Hallo Kugelbäuche,,
ich weiß bin hier vielleicht nicht ganz richtig mit meinem Problem aber stelle meine Frage trotzdem mal :razz:
Ich hab nur noch 3 Wochen bis zur Geburt meines 2. Kindes.
Mein erster Sohn ist bei meinem Ex-Mann versichert.
Ich und mein Verlobter sind nicht verheiratet (konnte ihn nicht überzeugen es vor der Geburt zutun),so das eine Familienversicherung wohl ausfällt für mich. Ich bin z.zt. freiwillig versichert,die Beiträge zahlt noch das Sozialamt. Doch da mein Verlobter ab dem 1. Juli bei mir wohnt wird das wohl weg fallen.
Werde ich den Betrag dann selber tragen müssen oder gibt es die möglichkeit mich Arbeitslos zu melden..Aber ich denke dafür muß ich dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen was natürlich mit einem Säugling nicht geht.
Vielleicht habt ihr sowas ähnliches schon einmal erlebt und habt einen Rat für mich
Lg
Nicole 37 ssw
Kommentare
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arbeitslos sein kannst du nicht, du stehst dann nicht zur Verfügung. Außerdem hättest du dafür in den letzten jahren eine bestimmte Anzahl von Tagen arbeiten müssen. Sozialamt wird nichts zahlen, wenn du angibts, dass du mit deinem Verlobten zusammenwohnst und er verdient.
Es gibt einen Beitrag für erwerbslose Hausfrauen, der wird dann wohl für dich gelten.... :???:
59,500
Die Kosten für die Krankenversicherung allein für dich belaufen sich auf ca. 150.- Teuro pro Monat. Des Weiteren verfällt mit dem Einzug deines Freundes ein möglicher Sozialhilfeanspruch für dich komplett (eheähnliche Gemeinschaft).
Als außen Stehende würde ich mir gut überlegen, ob ich meinen Freund, solange ich nicht mit ihm verheiratet bin, "offiziell" bei mir wohnen lassen würde. Der Schuss kann finanziell ganz gewaltig nach hinten los gehen...
:byebye01:
Gisela
117
Also ich will schon das er offiziell hier gemeldet ist...habe auch es schon schriftlich beim Sa angegeben. Denn es gibt immer miese Nachbarn die müssen uns blos anschwärzen und schon haben wir den Salat. Aber was ich mich frage du schreibst was von 150€..zzt. zahle ich 109€ der Betrag kann sich ja nicht so erhöhen wo ich weniger Geld zur Verfügung habe. Mal ausgenommen das mein Verlobter in Arbeit ist.Keine Ahnung ob die das anrechnen.
@ Nicky
Ich werde auf jedenfall mal Freitag bei der Krankenkasse meines Verlobten anrufen..wäre ja gelacht wenn das mit der Familienversicherung nicht gehen würde. Pflichten soll man haben wie in einer Ehe..ich suche noch immer nach vielen Rechten.Sucht jemand mit? ;-)
7,772
Bei uns ist es nämlich auch so, nur ich werde meinen "Mann" nicht bei mir anmelden. Aber auch nicht zum Sozialamt gehen.
117
Meine KK meinte am Telefon heute ich muß die Beiträge selber zahlen.
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Wie? :shock:
Ein unverheirateter Partner kann mitversichert sein???
:?:
Glaub' ich nicht - ich habe extra bei meiner Krankenkasse nachgelesen, da stand (außer Kindern) nur Ehepartner und Lebensgemeintschaftspartner (oder wie das heißt bei Homosexuellen)...
Eugenie
59,500
Wobei unter Lebenspartner der Partner in den sog. homosexuellen Lebensgemeinschaften gemeint ist.
:byebye01:
Gisela
7,772
59,500
Dazu müsste man jetzt etwas in die Tiefen des BSHG gehen, um genau zu differenzieren, wer und was alles bei der Einkommensberechnung des Partners zählt. Kurzresümee: Wenn das Gesamteinkommen höher als der Sozialhilfesatz ist, gibt es nicht einen Cent vom Sozialamt.
Wenn du wissen möchtest, wie sich der Sozialhilfesatz zusammensetzt, schreib mir noch mal...
