Mal ne Frage

mollig30mollig30

117

bearbeitet 18. 06. 2004, 16:16 in Plauderecke
Hallo Kugelbäuche,,
ich weiß bin hier vielleicht nicht ganz richtig mit meinem Problem aber stelle meine Frage trotzdem mal :razz:

Ich hab nur noch 3 Wochen bis zur Geburt meines 2. Kindes.
Mein erster Sohn ist bei meinem Ex-Mann versichert.
Ich und mein Verlobter sind nicht verheiratet (konnte ihn nicht überzeugen es vor der Geburt zutun),so das eine Familienversicherung wohl ausfällt für mich. Ich bin z.zt. freiwillig versichert,die Beiträge zahlt noch das Sozialamt. Doch da mein Verlobter ab dem 1. Juli bei mir wohnt wird das wohl weg fallen.
Werde ich den Betrag dann selber tragen müssen oder gibt es die möglichkeit mich Arbeitslos zu melden..Aber ich denke dafür muß ich dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen was natürlich mit einem Säugling nicht geht.
Vielleicht habt ihr sowas ähnliches schon einmal erlebt und habt einen Rat für mich
Lg
Nicole 37 ssw

Kommentare

  • NickyNicky

    576

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    doch, du kriegst die familienversicherung über deinen mann. auch euer kind :!: wir sind auch nicht verheiratet :!: dein mann muss mal bei der krankenkasse anrufen, dann kriegt ihr ein formular.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    tja, ich würde dir echt ne schnelle Heirat empfehlen... ;-)
    arbeitslos sein kannst du nicht, du stehst dann nicht zur Verfügung. Außerdem hättest du dafür in den letzten jahren eine bestimmte Anzahl von Tagen arbeiten müssen. Sozialamt wird nichts zahlen, wenn du angibts, dass du mit deinem Verlobten zusammenwohnst und er verdient.
    Es gibt einen Beitrag für erwerbslose Hausfrauen, der wird dann wohl für dich gelten.... :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sobald du mit deinem Freund in eheähnlicher Gemeinschaft lebst, ist er nach Sozialhilferecht für dich unterhaltspflichtig. Dies schließt auch die Krankenkassenbeiträge mit ein. Für euer gemeinsames Kind tritt die Familienversicherung in Kraft.
    Die Kosten für die Krankenversicherung allein für dich belaufen sich auf ca. 150.- Teuro pro Monat. Des Weiteren verfällt mit dem Einzug deines Freundes ein möglicher Sozialhilfeanspruch für dich komplett (eheähnliche Gemeinschaft).
    Als außen Stehende würde ich mir gut überlegen, ob ich meinen Freund, solange ich nicht mit ihm verheiratet bin, "offiziell" bei mir wohnen lassen würde. Der Schuss kann finanziell ganz gewaltig nach hinten los gehen...

    :byebye01:

    Gisela
  • mollig30mollig30

    117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Gisela
    Also ich will schon das er offiziell hier gemeldet ist...habe auch es schon schriftlich beim Sa angegeben. Denn es gibt immer miese Nachbarn die müssen uns blos anschwärzen und schon haben wir den Salat. Aber was ich mich frage du schreibst was von 150€..zzt. zahle ich 109€ der Betrag kann sich ja nicht so erhöhen wo ich weniger Geld zur Verfügung habe. Mal ausgenommen das mein Verlobter in Arbeit ist.Keine Ahnung ob die das anrechnen.
    @ Nicky
    Ich werde auf jedenfall mal Freitag bei der Krankenkasse meines Verlobten anrufen..wäre ja gelacht wenn das mit der Familienversicherung nicht gehen würde. Pflichten soll man haben wie in einer Ehe..ich suche noch immer nach vielen Rechten.Sucht jemand mit? ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: Woran man alles denken muss. Also ich habe gedacht, dass man solange man Elternzeit hat, und die kann sie ja in Anspruch nehmen, auch Versichert ist?

