Elternzeit

NourNour

919

bearbeitet 16. 06. 2004, 12:14 in Babyprodukte
Ich möchte jetzt Elternzeit beantragen.
Geht das, dass ich jetzt dem Arbeitgeber sage, ich will ein Jahr und dass ich dann nächstes Jahr nochmal um ein Jahr verlängere und das Jahr darauf nochmal? Sodass ich praktisch 3 Jahre nehme, mir aber immer die Option offen halte, vielleicht doch früher wieder arbeiten zu gehen (man weiss ja nie, was passiert...)

Kommentare

  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Also ich musste mich für die ersten beiden Jahre festlegen. Das dritte Jahr kann ich mir dann aussuchen ob ich das noch nehme oder nicht bzw. es verteile bis das Kind acht Jahre alt ist.
    Man kann aber während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen, weshalb es eigentlich fast keinen Unterschied macht ob man das Jahr nimmt oder nicht wenn es um´s Arbeiten geht.
    Allerdings geniesst man als arbeitende Frau in Elternzeit den gleichen Kündigungsschutz wie in der Schwangerschaft. Deshalb würde ich persönlich immer die Elternzeit nehmen.

    Aber ansonsten kann Dir dazu am besten die Personalbateilung Deines Arbeitgebers Auskunft geben bzw. das Mutterschutzgesetz bzw. das Elternzeitgesetz.

    Gruß
  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei mir war es so, dass ich die Elternzeit verlängern kann. D.h. erst ein Jahr nehmen, dann bei Bedarf verlängern.
    Nur es geht nicht, dass man zwei Jahre beantragt und dann nach einem Jahr wieder arbeiten gehen möchte. Das geht zwar, aber nur wenn deine Firma damit einverstanden ist. Anspruch hast du aber nicht darauf.

    Ich habe damals beim Amt für Arbeit angerufen, die haben mir das so gesagt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, so ist das glaube ich auch, dass hat sich ja alles am 01.01. geändert. Ich rufe auch da an, mein Arbeitgeber weiß das bestimmt nicht ;-)
  • NourNour

    919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also unsere Personalabteilung hat auch von Tuten und Blasen keine Ahnung :twisted:
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mir hat man gesagt daß ich für die ersten beiden Jahre festlegen muß ob ich will oder nicht, das dritte Jahr kann ich danach dann flexibel bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes nehmen.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja so hatte ich das auch verstanden.
    Und man hat keinen Anspruch darauf in der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber zu arbeiten, es ist einem aber durchaus gestattet bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten wenn einen der eigenen Betrieb nicht haben möchte. Das muß man sich aber ab einen bestimmten Stundenzahl genehmigen lassen.
    320€ Jobs sind aber glaub ich davon nicht betroffen. Die kann man einfach so machen.
    Man kann die Elternzeit nicht abbrechen um dann wieder voll arbeiten zu gehen, das ist halt so, aber man kann während der Elternzeit arbeiten gehen.
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