:byebye01:
Gisela
117
Das wäre ja total unfair :oops:
59,500
Aber damit du jetzt nicht noch sauerer wirst: Diese eingetragenen Lebensgemeinschaften haben auch so gut wie dieselben Verpflichtungen einer Hetero-Ehe.
:byebye01:
Gisela
117
Das wäre ja total unfair :oops:
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen....Also ich zähle dann ja wohl zu den Lebenspartner..bzw Partnerin
Werde auf jedenfall morgen mal bei der Versicherung anrufen..
7,772
Z.B. Zahlt er weiterhin Steuern wie ein Jungegeselle und muss aber eine Familie unterstützen.
Also in so einer Situation sollte man echt besser entweder Heiraten oder getrennt weiterleben :sad:
59,500
:byebye01:
Gisela
PS @Sonnenblume: Aber da beißt sich auch die Katze in den Schwanz. Denn bei der Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs für dich würde dann der Unterhalt für das Kind und dich mit eingerechnet.
Ihr könnt es drehen wie ihr wollt, entweder heiraten oder einen immensen finanziellen Verlust hinnehmen... :traurig04:
117
Vielleicht sind diese Hürden die wir nun nehmen müssen für ihn ein Anlas schnell nach der Geburt zu heiraten..Sind immerhin schon ein Jahr verlobt...Aber er meint er will sich vom Staat nicht vorschreiben lassen wann er heiraten soll ..nur um einige € zu sparen.
Aber das geht ja schon in die 100te €
59,500
Abgesehen von den Mehrkosten, die durch Krankenkassenbeiträge für dich und vieles andere noch entstehen, steht zusätzlich zu diesen Einsparungen noch die Steuerersparnis, die sich durch den Wechsel des Hauptverdieners in die Lohnsteuerklasse III ergibt, gegenüber. Das macht dann ganz schnell eine Summe von mindestens 400.- - 500.- Teuro aus, je nachdem, wieviel Lohnsteuer dein Freund jetzt bezahlt. :shock:
:byebye01:
Gisela
7,772
Oje, stimmt, ich meine, ich werde wahrscheinlich einen Teilzeitjob bekommen (von meinem Arbeitgeber) und dann hoffentlich keine Sozialhilfe beantragen müssen.
Aber ist denn der unverheiratete Kindsvater, der nicht mir mir zusammenlebt für mich unterhaltspflichtig, obwohl ich noch zwei Kinder von meinem Ex-Mann habe? Dass er für unser Krümelchen unterhaltspflichtig ist, ist mir klar.
Und wie sieht es aus wenn ich Wohngeld beantrage, muss ich dann auch erst mal versuchen Unterhalt zu bekommen.
Mann, da sollte man sich das mit dem Heiraten echt überlegen :???:
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Aber mein Schatzi wohl noch nicht...vielleicht will er erst das zusammen leben mit mir prüfen :?:
Manno wie kriege ich ihn dazu Ja zur Hochzeit zu sagen...
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Mein Partner (der in Elternzeit ist), hat nämlich einen Zeitvertrag, der dieses Jahr ausläuft und dann ist er ja nicht mehr so krankenversichert...
Hat jemand von Euch da Erfahrungen?
Selbst wenn's so wäre, fänd' ich's als Ausgleich für andere Diskriminierungen gg. Homosexuelle schon in Ordnung... :???:
Gruß
Eugenie
7,772
Aber dann kann es sich doch Arbeitslos melden, oder? Ich glaube schon, dann zahlen die wenigstens die KK.
Oh das ist alles soooo kompliziert...
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Nein, er ist doch in Elternzeit!
Er ist quasi die Frau, die zu hause beim Baby ist ;-) ...
Eugenie
(oder Eugen, da ich ja arbeiten gehe... )
59,500
Wer in der Elternzeit ist, kann sich nicht arbeitslos melden, da er/sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Anders sieht es aus, wenn die Person sich für eine begrenzte Stundenzahl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann, weil er in der anderen Zeit die Betreuung des Kindes übernimmt. Hier bekommt er dann das anteilige Arbeitslosengeld ausbezahlt und ist krankenversichert.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man in so einem Fall dann tatsächlich einen Arbeitsplatz vermittelt bekäme, ist zwar in der jetzigen Zeit so gut wie ausgeschlossen, aber ich würde diesen Weg trotzdem nicht gehen, weil doch leicht unerwartet riesen Probleme auftreten können.