    Bei uns ist es nämlich auch so, nur ich werde meinen "Mann" nicht bei mir anmelden. Aber auch nicht zum Sozialamt gehen.
  • mollig30mollig30

    117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ist sonst wohl auch so..aber ich bin nicht Berufstätig und war vor meiner Scheidung es Vaters meines ersten Sohnes bei ihm Familienversichert.
    Meine KK meinte am Telefon heute ich muß die Beiträge selber zahlen.
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nicky schrieb:
    doch, du kriegst die familienversicherung über deinen mann. auch euer kind :!: wir sind auch nicht verheiratet :!: dein mann muss mal bei der krankenkasse anrufen, dann kriegt ihr ein formular.

    Wie? :shock:
    Ein unverheirateter Partner kann mitversichert sein???
    :?:

    Glaub' ich nicht - ich habe extra bei meiner Krankenkasse nachgelesen, da stand (außer Kindern) nur Ehepartner und Lebensgemeintschaftspartner (oder wie das heißt bei Homosexuellen)...

    Eugenie
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, ein unverheirateter heterosexueller Partner kann und darf nicht mit versichert sein:
    § 10 SGB V
    (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen.......
    Wobei unter Lebenspartner der Partner in den sog. homosexuellen Lebensgemeinschaften gemeint ist.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber wenn der Lebenspartner nicht genug verdient, dann werden die Krankenversicherungsbeiträge doch weiter vom Sozialamt bezahlt, oder?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was heißt "genug" verdienen?

    Dazu müsste man jetzt etwas in die Tiefen des BSHG gehen, um genau zu differenzieren, wer und was alles bei der Einkommensberechnung des Partners zählt. Kurzresümee: Wenn das Gesamteinkommen höher als der Sozialhilfesatz ist, gibt es nicht einen Cent vom Sozialamt.

    Wenn du wissen möchtest, wie sich der Sozialhilfesatz zusammensetzt, schreib mir noch mal...

    :byebye01:

    Gisela
  • mollig30mollig30

    117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie nun...wenn ich also männlich und mit meinem Verlobten in einer Homosexuellen Lebensgemeinschaft leben würde dann könnte ich bei ihm Familienversichert werden.*hoffe habs richtig verstanden.
    Das wäre ja total unfair :oops:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Doch, das ist aber so. Es gibt doch seit einiger Zeit diese auf dem Standesamt eingetragenen Lebensgemeinschaften für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Diese wurden nun (nicht nur) im Versicherungsrecht der heterosexuellen Ehe gleichgestellt.
    Aber damit du jetzt nicht noch sauerer wirst: Diese eingetragenen Lebensgemeinschaften haben auch so gut wie dieselben Verpflichtungen einer Hetero-Ehe.

    :byebye01:

    Gisela
  • mollig30mollig30

    117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie nun...wenn ich also männlich und mit meinem Verlobten in einer Homosexuellen Lebensgemeinschaft leben würde dann könnte ich bei ihm Familienversichert werden.*hoffe habs richtig verstanden.
    Das wäre ja total unfair :oops:

    Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen....Also ich zähle dann ja wohl zu den Lebenspartner..bzw Partnerin
    Werde auf jedenfall morgen mal bei der Versicherung anrufen..
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist alles unfair, wenn Du mit ihm zusammenlebst. Ihr habt dadurch keine Vorteile.

    Z.B. Zahlt er weiterhin Steuern wie ein Jungegeselle und muss aber eine Familie unterstützen.

    Also in so einer Situation sollte man echt besser entweder Heiraten oder getrennt weiterleben :sad:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Den Anruf bei der Kasse kannst du dir rein theoretisch sparen, denn ich habe diese Info bzgl. "Lebenspartner" ganz frisch von meiner Krankenkasse. Ich habe kurz vor meinem Posting von vorhin mit der Kasse telefoniert, weil mir das eben auch aufgefallen ist, als ich im SGB gelesen habe. ;-)

    :byebye01:

    Gisela

    PS @Sonnenblume:
    sonnenblume74 schrieb:
    .....Also in so einer Situation sollte man echt besser entweder Heiraten oder getrennt weiterleben :sad:
    Aber da beißt sich auch die Katze in den Schwanz. Denn bei der Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs für dich würde dann der Unterhalt für das Kind und dich mit eingerechnet.
    Ihr könnt es drehen wie ihr wollt, entweder heiraten oder einen immensen finanziellen Verlust hinnehmen... :traurig04:
  • mollig30mollig30

