Sonderurlaub

marthamartha

648

bearbeitet 11. 02. 2008, 12:57 in Recht und Behörden
Hallo,
ich habe ab 25.2 bis 1.9 Sonderurlaub( da am 25.2 meine Elternzeit endet), also ich bin unbezahlt freigestellt. Wenn ich nun schwanger wäre und die Arbeit nicht mehr antreten kann, verliere ich dann meinen Job?
Danke

Kommentare

  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meinst du ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft? Wenn du schwanger bist, gilt ja das MuSchuGesetz, nachdem du Kündigungsschutz hast.
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