Nachteile für Arbeitgeber

pebblespebbles

1,660

bearbeitet 28. 01. 2008, 13:00 in Recht und Behörden
Direkt noch eine Frage:
Welche konkreten Nachteile entstehen eigentlich für einen Arbeitgeber, abgesehen von Ausfallzeiten, durch Schwangerschaft einer Angestellten? Gibt es finanzielle Nachteile? Angenommen, ein Arbeitgeber würde mich einstellen, obwohl ich schwanger bin und schon kurz danach wieder für Monate ausfalle. Müsste er dann einen Teil des Mutterschutzgeldes zahlen? Könnte ich theoretisch mit ihm aushandeln, dass ich unter den Umständen auf diesen Anteil verzichte? (Wir kennen uns schon ewig und verstehen uns sehr gut).
Liebe Grüße
Carolin

Kommentare

  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, dein AG muss ja den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die 3 Monate Mutterschutz zahlen, in denen du nicht arbeitest. Wer wäre denn dein AG? Wenn du im Referendariat bist, ist das nicht das Land?
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Zu dem Zeitpunkt wäre ja das Referendariat beendet und ich hätte evtl. in einer kleinen Privatschule als Angestellte angefangen. Da wäre der Arbeitgeber der Chef dieser Schule. Ich meine mal gehört zu haben, dass kleine Betriebe keinen Anteil am Mutterschutzgeld zahlen müssen?
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab mal gegoogelt und folgendes gefunden:
    Seit Januar 1986 werden Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen (Kleinunternehmen), durch ein Ausgleichs- und Umlageverfahren von den Kosten des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld entlastet. Betriebe, in denen in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer arbeiten, müssen nämlich eine regelmäßige Umlage bezahlen; durch diese Umlage werden die Mittel aufgebracht, mit denen die Arbeitgeber von dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entlastet werden. Die Umlagebeträge bemessen sich dabei nicht an der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen, sondern nach der Gesamtzahl der Beschäftigten. Daher sind auch solche Arbeitgeber in das Verfahren einbezogen, die keine Frauen beschäftigen.
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ah, das ist interessant. Ich meinte doch schonmal sowas gehört zu haben. Dann könnte er mich doch rein theoretisch aus Nettigkeit einstellen, ohne Nachteile zu haben, abgesehen davon, dass er eine Mitarbeiterin hat, die nicht da ist. Ich hätte Mutterschutzgeld und könnte mich gesetzlich versichern und dann nach der Geburt teilzeit einsteigen. Oder übersehe ich da irgendwelche anderen Nachteile?
    Liebe Grüße
    Carolin
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nöö, also sonst würde ich keine Nachteile für den AG sehen...
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