    117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wollte ja vor der Geburt unbedingt gerne heiraten..doch er ist jahrelang typisch Jungeselle gewesen :lol:
    Vielleicht sind diese Hürden die wir nun nehmen müssen für ihn ein Anlas schnell nach der Geburt zu heiraten..Sind immerhin schon ein Jahr verlobt...Aber er meint er will sich vom Staat nicht vorschreiben lassen wann er heiraten soll ..nur um einige € zu sparen.
    Aber das geht ja schon in die 100te €
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein paar Teuros???

    Abgesehen von den Mehrkosten, die durch Krankenkassenbeiträge für dich und vieles andere noch entstehen, steht zusätzlich zu diesen Einsparungen noch die Steuerersparnis, die sich durch den Wechsel des Hauptverdieners in die Lohnsteuerklasse III ergibt, gegenüber. Das macht dann ganz schnell eine Summe von mindestens 400.- - 500.- Teuro aus, je nachdem, wieviel Lohnsteuer dein Freund jetzt bezahlt. :shock:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Aber da beißt sich auch die Katze in den Schwanz. Denn bei der Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs für dich würde dann der Unterhalt für das Kind und dich mit eingerechnet.
    Ihr könnt es drehen wie ihr wollt, entweder heiraten oder einen immensen finanziellen Verlust hinnehmen... :traurig04:

    Oje, stimmt, ich meine, ich werde wahrscheinlich einen Teilzeitjob bekommen (von meinem Arbeitgeber) und dann hoffentlich keine Sozialhilfe beantragen müssen.

    Aber ist denn der unverheiratete Kindsvater, der nicht mir mir zusammenlebt für mich unterhaltspflichtig, obwohl ich noch zwei Kinder von meinem Ex-Mann habe? Dass er für unser Krümelchen unterhaltspflichtig ist, ist mir klar.

    Und wie sieht es aus wenn ich Wohngeld beantrage, muss ich dann auch erst mal versuchen Unterhalt zu bekommen.

    Mann, da sollte man sich das mit dem Heiraten echt überlegen :???:
  • mollig30mollig30

    117

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich will ja heiraten..lieber letzte Woche als morgen :sad:
    Aber mein Schatzi wohl noch nicht...vielleicht will er erst das zusammen leben mit mir prüfen :?:
    Manno wie kriege ich ihn dazu Ja zur Hochzeit zu sagen...
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Darf ich nochmal fragen, was ich dann machen muß?
    Mein Partner (der in Elternzeit ist), hat nämlich einen Zeitvertrag, der dieses Jahr ausläuft und dann ist er ja nicht mehr so krankenversichert...

    Hat jemand von Euch da Erfahrungen?
    mollig30 schrieb:
    Das wäre ja total unfair :oops:
    Selbst wenn's so wäre, fänd' ich's als Ausgleich für andere Diskriminierungen gg. Homosexuelle schon in Ordnung... :???:

    Gruß
    Eugenie
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eugenie schrieb:
    Mein Partner (der in Elternzeit ist), hat nämlich einen Zeitvertrag, der dieses Jahr ausläuft und dann ist er ja nicht mehr so krankenversichert...

    Aber dann kann es sich doch Arbeitslos melden, oder? Ich glaube schon, dann zahlen die wenigstens die KK.

    Oh das ist alles soooo kompliziert...
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Aber dann kann es sich doch Arbeitslos melden, oder? Ich glaube schon, dann zahlen die wenigstens die KK.

    Nein, er ist doch in Elternzeit!
    Er ist quasi die Frau, die zu hause beim Baby ist ;-) ...

    Eugenie
    (oder Eugen, da ich ja arbeiten gehe... :lol: )
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich fasse einmal zusammen und hoffe, niemanden vergessen zu haben.

