Wieder arbeiten...

Kati73Kati73

458

bearbeitet 6. 02. 2008, 13:48 in Recht und Behörden
Hallo liebe Mamis,
mh, ich glaube das ist das richtige Forum für mein Problem. Meine Kleine wird jetzt ein Jahr alt und aus finanziellen Gründen muss ich ab März wieder arbeiten gehen. Mein Chef war immer sehr nett und sozial zu mir und ich hatte mir alles sehr einfach vorgestellt. Ich wollte 15 Stunden arbeiten, Di-Do von 8 bis 13 Uhr. Er wollte am allerliebsten Vollzeit oder zumindest jeden Tag. Unser Personaldame sagte - unter 15 Stunden könne er das ganze sowieso ablehnen. Wir einigten uns auf 18 Stunden Mo - Do und auf angemessene Mehrarbeit bei Krankheit und Urlaub der Kollegen.

Nun rief mich unsere Personaldame wieder an, die alles fest machen wollte und meinte, naja, sie stellt diese Vereinbarung jetzt mal für 2 Jahre aus, weil ich sowieso nur Teilzeitanspruch innerhalb der Elternzeit hätte. Stimmt das?? Selbst wenn Katharina 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten geht, möchte ich nicht länger als den halben Tag arbeiten. Nebenbei erwähnte sie auch noch, dass ja im September die Krippenplätze vergeben würden und dann sehe man mal weiter - ich gebe mein Kind nicht in eine Krippe, sondern die Omas wechseln sich mit der Betreuung ab - schlimm genug für mich.

Versteht mich nicht falsch, ich verurteile niemanden, der trotz Kind arbeitet, aber wenn ich meine Maus so ansehe, dann erscheint sie mir so klein und so anhänglich und es bricht mir fast das Herz, wenn ich ans Arbeiten denke. UND DANN AUCH SO VIEL!! Ich kann mir nämlich denken, dass immer jemand krank oder in Urlaub ist und ich dann IMMER mehr arbeiten muss..

Kann mir vielleicht irgendjemand Tipps geben, welche Rechte ich in dieser Hinsicht habe? Wie verhalte ich mich meinem Chef gegenüber richtig, so dass ich nicht total eingespannt werde und er mir mit Arbeitsrecht usw. kommt...?

Tausend Dank!
Kati

Kommentare

  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiß nur, dass man während der ELternzeit höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten darf und eine Lohngrenze gibt es auch. Wieviel Recht aber dein Chef hat wenn er sowas alles von dir verlangt, weiß ich nicht, aber ich denke mal dass es darüber kein Gesetz gibt sondern dass das Einigungssache ist. Das blöde ist natürlich nur, dass dein Chef halt wenn du so ganz andere Ansichten hast, dich nach deiner Elternzeit vielleicht raus schmeißt.

    Bei mir war bevor ich ein Kind hatte auch alles ganz anders, Chef war nett zu mir, Kollegen auch. Seit dem ich wieder arbeite sieht das ganz anders aus. Weil ich weniger arbeite als vorher sind manche Kollegen doof zu mir (Neid?) und seitdem ich nicht mehr der Traum-Arbeitnehmer bin, der ja so flexibel und belastbar usw. ist, ist mein Chef auch anders zu mir.

    Ich kann verstehen, dass du nicht so viel arbeiten willst. Ich arbeite auch nur 5 Stunden, also nur vormittags, damit ich wenigstens nachmittags Zeit für mein Kind habe und auch, um überhaupt alles zu schaffen.

    Vielleicht kann dir ja noch jemand weiterhelfen. Auf jeden Fall: Kopf hoch, lass dich nicht unterkriegen, und lass dich nicht bequatschen, das dankt dir eh keiner.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    da es hier doch mehr um die rechtliche Seite geht, verschiebe ich mal zu sonstige Fragen. Ich denke da ist die chance auf weitere Antworten größer.
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dein Chef kann Dir unter bestimmten Voraussetzungen die Teilzeit nach der Elternzeit nicht verweigern (soweit mein Kenntnisstand). Hängt ab von der Betriebsgrösse, MA-Anzahl, etc. Kannst Du bitte ein paar mehr Infos geben, dann kann ich für Dich mal recherchieren ???

