ich hab da mal ein paar fragen
Der AG kann einen ja während der SS nicht kündigen wie sieht es abr aus wenn man Selbst kündigt wenn man sowohl Schwanger als auch in der Probezeit ist? Kann man selbst jederzeit kündigen?
Es ist so die SS bei meiner Freundin wurde in der 15/16 Woche festgestellt ihr Chef weiß es laut gerüchten schon und will vors Arbeitsgericht gehen wegen Archlistiger täuschung muss meine freundin irgendwas befürchten?
es gibt keine MUSS sondern eine SOLL bestimmung:
MuSchG § 5
"(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. (...)"
Nach § 5 MuSchG sollen Schwangere ihrem Arbeitgeber sobald als möglich die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen. Aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof muss nicht zwingend auf eine bestehende Schwangerschaft nicht hingewiesen werden. Ausnahme: Offenbarungspflicht besteht, wenn der Arbeitgeber von Gesetzes wegen gehalten ist, dafür Sorge zu tragen, das an bestimmten Arbeitsplätzen keine Schwangeren arbeiten dürfen (Gesundheitsgefahr für Mutter und/oder Kind).
Es ist sicherlich manchmal klug, die Schwangerschaft erst später mitzuteilen. So wird eine befristet eingestellte AN, die kurz vor der Weiterbefristung oder der Übernahme in ein unbefristetes AV steht, klugerweise noch ein wenig warten...
Solange die Schwangerschaft nicht mitgeteilt wird, greift natürlich das MuSchG noch nicht. Bei alledem sei also zu beachten, daß man selbstverständlich in Rücksichtnahme auf das Kind zur Vermeidung von Komplikationen die Meldung vornehmen sollte, wenn die Art der Beschäftigung das Leben des Kindes gefährden könnte. Zudem sollte man im Hinterkopf haben, daß - solange der AG nichts weiß - zunächst der besondere Küschutz des MuSchG nicht greift, dieser aber bei Zugang der Kü nachträglich in Kraft tritt, wenn die Meldung binnen zwei Wochen ab Zugang nachgeholt wird. Aber, wie gesagt, die AN muß die Schwangerschaft dem AG nicht unverzüglich anzeigen, sondern Sie soll!
Ich denke nicht, dass deine freundin was zu befürchten hat. im zweifelsfall zum anwalt gehen.
Aber warum willst du denn kündigen? Auch wenn du nach der SS nicht mehr dahinmöchtest, kannst du doch jetzt erst mal im Arbeitsverhältnis bleiben, sonst bekommst du ja auch kein Mutterschutzgeld, was dir ja zusteht, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst.
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MuSchG § 5
"(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. (...)"
Nach § 5 MuSchG sollen Schwangere ihrem Arbeitgeber sobald als möglich die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen. Aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof muss nicht zwingend auf eine bestehende Schwangerschaft nicht hingewiesen werden. Ausnahme: Offenbarungspflicht besteht, wenn der Arbeitgeber von Gesetzes wegen gehalten ist, dafür Sorge zu tragen, das an bestimmten Arbeitsplätzen keine Schwangeren arbeiten dürfen (Gesundheitsgefahr für Mutter und/oder Kind).
Es ist sicherlich manchmal klug, die Schwangerschaft erst später mitzuteilen. So wird eine befristet eingestellte AN, die kurz vor der Weiterbefristung oder der Übernahme in ein unbefristetes AV steht, klugerweise noch ein wenig warten...
Solange die Schwangerschaft nicht mitgeteilt wird, greift natürlich das MuSchG noch nicht. Bei alledem sei also zu beachten, daß man selbstverständlich in Rücksichtnahme auf das Kind zur Vermeidung von Komplikationen die Meldung vornehmen sollte, wenn die Art der Beschäftigung das Leben des Kindes gefährden könnte. Zudem sollte man im Hinterkopf haben, daß - solange der AG nichts weiß - zunächst der besondere Küschutz des MuSchG nicht greift, dieser aber bei Zugang der Kü nachträglich in Kraft tritt, wenn die Meldung binnen zwei Wochen ab Zugang nachgeholt wird. Aber, wie gesagt, die AN muß die Schwangerschaft dem AG nicht unverzüglich anzeigen, sondern Sie soll!
Ich denke nicht, dass deine freundin was zu befürchten hat. im zweifelsfall zum anwalt gehen.
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