    Wer in der Elternzeit ist, kann sich nicht arbeitslos melden, da er/sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
    Anders sieht es aus, wenn die Person sich für eine begrenzte Stundenzahl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann, weil er in der anderen Zeit die Betreuung des Kindes übernimmt. Hier bekommt er dann das anteilige Arbeitslosengeld ausbezahlt und ist krankenversichert.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass man in so einem Fall dann tatsächlich einen Arbeitsplatz vermittelt bekäme, ist zwar in der jetzigen Zeit so gut wie ausgeschlossen, aber ich würde diesen Weg trotzdem nicht gehen, weil doch leicht unerwartet riesen Probleme auftreten können.

    Die Frage nach dem Unterhalt für die Mutter ist im Unterhaltsrecht geregelt. Frauen, die Kinder unter drei Jahren Zuhause betreuen, haben einen anteiligen Anspruch auf eigenen Unterhalt, auch wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind/waren. Daran orientieren sich immer mehr Sozialämter und bestehen auf eine Anmeldung dieses Unterhaltsanspruches, ehe sie die Sozialhilfe berechnen.

    Habe ich irgend eine Frage übersehen? Wenn ja, bitte noch einmal stellen... :oops:

    :byebye01:

    Gisela
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Habe ich irgend eine Frage übersehen? Wenn ja, bitte noch einmal stellen... :oops:

    Wie versichere ich meinen Partner, der nicht (mehr) in Elternzeit ist und auch nicht mit mir verheiratet?

    Eugenie
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Frauen, die Kinder unter drei Jahren Zuhause betreuen, haben einen anteiligen Anspruch auf eigenen Unterhalt, auch wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind/waren. Daran orientieren sich immer mehr Sozialämter und bestehen auf eine Anmeldung dieses Unterhaltsanspruches, ehe sie die Sozialhilfe berechnen.

    Habe ich irgend eine Frage übersehen? Wenn ja, bitte noch einmal stellen... :oops:

    Ja, orientieren sich daran auch die Wohngeldstellen? Ich weiß, dass ich da damals immer mit angeben musste das ich keinen Unterhalt bekomme. Können die mich verpflichten meinen Freund zu verklagen?

    Also ist aber schon ein Hammer, man wird ja praktisch gezwungen zu heiraten.

    Und als berufstätige Alleinerziehende hat man in DE sowieso auch die Looserkarte. Mir hat sogar mal einer vom Jugendamt am Telefon gesagt, ich soll doch besser bei meinen Kindern bleiben und Sozialhilfe beantragen, dass wäre ja viel einfacher. Sorry passt gerade nicht zum Thema, wollte ich nur mal loswerden :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eugenie schrieb:
    Gisela schrieb:
    Habe ich irgend eine Frage übersehen? Wenn ja, bitte noch einmal stellen... :oops:

    Wie versichere ich meinen Partner, der nicht (mehr) in Elternzeit ist und auch nicht mit mir verheiratet?

    Eugenie

    Dein Partner muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern, die Kosten belaufen sich je nach Krankenkasse zwischen ca. 110.- und 150.-/Monat.

    @Sonnenblume: Das Wohngeldamt richtet sich, im Gegensatz zum Sozialamt, nach den tatsächlich erzielten Einkünften und nicht nach denen, auf die du von Gesetzes wegen Anspruch hättest. Meines Wissens nach können sie dich nicht dazu verpflichten, dass du auf eigenen Unterhalt klagst.

    Ich weiß, wie schwer es als Alleinerziehende in D. ist. :flaming01: Ich war es ja selbst mit drei Kindern eine Zeitlang... :sad: :traurig04: Ein Trauerspiel......... :cry:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, na dann geht es ja. Dankeschön :knutsch01:
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Dein Partner muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern, die Kosten belaufen sich je nach Krankenkasse zwischen ca. 110.- und 150.-/Monat.

    Danke! :razz:

    Schade, daß es keine familienfreundliche Lösung (außer heiraten) gibt... :sad:

    Eugenie
  • kikokiko

    132

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, ich hoffe, ich habe nichts falsch verstanden, aber wenn einer der Partner Erziehungsgeld bekommt (max. 2 Jahre, oder?, dann ist er meines Wissens auch durch das zahlende Amt sozialversichert, oder? So war es jedenfalls bei mir. Bin allerdings selbstständig und habe nur ein halbes Jahr Erzgeld bekommen. Oder haben die mich vergessen?
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    kiko schrieb:
    Also, ich hoffe, ich habe nichts falsch verstanden, aber wenn einer der Partner Erziehungsgeld bekommt (max. 2 Jahre, oder?, dann ist er meines Wissens auch durch das zahlende Amt sozialversichert, oder? So war es jedenfalls bei mir. Bin allerdings selbstständig und habe nur ein halbes Jahr Erzgeld bekommen. Oder haben die mich vergessen?