    In der Elternzeit ist die Minimalgrenze bei 15 Wochenstunden. Allerdings kenne ich auch Firmen, welche auf 400 Euro-Basis die Mütter für weniger Stunden in der Elternzeit arbeiten lassen (allerdings mit einem Zusatzvertrag). Es ist halt doch auch Verhandlungssache.

    Laß Dich auf jeden Fall nicht unterkriegen. Kämpfen !!! :twisted:
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ergänzung:

    In einer Broschüre des Familienministeriums steht:
    Wer Elternzeit nimmt, darf gleichzeitig bis zu 30 Wochenstunden
    erwerbstätig sein (bei der gemeinsamen Elternzeit
    darf jeder Elternteil bis zu 30 Wochenstunden
    arbeiten = zusammen 60 Wochenstunden). Das Bundeserziehungsgeldgesetz
    begründet in der Elternzeit unter
    bestimmten Voraussetzungen in Betrieben mit mehr als
    15 Beschäftigten einen Anspruch auf Teilzeitarbeit
    im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Entscheidend
    ist, ob der Arbeitgeber diesem Teilzeitanspruch im Einzelfall
    dringende betriebliche Gründe entgegensetzen
    kann. Über einen Streitfall muss ggf. das Arbeitsgericht
    entscheiden.


    Mir hat damals auch unser Betriebsrat diverse Broschüren und Merkblätter zur Verfügung gestellt. Kannst Du in Deinem Betrieb dort auch nachfragen ???
  • Kati73Kati73

    458

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für das Aufmuntern!!

    Naja, wir sind eine Firma mit ca. 450 Mitarbeitern - aber ohne Betriebsrat oder ähnliches .... :grin:
    Ich bin jetzt mal gespannt auf die schriftliche Form dieser Vereinbarung - ich bin ehrlich menschlich schwer enttäuscht von meiner Firma und auch von der Unterstützung des Staates. Langsam kann ich trotz Elterngeld verstehen, dass die Leute keine Kinder mehr kriegen.

    Wie soll man denn mit einem Gehalt (das vielleicht etwas über der Erziehungsgeldgrenze liegt) eine Familie durchbringen?? Da muss ich doch kucken, dass ich meinen Job behalte und viele Kompromisse eingehen..

    Man fühlt sich überall als Bittsteller und muss sich fast dafür entschuldigen, dass man ein Kind hat und dieses auch für wichtig hält.

    Tut jetzt nichts zur Sache - aber musste mal raus.. ;-)

    Danke nochmals!!
    Kati
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das tut mir so leid, dass Du da keine guten Erfahrungen gemacht hast. :troest: Da merke ich doch immer wieder, wie viel Glück ich mit meinem Chef habe. Er war einfach nur froh, dass ich wieder kommen wollte. So musste er schließlich niemanden anlernen. Dafür durfte ich dann auch die Rahmenbedingungen, wie z.B. Arbeitszeit, größtensteils alleine bestimmen.
    Ich werde auch weiterhin nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten, weil ich Jacqueline nicht den ganzen Tag im Kindergarten lassen möchte. Da bin ich auch schon am Verhandeln, auch wenn noch ein 3/4 Jahr Zeit ist, bis sie in den KiGa kommt.

    Lass Dich nicht unterbuttern und wie gesagt, soweit ich weiß, dass eine Firma nur wegen dringend betrieblicher Gründe die TZ verweigern.

    Wünsche Dir viel Glück. :fun52:
  • Kati73Kati73

    458

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo - ich nochmal - ,

    jetzt habe ich die schriftliche Vereinbarung meiner Teilzeit bekommen - und bin aus allen Wolken gefallen. Da steht, dass ich mich verpflichte, bei Urlaubsvertretung eine Mehrarbeit im Rahmen einer 38 Stunden Woche zu leisten! Davon wurde nie gesprochen und das ist für mich auch unmöglich. Vor allem würde ich für mind. 4 Personen Urlaubsvertretung sein - somit ständig auf 38 Stunden verpflichtet, weil immer jemand im Urlaub ist!

    Jetzt habe ich gelesen, dass während der Elternzeit höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden DARF. Diese Grenze darf auch nicht geringfügig überschritten werden, da sonst meine Elternzeit hinfällig wird. Ist das so richtig? Dann darf ich ja nicht mal 38 Stunden arbeiten oder??

