Hallo,
oje, dieser Behördenkram :roll:
Ich bin gerade am planen, weil ich Morgen ein vorgespräch mit meinem Arbeitgeber habe, ob und in welchem umfang ich Elternzeit nehme. Dabei stehe ich kurz vor der Verzweiflung :eek01:
Also: Laut der Broschüre wird das voraussichtlich Einkommen ab Elternzeit zur Berechnung herangezogen. (was bei mir nun auch Sinnvoll ist, da ich ja "offiziell" Allernerziehend bin und vorrausichtlich auch nur noch wenig bis gar kein Einkommen habe)
Jetzt steht aber in diesem Einlegeblatt ab 01.01.04 das das Einkommen des letzen Kalenderjahres herangezogen wird :???: das ist ja total schlecht, da ich ja jetzt noch etwas verdiene und dann nichts mehr.
Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden? Oder gibt es Ausnahmen?
2. Frage, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich theoretisch 30 Stunden arbeiten dürfte statt früher (1998) 19 Stunden?
Kommentare
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Du brauchst dir keine Sorgen zu machen! Ich zitiere mal den Hinweis aus meinem Erziehungsgeldantrag (unter 2.2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit...):
"Bei der antragstellenden Person werden nur die Erwerbseinkünfte berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Angaben und Verdienstbescheinigung für Antragstellerin/Antragsteller nur erforderlich, wenn während des Bezugs von Erziehungsgeld eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder beabsichtigt ist."
Das bedeutet, du als antragstellende Person musst keine Gehaltsangaben machen, es sei denn, du möchtest während der Elternzeit arbeiten.
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Oh, ja eigentlich will ich ja arbeiten aber eben nur noch 19 Stunden oder sogar nur einen 400 EUR Job und dann habe ich ja Einkommen aber wesentlich weniger als vorher.
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ups...... das verstehe ich jetzt aber nicht. Unser Sohn kam am 18.4.04 zur Welt. Beim anmelden bekamen wir den Erziehungsgeldantrag mit dem Stammbuch zurück und füllten diesen natürlich aus. Nach zwei Wochen bekamen wir ein Schreiben von der Erziehungsgeldkasse wegen dem Einkommen aus dem vorigen Jahr.Ich stieg da irgendwie nicht durch und rief mal an. Die Info am Telefon lautete:
Sie haben einen alten Erziehungsgeldantrag eingereicht, aber den Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr beigefügt und danach wird über die Höhe des Erziehungsgeldes entschieden. Nicht nach dem Einkommen im Geburtsjahr...... verstehe ich zwar nicht aber danach wurde bei uns das Erziehungsgeld berechnet :?: :!:
Obwohl wir in dem beigefügten "alten" Antrag auch das voraussichtliche Einkommen im Geburtsjahr vom Arbeitgeber ausfüllen lassen haben.
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Lass dir das mal vom Erziehungsgeldamt ausrechnen, ob es sich lohnt zu arbeiten.
Das hängt davon ab, ob steuerpflichtig oder steuerfrei.
Ich war jetzt Dienstag beim Amt, und die nette Dame hat mir das alles schön erklärt.
Es ist schon ein Rechenexempel.
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Wenn Ihr zu zweit seid ist das etwas anderes, also, beim Antragsteller ist das vorrausichtliche Einkommen gültig und beim Partner das vom letzten Jahr. So habe ich das jedenfalls jetzt verstanden.
@ Kayleigh119 naja, es sind 400 EUR Steuerfrei, das sind ja nur 4800 EUR das liegt auf jedenfall unter der Grenze, wobei ich ja dann 3 Kinder habe.
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Ich geh Dienstag auch noch mal zum Amt und lass mir alles ganz genau durchrechnen .