Huhu!
Das liebe Elterngeld...
Kevin kam am 07.02.07 auf die Welt und ich habe für ihn Elterngeld beantragt. Dieses läuft bis 06.02.08 (ich Dödel dachte, da man das erst ab nach dem MuSchu beantragen konnte, es läuft 12 Monate ab da also bis April *seufz* scheine ich mich aber geirrt zu haben).
Nun bin ich wieder schwanger, ET für das Zwergi ist 09.05.08, dh MuSchu würde Ende März beginnen.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich wirklich für 6 undeinpaarzerquetschte Wochen arbeiten gehen muss? Also doch schon recht hochschwanger wieder anfangen zu arbeiten?
Da ich mich mit dem Elterngeld geirrt hatte, hatte ich beim AG Elternzeit bis Mitte April beantragt...kann ich mich darauf berufen und quasi ohne Lohn daheim bleiben? Was ist in der Zeit mit Krankenversicherung und Co? (Kevin ist bei mir mitversichert)
Wie ist das eigentlich mit geringfügiger Beschäftigung während der Elternzeit? Wie wird das aufs Elterngeld angerechnet? Ich muss das dem AG melden oder? :-( Wie ihr seht, herrscht da nicht gerade die grosse Freundschaft ;-)
Naki, grad total überfordert und durcheinander
Kommentare
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In der Elternzeit wird man von seiner Krankenversicherung beitragsfrei gestellt, Dein Kind auch.
Man kann während der Elternzeit bis zu 30 h pro Woche arbeiten, wenn Du nicht bei Deinem Arbeitgeber arbeitest, musst Du ihn informieren. (Ich brauchte eine Genehmigung zur Nebentätigkeit) Wie das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird, kann ich Dir nicht sagen, aber vielleicht kennt sich ja jemand anders aus.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
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Aber meines Wissens darst du nicht mehr wie 400€ verdienen, zumindest wenn du Erziehungsgeld bekommst...
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