    :traurig04: Ja? :traurig05: Hä? :nervoes: Warum informiert einen eigentlich niemand über sowas? :shock: Dabei habe ich genug Ratgeber und Broschüren gelesen... :groggy: ...und war auf einem Infoabend zum Thema "Finanzen/Rechtliches für werdende Eltern" :traurig02:

    Eugenie :gruebel01:

    Ok, wer googlen kann ist im Vorteil:
    Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, während des Erziehungsgeldbezuges bleibt bestehen (§ 192 SGB) ohne das Beiträge zu leisten sind. Wenn weitere krankenversicherungspflichtige Einnahmen aus der Zeit, vor der Erziehnungszeit zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren besteht die Beitragsfreiheit nicht. Davon unberührt bleibt die Beitragspflicht auf Grund einer Teilzeit.
    >>> Nähere Auskünfte gibt Ihnen Ihre zuständige Krankenkasse.
    Nicht Pflichtversicherte müssen Beiträge bezahlen, gegebenenfalls den Mindestbeitrag.

    Juhuu! :razz:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 17. 06. 2004, 14:58
    @kiko: Warum du nur für 6 Monate Erziehungsgeld bekommen hast, könnte ich dir leider erst sagen, wenn ich den Bescheid gesehen habe. Viele Faktoren wie Einkommenshöhe etc. können bei dieser Berechnung eine Rolle spielen. Ein Anruf beim für dich zuständigen Versorgungsamt bringt dich sicher einen Schritt weiter.

    Generell ist es aber so, dass derjenige, der sich in der Elternzeit befindet, nur dann kostenlos versichert ist, wenn er sich entweder in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet oder das Arbeitsverhältnis durch nicht vorhersehbare Gründe wie z. B. Insolvenz der Firma, beendet wurde. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit durch einen Zeitvertrag hingegen erfordert eine kostenpflichtige freiwillige Weiterversicherung.

    @eugenie: Ich muss dich leider enttäuschen. :sad: Denn in diesem § steht folgendes:
    § 192
    Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

    (1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

    1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,

    2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,

    3. von einem Rehabilitationsträger während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld gezahlt wird oder

    4. Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld nach dem Dritten Buch bezogen wird.

    (2) Während der Schwangerschaft bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst oder das Mitglied unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt worden ist, es sei denn, es besteht eine Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften.
    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf des Zeitvertrages fällt nicht unter die in diesem Paragraphen genannten Ausnahmen.

    :byebye01:

    Gisela

    Mädels, ihr fordert mich... :oops: :lol:
  • kikokiko

    132

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jo, so war's. Vielleicht bin ich aber ein Sonderfall, da ich zwar selbstständig, aber "gesetzlich" über die Künstlersozialversicherung versichert bin. D.h. die bezahlen die Hälfte, den "Arbeitgeberanteil", von KV, RV und SV. Während der Zeit, in der ich Erzgeld erhalten habe, war ich aber, auf ausdrückliche Frage meinerseits, nicht über die Künstlersozialkasse versichert, sondern über das zahlende Amt. Würde ich mal direkt anrufen, ist ja von Land zu Land verschieden, welches Amt das Erzgeld zahlt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Generell ist es aber so, dass derjenige, der sich in der Elternzeit befindet, nur dann kostenlos versichert ist, wenn er sich entweder in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet oder das Arbeitsverhältnis durch nicht vorhersehbare Gründe wie z. B. Insolvenz der Firma, beendet wurde. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit durch einen Zeitvertrag hingegen erfordert eine kostenpflichtige freiwillige Weiterversicherung.

