Hi,
gibt es Rechtsprechungen ob man den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen darf?
Und wie macht Ihr das?
Ich wohne in einem Haus mit nur 4 Parteien, alle extrem spießig und Hausmeisters wohnen hier auch. Und die haben einen Kontrollzwang, Putzfimmel und Aufräumtick, und bewegen alles was im Haus rumsteht (Wäscheständer im Waschkeller wird immer in eine andere Ecke gestellt, Fahrräder unter der Treppe "wandern", etc.). In der Hausordnung sind Kinderwägen nicht erwähnt. Das Treppenhaus ist sehr eng, ich habe das einzige Kind, und es wäre nur Platz direkt neben der Eingangstür vor der Kellertreppe. Man kann dann aber gerade noch durchgehen. Gefallen wird es denen garantiert nicht. Aber ich will und kann den Wagen nicht täglich in den Keller tragen. Habe die anderen noch nicht gefragt, aber ich will ab nä. Woche den Wagen dort abstellen.
Kommentare
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Quelle: mieterschutzbund-berlin.de
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Ich rede mal mit den Hausmeisters. Einen Hausherren gibt es nicht, ist eine Eigentümergemeinschaft. In die Wohnung geht auf keinen Fall, sind 2 Treppen ohne Lift. Wenn dann Keller. Aber wohin soll ich denn das Kind solange tun, wenn ich den schweren Wagen die Treppe runter schleppe??? Und das täglich? :shock:
Ich habe ja den Wagen jetzt, weil Simon mit 5,5 kg mir langsam zu schwer wird. Das ist ja dann Unsinn statt ihm dann den KiWa ständig zu schleppen. ;-) Sollte ja eine Erleichterung für meinen Rücken und Beckenboden sein!
Danke Euch! :knutsch03:
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