Anschreiben Elternzeit verlängern

SalzkristallSalzkristall

1,919

bearbeitet 5. 04. 2008, 11:53 in Recht und Behörden
Hallo,

ich tu mich wirklich sehr, sehr schwer mit dem Anschreiben für meinen Arbeitgeber, dass ich die Elternzeit von 2 auf 3 Jahren verlängern möchte.

Wer hat so eine Verlängerung schon mal geschrieben und kann mir evtl. auch mit einem Paragraphen aushelfen.

Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich im voraus

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Grundlage ist das "Gesetz zum Elterngeld und zur Erziehungszeit", in dem Fall der Paragraph 16, Absatz 3:
    Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. 2Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. 3Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. 4Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja und meistens müssen die Arbeitgeber bis zu 3 Jahren gewähren. Der wichtige Grund kann ja alles sein, dafür reicht schon die Aussage, dass Du keine Betreuungsmöglichkeit hast, bzw. dass die vorerst geplante Betreuungsmöglichkeit sozusagen weggefallen ist oder, oder, oder.

    Relativ formlos kann man dann auch formulieren:

    Sehr geehrter xy,

    hiermit bitte ich um Verlängerung meiner Elternzeit bis zum xy.
    Die ursprüngliche Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn/Tochter ist weggefallen, so dass ich nunmehr mein Kind weiterhin zuhause betreuen und meinen Anspruch auf Gewährung der Elternzeit mit der Höchstdauer von 3 Jahren geltend machen muss.

    Mit freundlichen Grüßen,

    xyz
  • littlejakelittlejake

    3,185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin ebenfalls am Überlegen, ob ich nicht doch die ganzen drei Jahre Elternzeit nehmen soll, vor allem weil ich ab diesem Semester wieder studieren möchte und mir dann ein vierzig Stunden Woche (Kombination aus Studenplan an der Uni und den 20 Wochenarbeitsstunden die ich vor der Geburt hatte) schlicht und einfach zu viel wären.
    Wie frühzeitig muss ich meinen Arbeitgeber denn darüber informieren? Sollte ich nämlich demnächst schwanger werden, werde ich auf das 3. Jahr Elternzeit aus finanziellen Gründen (auch beim Elterngeld danach) dann verzichten und eben mein Studium wieder etwas zurückschrauben. Klingt verwirrend - hat es trotzdem jemand verstanden? :oops: :oops:
    LG
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