Mutterschutz und Urlaub

bearbeitet 21. 01. 2008, 17:19 in Recht und Behörden
Hallo,

habe noch eine Frage zu einem anderen Thema. Habe den Gesetztestext schon gelesen, aber vielleicht kann jemand aus Erfahrung antworten.
Ich bin ganz normal angestellt als Halbtagskraft und in der gesetzlichen KK.
Der Mutterschutz würde um den 25. 05. beginnen. Nun ist meine Frage wie berechnet sich der Urlaubsanspruch. Steht mir Urlaub bis Ende Mai zu oder bis einschl. 8 Wochen nach der Geburt. Das würde ja viel ausmachen. Ich möchte den Urlaub den ich bis dahin nicht verbraucht habe nämlich gerne vor dem Mutterschutz nehmen, zusammen mit den Überstunden.

Danke!
Gruß sonnenstern33

Kommentare

  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Urlaubsanspruch besteht auch für die Zeit des Mutterschutzes.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eine schwangere freundin hat mir gerade am WE erzählt, dass sie deshalb mit ihrem AG gesprochen hatte und sie dort die info bekam, dass dei 8 woche MuSchu mitzählen, wenn es um die berechnung des urlaubsanspruches geht. der AG war zwar nich erfreut, aber scheinbar ist es so ;-) .
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    na das klingt doch toll. Vielen lieben Dank für Eure schnelle Antwort.

    Gruß sonnenstern33
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kann das nur bestätigen. Der Miutterschutz zählt zur Errechnung Deines Urlaubes mit.
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