    Ja sowas habe ich auch gelesen, aber irgendwie wiederspricht sich das mit dem Text in der Erziehungsgeldbroschüre, das hört sich so an, als wenn, wenn man pflichtversichert war (wahrscheinlich auch übers Sozialamt) das diese Versicherung dann weiter besteht und man Beitragsfrei versichert ist.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich habe mal bei der KK gefragt, die haben mir gesagt, es gäbe einen Beitrag für nicht-verdienende Hausfrauen, so um die 80 €... das müsste es dann auch für Hausmänner geben! Der Mindestbeitrag ist so um die 110 €, die zahlen wir nämlich für das Kind, das freiwillig gesetzlich versichert ist, da der Vater privat versichert ist und wir keine private fürs Kind wollten; kostet zwar ungefähr dasselbe, aber für Kinder zahlen die ja alles noch und manches in der Privaten nicht, wie Mutter-Kind-Kuren etc... ;-)
  • kikokiko

    132

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Gisela: Sorry, unsere Postings haben sich wohl gekreuzt bzw. ich hab mal wieder nicht auf Vorschau geklickt. Warum ich nur ein halbes Jahr bekommen habe,weiß ich genau, weil der Vater des Kindes (damals noch mein Freund, seit zwei Wochen Gatte) zu viel verdient... Ich meinte mit "vergessen", dass ich keine Beiträge gezahlt habe. Aber das ging wohl mit rechten Dingen zu. Aber vielen Dank für deine Hilfe!!!
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird

    Keine Enttäuschung:
    Er bekommt doch nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld! :razz:
    (Die Elternzeit ist nur vorzeitig beendet, da er halt einen Zeitvertrag hat.)

    Eugenie
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    cora schrieb:
    also ich habe mal bei der KK gefragt, die haben mir gesagt, es gäbe einen Beitrag für nicht-verdienende Hausfrauen, so um die 80 €.....
    Könntest du mir näheres dazu sagen? Welche KK ist das und wie nennt sich dieser Tarif konkret?

    @eugenie:

    Dieser Punkt trifft nur dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis unvorhersehbar geendet hat. (O-Ton des Sachbearbeiters in der Barmer-Zentrale.)

    Da wir uns aber in diesem Punkt nicht einig werden, bitte ich dich, bei deiner bzw. der Krankenkasse deines Partners anzurufen und den Sachverhalt klären zu lassen. Du musst aber wahrheitsgemäß angeben, dass das Arbeitsverhältnis durch Ablauf des Zeitvertrages beendet wurde, da bei wahrheitswidrigen Angaben saftige Strafen gezahlt werden dürfen (+ die nicht entrichteten Beiträge).

    :byebye01:

    Gisela
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Da wir uns aber in diesem Punkt nicht einig werden, bitte ich dich, bei deiner bzw. der Krankenkasse deines Partners anzurufen und den Sachverhalt klären zu lassen. Du musst aber wahrheitsgemäß angeben, dass das Arbeitsverhältnis durch Ablauf des Zeitvertrages beendet wurde, da bei wahrheitswidrigen Angaben saftige Strafen gezahlt werden dürfen (+ die nicht entrichteten Beiträge).

    :lol::cry: Die sind auch ein bißchen ... - ich hatte meine Krankenkasse angemailt und die schreiben mir zurück, daß "die Familienversicherung grundsätzlich kostenlos ist" (obwohl ich's genauso geschrieben habe wie Euch!), können die nciht lesen oder sind die so nett, daß sie jeden kostenlos mitversichern? Naja, jetzt schicken sie mir einen Antrag, mal sehen!
    ...vielleicht sind sie ja auch heiß auf ein neues Mitglied, das früher oder später ja eh zahlen muß!?

    Eugenie
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Gisela: ich versuche die ganze Zeit schon, meine KK zu erreichen, ich glaube, die haben mir das damals gesagt.
    Ich selber bin ja selbständig und freiwillig gesetzlich versichert, habe es aber damals rein interessehalber gefragt. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wer es mir gesagt hat.
    ich schreibe es dann, wenn ich näheres weiß !
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @cora: Danke! :grin:

    @eugenie: Ich bin gespannt, was bei deiner KK raus kommt. Hältst du uns auf dem Laufenden bitte?