    Wie soll ich mich verhalten?

    Herzlichen Dank
    Kati - die total verzweifelt
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde mich dagegen wehren. Das Gesetz sieht vor (hatte ich Dir bereits geschrieben ;-) ), dass in der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenarbeitsstunden gearbeitet werden darf. Also von daher hat Dein Arbeitgeber schlechte Karten.

    Mal nebenbei: Warum stellt sich Dein AG eigentlich so an :groggy: . Kann er nicht froh sein, dass Du wenigstens ab und zu wieder arbeiten möchtest ???

    Halte weiterhin durch !!! :troest:
  • Kati73Kati73

    458

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Sandwich!

    Ja, ich muss mich dagegen wehren, weil ich das betreuungstechnisch gar nicht hinkriege und mich total verheizt fühle. Ich hab keine Ahnung warum sich mein AG so anstellt. Mein Mann meint auch, ich könnte 3 Jahre zu Hause bleiben und er müsste mir die Stelle freihalten - soll er froh sein, dass ich nach meinen Möglichkeiten arbeiten will - aber mei, wer weiß was in den Köpfen vorgeht. Ich habe sowieso größtmögliche Zugeständnisse gemacht, nur um meinem AG entgegen zu kommen, aber das geht jetzt ehrlich zu weit..

    Ich bin menschlich ehrlich enttäuscht, dass man nun auch noch versucht, mich so abzuzocken und unter Druck zu setzen..

    Danke nochmals fürs Mutmachen!
    Kati
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das schaffst Du schon. Laß Dir nichts gefallen.

    Halte uns mal auf dem Laufenden !!!
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Zeig deinem AG doch mal das Gesetz von dem Elterngeld, da steht das ja drin dass man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten darf. Gib bloß nicht nach, sonst ist nachher dein Elterngeld futsch und dein Erziehungsurlaub auch.

    Zur Not würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen. Ich weiß, dass jedenfalls Sachen vor dem Arbeitsgericht kostenlos sind - aber ob man dann auch kostenlos vom Anwalt vertrten wird weiß ich leider nicht. Aber beim Amtsgericht müsste es Leute geben, die man fragen kann. Richter oder Rechtspfleger.
  • BuchwurmBuchwurm

    183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kati73 schrieb:
    Danke Sandwich!

    Mein Mann meint auch, ich könnte 3 Jahre zu Hause bleiben und er müsste mir die Stelle freihalten - soll er froh sein, dass ich nach meinen Möglichkeiten arbeiten will - aber mei, wer weiß was in den Köpfen vorgeht.

    Huhu,

    mache mir gerade ähnliche Gedanken, aber mein AG sieht das zum Glück lockerer. Soweit ich weiß ist er nicht verpflichtet Deine Stelle freizuhalten. Er muß Dir bei Rückkehr aus der Elternzeit ein gelichwerige Stelle geben können. Es muß aber nciht die Stelle sein, auf der Du vor der Elternzeit gearbeitet hast. So hat man es wmir zumindestens mal erklärt.
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Kati73

    Wie ist der neuste Stand der Dinge bei Dir ??? Soll ich noch ein bisschen Kraft rüberschicken ???
  • Kati73Kati73

    458

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhuu Sandwich!
    Danke - es hat sich alles geklärt, ich habe höchstens 25 Stunden zugestimmt - im reinen Ausnahmefall, wenn eine Kollegin im Urlaub ist. So hab ich jetzt auch eine neue Vereinbarung bekommen.

    Zum Stundenabbau hieß es nun allerdings, ich könnte ja immer halbe Tage frei machen (reine Theorie;-) oder mir auszahlen lassen. Gleichzeitig wurde erwähnt, dass bei Teilzeitkräften die Überstunden ABER NICHT mit dem üblichen 25% Zuschlag ausbezahlt würden. Das find ich ja auch wieder herzig... aber gut, müsste man im Einzelfall mit dem Chef abklären...

    Liebe Grüße an Euch alle und TAUSEND DANK für Eure Hilfe!
    Kati
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hört sich doch suuuuppper an.
    :laola02:

    Dann frohes Schaffen.
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