Ausziehen

bearbeitet 20. 12. 2007, 21:41 in Babyprodukte
Gestern haben wir endlich unsrem Vermieter gesagt, daß wir ausziehen und uns ein Häusle gekauft haben. Jetzt hab isch da ne Frage: Weiß jemand von euch zuuuuuufällig, was und ob wir streichen und ausbessern müssen? Da hab ich ja so gar keinen Bock drauf, dem Affen auch noch die Wohnung herzurichten!

Gestern hab ich mich schon wieder so fürchterlich über den aufregen müssen, aber das ist ne andere Geschichte :flaming01:

Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Tipps geben ;-)

Kommentare

  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das müsste in eurem Mietvertrag stehen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist so ein Einheitsmietvertrag...

    Wir haben zwischen Schlaf- und Arbeitszimmer einen Schrank als Raumteiler aufgestellt. Der ist an den Wänden mit Silikon abgedichtet. Mein Mann meint, wenn man den Schrank wegmacht und an der Wand noch diese Reste hängen, müssen wir das streichen. Und da wo Löcher von den Gardinenstangen wären auch.

    Echt blöd, das ganze!
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auch in einem Einheitsmietvertrag müsste das drinstehen.
    Zumindest irgendwie sowas, ob die WOhnung "besenrein" oder sonstwie zu übergeben ist.
    Es gab mal die "Regel", dass, wenn nichts explizit drinsteht, die Renovierung bei/vor Auszug erfolgt. Ob das noch immer aktueller Stand der Dinge ist, weiß ich aber nicht.
    Schau Dir in jedem Fall den Mietvertrag nochmal genau durch.
    Ggf. kannst Du Dich vielleicht auch mit einem Mieterbund o.ä. in Verbindung setzen?
  • bisquitbisquit

    231

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn bei euch starre Klauseln drin stehen wie zB.

    Schönheitsreparaturen alle 3,5 und 7 Jahre .....müssen fachgerecht ausgeführt werden.....zum Auszug Endrenovierung fällig.

    Das sind starre Fristen.Dann ist das unwirksam.Seit 26 September 2007 gibt es eine Rechtssprechung.Googel mal danach da wirst Du einiges finden.

    Wir lassen uns derzeit vom Anwalt beraten.Und er macht uns gute Hoffnungen.

    Geh zum Anwalt und laß dich beraten.Falls euer Geld knapp ist holt euch nen Beratungsschein vom Amtsgericht damit ist die Erstberatung kostenlos.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das wusst ich gar nicht, daß es so etwas für umme gibt. Danke für den Tipp :grin:

    Es steht was drin von wegen nach 3 Jahren das Schlafzimmer...nach 4 Jahren Bad usw. Wir wohnen aber erst 2,5 Jahre in der Wohnung. Also betrifft es uns ja eigentlich nicht. Wenn dan alle nur 2 Jahre drin wohnen ist das ja nicht mein Problem.
  • bisquitbisquit

    231

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    imageassembly schrieb:
    Das wusst ich gar nicht, daß es so etwas für umme gibt. Danke für den Tipp :grin:

    Es steht was drin von wegen nach 3 Jahren das Schlafzimmer...nach 4 Jahren Bad usw. Wir wohnen aber erst 2,5 Jahre in der Wohnung. Also betrifft es uns ja eigentlich nicht. Wenn dan alle nur 2 Jahre drin wohnen ist das ja nicht mein Problem.

    Es geht darum ob steht...muss nach dieser Zeit ausgeführt werden.Ich schreib Dir mal ne PN.
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