    :byebye01:

    Gisela
  • eugenieeugenie

    742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    @eugenie: Ich bin gespannt, was bei deiner KK raus kommt. Hältst du uns auf dem Laufenden bitte?

    Klar, wenn die meinen Freund tatsächlich familienmitversichern kann ich bestimmt jede Menge neue Mitglieder werben... :lol:

    Eugenie
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das stimmt allerdings! :lachen06:
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schade, daß es keine familienfreundliche Lösung (außer heiraten) gibt...
    Im SGB ist man erst eine Familie, wenn man verheiratet ist oder eben in Partnerschaft (Schwule oder Lesbe) lebt. Alles andere ist Freiwild :sad:
    cora schrieb:
    Der Mindestbeitrag ist so um die 110 ?, die zahlen wir nämlich für das Kind, das freiwillig gesetzlich versichert ist, da der Vater privat versichert ist und wir keine private fürs Kind wollten; kostet zwar ungefähr dasselbe, aber für Kinder zahlen die ja alles noch und manches in der Privaten nicht, wie Mutter-Kind-Kuren etc...

    Ich hab das gleiche Problem, Pascal ist bei mir familienversichert, weil der leibliche Vater freiwillig versichert ist. Ich muss mich freiwillig versichern, weil mein Mann privat versichert ist, und Jakob kann ich nicht mitversichern, eben wegen der privaten Versicherung vom Vater. Es ist billiger ihn privat zu versichern. Somit wird mein Beitrag am Einkommen meines Ehemannes gemessen was außerordentlich teuer kommt. Von wegen Pauschalbetrag für nicht arbeitende Hausfrauen: Ich zahl monatlich fast 250 Euros!!! Also Höchstbeitrag - teurer gehts nimmer.
    Das gilt nur für alleinerziehende Frauen ohne Einkommen. Aber auch nur wenn der Vater nicht in der Nähe ist, denn unverheiratet kann man sich eben nicht als Frau/Mann familienversichern lassen.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    jetzt bin ich endlich mal bei meiner KK durchgekommen und mein server geht auch wieder-- ;-) leider schlechte Nachrichten...irgendjemand hat mir damals totalen Blödsinn erzählt, so eine Versicherung für hausfrauen gibt es nicht. Dabei weiß ich genau, dass mir das jemand kompetentes erzählt hat....Mist, ich weiß nur nicht mehr genau, wer :oops: :twisted:

    es wird so berechnet, wenn man verheiratet ist: Bruttoeinkommen des Mannes geteilt durch eine bestimmte zahl (bei 2 Erwachsenen + Kind = 5, je weiteres Kind + 1), dieses dann mal 2, das ergibt das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird - dann den Beitragssatz angucken und diese Prozentzahl ausrechnen! Ganz schön teuer meistens.....!!
    wenn man nicht verheiratet ist, zahlt man als nicht-verdienende Hausfrau den Satz, den auch ein KInd zahlt: ca. 115 € incl. Pflegev.;

    @jauchzerle: wo ist es den billiger, das Kind privat versichern zu lassen? Wir haben schon die günstigsten angeguckt, aber die waren alle genauso teuer oder teurer als die freiwillige gesetzliche, da man ja die Selbstbeiteiligung umrechnen muss!

    das blödeste ist eihgentlich, das die Männer immer gleich in die Private rennen, sobald sie eine Chance haben... wenn mein Mann damals geblieben wäre, könnten wir jetzt alle Familienversichert (ich würd dann nicht arbeiten) sein, da ja die Bemessungsgrenzen gestiegen sind... aber nein, die denken nur an die paar Mark, die sie dann sparen und nicht an die Zukunft..!!!
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns ist es die DKV mit Eigenbeteiligung von den ersten 300 Euros/Jahr.
    Dafür ist aber auch alles an Heilverfahren mit drin, das die freiwillige nicht bezahlt (Heilpraktiker, Homöopathie,...)
    Immer noch billiger als die ca 130 Euros, die das freiwillige Versichern mit deutlich schlechteren Leistungen gekostet hätte. Bin mir nicht ganz sicher, wie hoch der Beitrag ist, aber keinesfalls über 100 Euro.
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