Mal einen Rat brauch - Jobfrage

ToetouchToetouch

1,024

bearbeitet 21. 12. 2007, 22:49 in Plauderecke
Hallo Ihr Lieben,

ich bin ein wenig in der Zwickmühle.

Ich befinde mich noch bis November 2008 in Elternzeit.
Möchte in meinem alten Job bzw. auf meine jetzige Arbeitsstelle nicht mehr zurück.

Ist es sinnvoller
a) das dritte Jahr zu nehmen
b) zu kündigen und dann erst einmal 3 Monate vom Arbeitsamt gesperrt zu werden und dann für 1 Jahr Arbeitslosengeld zu bekommen?

zu a) mich belastet da so einiges, kann also nicht richtig "entspannen" bzw. mit der Sache abschließen.
zu b) welche Auflagen bekomme ich dann vom Arbeitsamt - Urlaub anmelden, Bewerbungen schreiben...

Ach ja, ich möchte erst wieder arbeiten, wenn Moritz einen KigaPlatz hat (also in knapp 2 Jahren).
Ein zweites Kind ist in den nächsten Jahren auch nicht geplant und falls doch, nimmt das auf das Geld keinen Einfluss (bekomme dann ja so oder so die unterste Grenze).

Lieben Gruß
Ivonne

Kommentare

  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Hast du schon mal mit deinem Arbeitgeber gesprochen, ob er dich NACH Ende der Elternzeit nicht kündigen kann? Ggf. kann man sowas auch mit dem Betriebsrat besprechen. Die haben Ahnung, was für Innerbetriebliche Regelungen es gibt und sind verschwiegen. D.h. dein Arbeitgeber erfährt erstmal nichts davon, wenn du es nicht willst.

    Wenn du selber kündigst wirst du vom AA für 3 Monate gesperrt. Musst eine Gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat (ich glaube 15, bin mir aber grad nicht sicher) schreiben. Pro Bewerbung, die eine Absage nach sich zieht, bekommst du 5€. War zumindest im Sommer/Winter 06 noch so.
    Über alle Bewerbungen musst du Buch führen. Da bekommst du vom Amt eine Liste, wo du Datum und Anschrift des Betriebes, in dem du dich beworben hast, und den Ausgang der Bewerbung eintragen. Eine Kopie des Bewerbungsschreibens und die Absage musst du aufheben.
    Wenn du in den Urlaub willst, oder Krank bist musst du es auch dem AA melden. Urlaub, glaub ich, 2 Wochen vorher und Krankenschein, wie beim AG, innerhalb von 3 Tagen einreichen.

    Ausserdem hast du ja noch die Möglichkeit dich jetzt schon anderweitig zu bewerben und dann übergangslos in ein neues Arbeitsverhältnis einzusteigen. Aber da du ja nicht wieder arbeiten magst, bevor dein Sohn einen KiGaPlatz hat würde ich erstmal das dritte Jahr nehmen, wenn die AG dich nicht entlassen kann/will.
    Allerdings ist dann auch nur 1Jahr überbrückt. Da du ja geschrieben hast, das es noch 2 Jahre dauert bevor Moritz in den KiGa geht bleibt dir dann immer noch ein Jahr in dem du zu Hause bleiben willst.

    Hmm, ich selbst würde mal mit dem Chef oder Betriebsrat reden. Wobei jeder Chef es gerne sieht, wenn seine Mitarbeiter sich erst an ihn wenden. Zeugt von Vetrauen.

    Was meinst du denn damit das dich etwas belastet, du nicht abschliessen kannst? Inwie weit wirkt sich das auf das dritte Erziehungsjahr aus? Eigentlich ist es doch (zumindest für Moritz) egal, ob du arbeitslos zuhause bist oder im Erziehungsjahr? das verstehe ich nicht so ganz :traurig04:
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