Die Frage nach dem Unterhalt für die Mutter ist im Unterhaltsrecht geregelt. Frauen, die Kinder unter drei Jahren Zuhause betreuen, haben einen anteiligen Anspruch auf eigenen Unterhalt, auch wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind/waren. Daran orientieren sich immer mehr Sozialämter und bestehen auf eine Anmeldung dieses Unterhaltsanspruches, ehe sie die Sozialhilfe berechnen.
Habe ich irgend eine Frage übersehen? Wenn ja, bitte noch einmal stellen... :oops:
:byebye01:
Gisela
742
Wie versichere ich meinen Partner, der nicht (mehr) in Elternzeit ist und auch nicht mit mir verheiratet?
Eugenie
7,772
Ja, orientieren sich daran auch die Wohngeldstellen? Ich weiß, dass ich da damals immer mit angeben musste das ich keinen Unterhalt bekomme. Können die mich verpflichten meinen Freund zu verklagen?
Also ist aber schon ein Hammer, man wird ja praktisch gezwungen zu heiraten.
Und als berufstätige Alleinerziehende hat man in DE sowieso auch die Looserkarte. Mir hat sogar mal einer vom Jugendamt am Telefon gesagt, ich soll doch besser bei meinen Kindern bleiben und Sozialhilfe beantragen, dass wäre ja viel einfacher. Sorry passt gerade nicht zum Thema, wollte ich nur mal loswerden :???:
59,500
Dein Partner muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern, die Kosten belaufen sich je nach Krankenkasse zwischen ca. 110.- und 150.-/Monat.
@Sonnenblume: Das Wohngeldamt richtet sich, im Gegensatz zum Sozialamt, nach den tatsächlich erzielten Einkünften und nicht nach denen, auf die du von Gesetzes wegen Anspruch hättest. Meines Wissens nach können sie dich nicht dazu verpflichten, dass du auf eigenen Unterhalt klagst.
Ich weiß, wie schwer es als Alleinerziehende in D. ist. :flaming01: Ich war es ja selbst mit drei Kindern eine Zeitlang... :sad: :traurig04: Ein Trauerspiel.........
:byebye01:
Gisela
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Danke! :razz:
Schade, daß es keine familienfreundliche Lösung (außer heiraten) gibt... :sad:
Eugenie
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:traurig04: Ja? :traurig05: Hä? :nervoes: Warum informiert einen eigentlich niemand über sowas? :shock: Dabei habe ich genug Ratgeber und Broschüren gelesen... :groggy: ...und war auf einem Infoabend zum Thema "Finanzen/Rechtliches für werdende Eltern" :traurig02:
Eugenie :gruebel01:
Ok, wer googlen kann ist im Vorteil:
Juhuu! :razz:
59,500
Generell ist es aber so, dass derjenige, der sich in der Elternzeit befindet, nur dann kostenlos versichert ist, wenn er sich entweder in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet oder das Arbeitsverhältnis durch nicht vorhersehbare Gründe wie z. B. Insolvenz der Firma, beendet wurde. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit durch einen Zeitvertrag hingegen erfordert eine kostenpflichtige freiwillige Weiterversicherung.
@eugenie: Ich muss dich leider enttäuschen. :sad: Denn in diesem § steht folgendes: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf des Zeitvertrages fällt nicht unter die in diesem Paragraphen genannten Ausnahmen.
:byebye01:
Gisela
Mädels, ihr fordert mich... :oops:
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Ja sowas habe ich auch gelesen, aber irgendwie wiederspricht sich das mit dem Text in der Erziehungsgeldbroschüre, das hört sich so an, als wenn, wenn man pflichtversichert war (wahrscheinlich auch übers Sozialamt) das diese Versicherung dann weiter besteht und man Beitragsfrei versichert ist.
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Keine Enttäuschung:
Er bekommt doch nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld! :razz:
(Die Elternzeit ist nur vorzeitig beendet, da er halt einen Zeitvertrag hat.)
Eugenie
59,500
@eugenie:
Dieser Punkt trifft nur dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis unvorhersehbar geendet hat. (O-Ton des Sachbearbeiters in der Barmer-Zentrale.)
