Übertragung des 3. Elternzeitjahres

KäferleKäferle

961

bearbeitet 30. 01. 2008, 17:47 in Recht und Behörden
Hallo!

Finde im Netz nichts, was mir weiterhilft und bevor ich den Anwalt "anspitze" wollte ich mal nachfragen, ob hier vielleicht jemand was zum Thema weiß.

Ich würde gerne das dritte Jahr Elternzeit des ersten Kindes übertragen lassen auf einen Zeitpunkt zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr meiner Tochter. Im Gesetz steht, dass dies mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist, man soll das schriftlich beantragen und sich bestätigen lassen.

Ich habe den Antrag im Dezember 2007 bei meinem AG gestellt und seitdem nix mehr gehört. Auf Nachfrage hieß es, man hätte grundsätzlich nix dagegen, man würde mir das noch bestätigen. Aber bis jetzt ist jedes Schreiben Fehlanzeige. Mein AG kommt nicht in die Pötte und schickt mir das Schreiben nicht!! :flaming01: Zwingen kann ich ihn ja nicht, da ich auf seine Zustimmung zur Übertragung angewiesen bin. Ich finde auch nix im Gesetz dazu, dass eine überschrittene Antwortfrist auf den Antrag automatisch eine Zusage bedeuten würde oder so.

Weiß dazu jemand was? Was kann ich noch machen außer immer wieder dran erinnern und nerven? Möchte gerne Klarheit haben über die Lage, schließlich muss ich ja auch planen! :roll:

Danke vorab!

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kenne mich da leider gar nicht aus, aber eventuell findet sich ja noch jemand der Ahnung davon hat.
  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nur zur Info, falls es mal auch jemand anderem so geht wie mir:

    Nach Rücksprache mit dem RA hab ich meinem AG nun eine Frist zur Antwort gesetzt. Sollte er sich bis zu einem bestimmten Datum nicht zu der Übertragung äußern, wertet man das als Zustimmung und die EZ ist übertragen. Rechtlich ist das zwar immer noch etwas schwammig aber die beste Methode in diesem Fall, denn vom Gesetzgeber ist dieser Hinhaltetaktik leider kein Riegel vorgeschoben worden. :roll:
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