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja danke! Ich kann mich nur so schlecht bis Montag gedulden. Aber hilft ja nix!

    Und das mit meinem Freund kann ich leider nicht erklären! :groggy:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    außer ALG II gibt es ja noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das ist dann natürlich geringer als der Sozialhilfesatz plus Heizkosten plus Miete, aber man kann manchmal fast die ganze Miete "gesponsert" bekommen. Nur kann man Wohngeld nicht rückwirkend beantragen, also könntest du erst nächsten Monat was bekommen. Anträge und gewünschte Einkommenserklärungen kannst du im Internet downloaden und dir ausdrucken. Ich würde aber auf jeden Fall persönlich vorsprechen.

    Der Tipp mit der anderen Beratungsstelle ist auf jeden Fall gut. Auch Caritas und Diakonie bieten Beratungstermine an und können dir sagen, was dir zusteht und wie du am besten beantragst.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich meine Du kannst für Dich auf Unterhalt verzichten, aber nicht für das Kind.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mein Link mit der Beratung bezog sich auch nur auf die weiter zu zahlenden Rentenbeiträge wegen der Ich-Ag.Dazu wird die Diakonie/Caritas nicht viel sagen können, da das ziemlich kompliziert ist. Aber was den Rest betrifft wären das gute Ansperchpartner
    Auch wenn Arbeitslosengeld oder Harz 4 beantragt wird, wird der Titel vom Kindesunterhalt vorausgesetzt. Dem Kind steht einfach Kindesunterhalt zu. Wenn der Vater nicht zahlen kann, gibt es Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt (Die versuchen aber auch das Geld wieder vom Vater einzufordern) Naturalien zählen nicht als Unterhalt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, das die kirchlichen Organisationen nicht in Sachen Rente beraten können, meinte ich auch so. War ein bisschen vom Hauptthema abgekommen. Ging halt um die Alternativen zum ALG II.
  • SagunaSaguna

    1,742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja danke!

    Mir ging es auch um die Rente! Habe jetzt aber etwas gefunden: Ich muss nur solange Pflichtbeiträge zahlen wie ich den Existenzgründungszuschuss bekomme. Kein Zuschuss-keine Beiträge. Wäre auch logisch! War wohl nur ein Formschreiben von denen, werde aber morgen Früh sofort da anrufen!!!

    Unterhalt ist keine Frage, wir sind ja ein Paar (wenn auch getrennt wohnend) und er zahlt (kauft) was er kann.
    Wohngeld will ich auch beantragen, ob es genemigt wird, stellt sich dann heraus.
    Bei einer Beratungsstelle war ich schon, leider ohne Erfolg! ALGII oder nix! Was anderes steht mir nicht zu. In erster Linie ist der Vater zuständig. Auch für mich! Und wenn ich ALGII beantragen würde, würden die als erstes auf ihn zukommen, noch bevor ich irgendwas bewilligt bekomme. Bei diesem Thema reagiert er extrem allergisch :flaming01: und wie gesagt, er zahlt ja was er kann!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das mit dem allergisch reagieren verstehe ich nicht so ganz. Wenn er jetzt schon zahlt, was er kann , werden die ihn nicht ärger drannehmen als bisher. Ihr bildet ja keine Bedarfsgemeinschaft in dem Sinne, da ihr nicht zusammenwohnt, oder? Und es gibt immer einen Selbstbehalt bei der Unterhaltsberechnung, es kann ihm nicht mehr abgeknöpft werden, dass er selber bedürftig würde.

    Ich habe eine Zeitlang Wohngeld bekommen, obwohl wir auch hätten ALG II bekommen können. Da gab es zwar erst mal einen Brief vom Wohnungsamt, dass wir so und so viel unter dem Satz liegen, aber auf Nachfrage wurde uns trotzdem Wohngeld gewährt und die nächste Rechnung sah wieder anders aus. Liegt zumeist am Sachbearbeiter, wie das ausgelegt wird.
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