Geburtseinleitung - Juristische Frage

andscheeandschee

124

bearbeitet 13. 09. 2007, 19:03 in Geburt
Hallo,

mir droht am Freitag die Einleitung, da ich dann zwei Wochen überm Termin bin, also 42+0.
Gerade eben war ich bei der Perfussionsmessung - und der Kleinen geht es super! Es ist genügend Fruchtwasser da, nichts von irgendeiner Plazentaverkalkung ist zu sehen, sie liegt auch noch nicht im Becken, Köpfchen ist frei, wie der MuMu ist weiß ich nicht, kurzum: Es sieht so aus als könnte die Maus noch ein gutes Stückchen getrost und gerne im Bauch bleiben.

Nun frag ich mich, ob vielleicht der Termin einfach falsch berechnet war! Ich hatte damals nach 18 Monaten Stillen zum zweiten Mal meine Mens wieder, vielleicht war ja mein Zyklus noch gar nicht wieder "eingepegelt" oder hat sich verändert? Wie dem auch sei: Aus juristischen Gründen muss nun am Freitag eingeleitet werden, meine Frage: Gibt es vielleicht die Möglichkeit irgendeines "Schreibens" oder sowas, wobei ich ausdrücklich sagen könnte, dass ich die Verantwortung übernehme? Hat das vielleicht schon jemand gemacht oder ist das einfach Gesetz und aus? Nicht dass ich die Maus eeeendlich auch im arm halten will, aber wie sie da so friedlich im Bauch gekuschelt lag und fein geschlafen hat war ein soooo süßes Bild, dass ich mir denke, wie kann den jemand einfach darüber entscheiden, dass sie jetzt zu kommen hat??

Bin gespannt auf Eure Meinung,
liebe Grüße,

antje

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    andschee schrieb:
    Aus juristischen Gründen muss nun am Freitag eingeleitet werden
    Wer behauptet denn soetwas? :shock: :shock: :shock: :shock:
    Ob eingeleitet wird oder nicht entscheides ganz allein du. Keiner kann dich zu einer Einleitung zwingen! Und wenn alle Werte prima sind gibt es auch gar keinen Grund zu einer Enleitung.

    Wurde der ET per Ultraschallmessung bestimmt oder nur rein rechnerisch nach deiner Periode?
  • andscheeandschee

    124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Eowyn,

    sowohl der rechnersiche als auch der mit Ultraschall "kontrollierte" Termin ist ein und derselbe. Ich werde sicherlich der Maus noch ein paar Tage Zeit geben, es tut sich nämlich rein gar nichts :(. Aber ich kann mit einer Unterschrift einer Erklärung die Klinik von ihrer "wir müssen aber"-Pflicht entbinden und, wie du auch schreibst, selbst entscheiden. Es klang nur nach dem Arztgespräch so sehr dringlich, als gäbe es gar keine andere Lösung ;).

    Also danke und liebe Grüße,
    Antje
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es gibt wirklich kein "wir müssen aber". Da haben die dich aber ganz schön unter Druck gesetzt, wenn sie dir das so erklären. Wo kommen wir denn da hin, wenn man solche Entscheidungen nicht mehr selber treffen darf :shock:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Um die 10 Tage zu warten, hat sich irgendwann mal so entwickelt, weil es ein Erfahrungswert war, der sich dann "eingebürgert". Dazu gibt es aber keine Rechtsvorschrift... :roll: Mam hätte auch 9 oder 12 nehmen können.
    Ich stelle fest, dass leider immer mehr Druck gemacht wird, und die Kinder lieber um Wochen zu früh aus dem Bauch gerissen werden, als in Ruhe abzuwarten.
    Es ist natürlich schwer sich da zu wehren, aber wenn es Euch gut geht muss man auch nicht so drängeln.
    Andererseits gibt es immer mehr Urteile, die Ärzte in etwas merkwürdige Haftungssituationen bringen. Aber klar kann man so etwas auch anders rüberbringen, nämlich ohne mit Tod und Teufel zu drohen. Nur wenn ein Arzt der Überzeugung ist, dass SS und Geburt ein höchst gefährlicher Zustand ist, wird auch seine ganze Handlunsweise davon bestimmt.
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