Hallo,
habe noch eine Frage zu einem anderen Thema. Habe den Gesetztestext schon gelesen, aber vielleicht kann jemand aus Erfahrung antworten.
Ich bin ganz normal angestellt als Halbtagskraft und in der gesetzlichen KK.
Der Mutterschutz würde um den 25. 05. beginnen. Nun ist meine Frage wie berechnet sich der Urlaubsanspruch. Steht mir Urlaub bis Ende Mai zu oder bis einschl. 8 Wochen nach der Geburt. Das würde ja viel ausmachen. Ich möchte den Urlaub den ich bis dahin nicht verbraucht habe nämlich gerne vor dem Mutterschutz nehmen, zusammen mit den Überstunden.
Danke!
Gruß sonnenstern33
Kommentare
1,300
10,947
20
na das klingt doch toll. Vielen lieben Dank für Eure schnelle Antwort.
Gruß sonnenstern33
1,061