Ab wann die SS dem ...

bearbeitet 13. 09. 2007, 11:56 in Recht und Behörden
Arbeitgeber melden? Ab wann muss man? Will eigentlich nicht vor der 12. Woche. Ist ja das erste mal schon schief gegangen und falls es nochmal so sein sollte, will ich nicht, das wieder jeder hier Bescheid weiss.....

Also nochmal: Ab wann muss ich meinem Arbeitgeber von der SS was sagen?

Kommentare

  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es gibt keinen gesetzlich festgelegten "Bekanntgabezeitraum" in dem du deinem AG die Schwangerschaft mitteilen musst. Es ist nur ein Soll, und zwar, sobald du von der Schwangerschaft Kenntnis erlangst. Die Bekanntgabe beim AG kannst du also machen, wann du es für richtig hälst. Allerdings kannst du die MuSchu-Bestimmungen auch erst für dich in Anspruch nehmen, wenn du deinem AG gesagt hast, dass du schwanger bist. Also z.B. bestimmte Arbeitsverbote oder der Kündigungsschutz setzen erst ein, wenn dein AG davon weiß. Ist ja irgendwie logisch...

    Ich habe es jetzt in der zweiten SS auch erst nach der 12.SSW gesagt, eben weil ich wusste, dass er es wieder allen rausposaunt und auch weil ich mich den negativen Reaktionen von allen Seiten im Job erst so spät wie möglich aussetzen wollte. Ich hätte es auch erst später gesagt, aber durch meine Dauerübelkeit und das diesmal extrem schnell sichtbare Babybäuchlein ging es nicht anders...
  • SagunaSaguna

    1,742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich persönlich würde sagen, es kommt darauf an was Du beruflich machst:
    Das Mutterschutzgesetz schützt darüber hinaus die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz.

    Wenn Dein Beruf gefährlich für Dich und das Baby ist musst Du sofort Bescheid sagen damit Du ungefährliche Aufgaben übernehmen kannst!

    Wenn es ein ungefährlicher Beruf ist kannst Du bis nach der 12. SSW warten.


    Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj.de) kannst Du Dir kostenlos eine Broschüre zum Mutterschutzgesetz bestellen incl. Tips zum Arbeitgeber. Mir wurde diese von meiner Krankenkasse kostenlos zugeschickt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für deine Antwort. Ich denke ich werd es auch erst ab 12. Woche sagen. Nochmal brauch ich son Sch.... nämlich nicht.
    Danke LG Tine
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    der Kündigungsschutz besteht auch, wenn Du es nicht sagst. Du must es nur im Fall einer Kündigung innerhalb von zwei Wochen nachweisen, dass Du schwanger bist.

    Es gibt Arbeitsstellen, da bist Du verspflichtet eine Schwangerschaft sofort mitzuteilen. Ein Verschweigen kann die sofortige Kündigung nach sich ziehen. Das gilt, wenn die Arbeit mit Gefahren für das Kind oder die Mutter verbunden ist. Zum Beispiel wenn am Arbeitsplatz mit Giften gearbeitet wird. Bei derartigen Jobs steht das aber im Arbeitsvertrag. Ansonsten darf eine Frau eine Schwangerschaft theoretisch bis zur Geburt verschweigen, wenn sie das möchte.

    LG, Fellinchen
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