Hallo Ihr Lieben,
bin momentan am rumrechnen und hin und her überlegen, wie sich das wohl mit der Elternzeit/Mutterschutz/Resturlaub usw. ver4hält. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Und zwar:
-Mein vorauss. ET ist der 15.8.2008. Mein Mutterschutz beginnt also am 4.7.2008.
-Momentan befinde ich mich im 2. Jahr der Elternzeit für Noah, welche am 28.5.2008 endet. Müßte also an seinem 2. Geburtstag, am 29.5.2008 wieder Vollzeit arbeiten, oder das 3. Jahr Elternzeit beantragen.
-Ich arbeite momentan 30Std. Teilzeit.
-Resturlaub müsste ich noch 25 Tage haben (32 Tage : 365 = 0,0876 -> Mutterschutz geht bis einschl. 10.10.2008 -> bleiben 283 Tage x 0,0876 = 24,79 Tage, aufgerundet 25 Tage Resturlaub)
Nun meine Überlegung:
- wenn ich den Resturlaub vor den Mutterschutz hänge, also z.B. ab dem 29.5.2008 Urlaub nehme, dann wäre ich ab dem 29.5.2007 offiziell nicht mehr in Elternzeit. Also würde ich einen Antrag stellen, das 3. Jahr Elternzeit an die Elternzeit des zweiten Kindes dranhängen zu dürfen. Das ginge doch, oder?
- wenn ich das 3. Jahr Elternzeit vom 29.5.2008 bis zum Beginn des Mutterschutzes am 4.7.2008 beginne, könnte ich den Rest der Elternzeit dann auch an die Elternzeit des zweiten Kindes dranhängen oder verfällt das dann?
Ist etwas kompliziert, ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Dann habe ich noch eine Frage. Es gibt ja seit 2007 das neue Gesetz, welches u.a. auch die Teilzeitarbeit regelt. Ich habe nämlich die Befürchtung, dass mir mein AG nach 1 Jahr Pause (will das Elterngeld nützen) die Teilzeitbeschäftigung (15-20 Std/Woche) verwehrt. Nun heißt es ja im Gesetz, dass der AG das nur darf, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Was könnten denn das für Gründe sein?
Heike
Kommentare
609
Das müsste gehen.
Der Rest Elternzeit verfällt, wenn du dein drittes Jahr vor dem MuSchu nimmst. Mit geht durch die 2. SS auch ein Jahr Elternzeit "flöten"...
Hmmm, da fällt mir so spontan gar keiner ein, ausser das absolut kein Bedarf besteht. Ich weiß ja nicht was du machst und was es da dann für betriebliche Probleme geben kann.
Wenn du nach Entbindung deines 2.Kindes also 4Jahre Elternzeit bentragst, hast du in den 4 Jahren, meines Erachtens, jedenfalls keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilzeitstelle. Erst nach den 4 Jahren würde dir deine "alte" Stelle wieder zu stehen.
In dem Fall wäre es sinnvoll diese nach Ende der ersten Elternzeit wieder anzutreten (bis zum MuSchu) da dein Arbeitgeber, soweit mir bekannt, dir deine Stelle "nur" 6 Jahre frei halten muss.
Hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen...
411
- wenn ich den Resturlaub vor den Mutterschutz hänge, also z.B. ab dem 29.5.2008 Urlaub nehme, dann wäre ich ab dem 29.5.2007 offiziell nicht mehr in Elternzeit. Also würde ich einen Antrag stellen, das 3. Jahr Elternzeit an die Elternzeit des zweiten Kindes dranhängen zu dürfen. Das ginge doch, oder?
Das müsste gehen.
Dann hätte ich jedoch in dieser Zeit keinen Kündigungsschutz, oder doch, weil ich schwanger bin?
Heike
609
Hast du einen unbefristeten Vertrag kann dein Chef höchstens sagen das du daheim bleiben sollst, muss dich dann aber weiter bezahlen als wärst du arbeiten. Und ein Chef der das macht ist ein schlechter Geschäftsmann ;-)