Da wir uns aber in diesem Punkt nicht einig werden, bitte ich dich, bei deiner bzw. der Krankenkasse deines Partners anzurufen und den Sachverhalt klären zu lassen. Du musst aber wahrheitsgemäß angeben, dass das Arbeitsverhältnis durch Ablauf des Zeitvertrages beendet wurde, da bei wahrheitswidrigen Angaben saftige Strafen gezahlt werden dürfen (+ die nicht entrichteten Beiträge).
:byebye01:
Gisela
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Die sind auch ein bißchen ... - ich hatte meine Krankenkasse angemailt und die schreiben mir zurück, daß "die Familienversicherung grundsätzlich kostenlos ist" (obwohl ich's genauso geschrieben habe wie Euch!), können die nciht lesen oder sind die so nett, daß sie jeden kostenlos mitversichern? Naja, jetzt schicken sie mir einen Antrag, mal sehen!
...vielleicht sind sie ja auch heiß auf ein neues Mitglied, das früher oder später ja eh zahlen muß!?
Eugenie
6,187
Ich selber bin ja selbständig und freiwillig gesetzlich versichert, habe es aber damals rein interessehalber gefragt. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wer es mir gesagt hat.
ich schreibe es dann, wenn ich näheres weiß !
59,500
@eugenie: Ich bin gespannt, was bei deiner KK raus kommt. Hältst du uns auf dem Laufenden bitte?
:byebye01:
Gisela
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Klar, wenn die meinen Freund tatsächlich familienmitversichern kann ich bestimmt jede Menge neue Mitglieder werben...
Eugenie
59,500
6,272
Ich hab das gleiche Problem, Pascal ist bei mir familienversichert, weil der leibliche Vater freiwillig versichert ist. Ich muss mich freiwillig versichern, weil mein Mann privat versichert ist, und Jakob kann ich nicht mitversichern, eben wegen der privaten Versicherung vom Vater. Es ist billiger ihn privat zu versichern. Somit wird mein Beitrag am Einkommen meines Ehemannes gemessen was außerordentlich teuer kommt. Von wegen Pauschalbetrag für nicht arbeitende Hausfrauen: Ich zahl monatlich fast 250 Euros!!! Also Höchstbeitrag - teurer gehts nimmer.
Das gilt nur für alleinerziehende Frauen ohne Einkommen. Aber auch nur wenn der Vater nicht in der Nähe ist, denn unverheiratet kann man sich eben nicht als Frau/Mann familienversichern lassen.
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es wird so berechnet, wenn man verheiratet ist: Bruttoeinkommen des Mannes geteilt durch eine bestimmte zahl (bei 2 Erwachsenen + Kind = 5, je weiteres Kind + 1), dieses dann mal 2, das ergibt das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird - dann den Beitragssatz angucken und diese Prozentzahl ausrechnen! Ganz schön teuer meistens.....!!
wenn man nicht verheiratet ist, zahlt man als nicht-verdienende Hausfrau den Satz, den auch ein KInd zahlt: ca. 115 € incl. Pflegev.;
@jauchzerle: wo ist es den billiger, das Kind privat versichern zu lassen? Wir haben schon die günstigsten angeguckt, aber die waren alle genauso teuer oder teurer als die freiwillige gesetzliche, da man ja die Selbstbeiteiligung umrechnen muss!
das blödeste ist eihgentlich, das die Männer immer gleich in die Private rennen, sobald sie eine Chance haben... wenn mein Mann damals geblieben wäre, könnten wir jetzt alle Familienversichert (ich würd dann nicht arbeiten) sein, da ja die Bemessungsgrenzen gestiegen sind... aber nein, die denken nur an die paar Mark, die sie dann sparen und nicht an die Zukunft..!!!
6,272
Dafür ist aber auch alles an Heilverfahren mit drin, das die freiwillige nicht bezahlt (Heilpraktiker, Homöopathie,...)
Immer noch billiger als die ca 130 Euros, die das freiwillige Versichern mit deutlich schlechteren Leistungen gekostet hätte. Bin mir nicht ganz sicher, wie hoch der Beitrag ist, aber keinesfalls über 100 Euro.