Mammographie - wirklich so ratsam?

bearbeitet 21. 02. 2008, 20:44 in Gesundheit und Medizin
Ich bin von meiner Frauenärztin darauf angesprochen worden, jetzt da ich das Alter erreicht habe, zur Mammographie zu gehen. In unserer Familie gibt es keine Fälle von Brustkrebs, also normale Routineuntersuchung.

Jetzt habe ich schon von so vielen gehört, dass diese Mammographie gar nicht so gut sein soll, da die Brust ziemlich gequetscht wird. Nun bin ich ein wenig irritiert.

Wie ist da so eure Meinung und Erfahrung?

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Wie alt bist du denn? Mein FA schickt Frauen ohne Vorgeschichte und Veranlagung nicht vor 50 zur Mammographie...das ist ja auch eine sehr hohe Strahlenbelastung..
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, die Strahlenbelastung kommt ja erheblich noch dazu.

    Ich bin 35, und ab dem Alter - sagt die Frauenärztin - rät sie die Patientinnen zur Mammographie.
    Nun habe ich ein Schreiben von ihr bekommen worin steht: "Bei der Pat. empfehlen wir eine prophyl. Mammographiekontrolle". Wenn ich einen Termin mache, soll ich das vorlegen.

    Da ich keine Vorgeschichte habe und auch nicht erblich vorbelastet bin, übernimmt es auch nicht die Krankenkasse. Also müsste ich dann ca. 75 Euro selbst bezahlen.

    Würdest du es machen?
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde es nicht machen lassen, wenn kein Verdacht besteht.

    Das sagt die Krebsgesellschaft dazu
    .
    Das wichtigste Argument gegen ein Mammografie-Screening bei jüngeren Frauen ist die Tatsache, dass bei Jüngeren das Brustgewebe wesentlich dichter und deshalb auf der Röntgenaufnahme schlechter zu beurteilen ist. Deshalb werden Karzinome in diesem Alter leichter übersehen (so genannte falsch negative Befunde). Umgekehrt ist auch die Gefahr größer, dass etwas eigentlich Harmloses verdächtig aussieht und deshalb weitere Untersuchungen notwendig werden (falsch positive Befunde). Die wissenschaftliche Diskussion ist hier aber noch nicht abgeschlossen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke, Caro, für deine schnelle Antwort.

    Beim Abtasten der Brust sagte die Frauenärztin ja auch, dass alles unauffällig sei. Vom Gefühl her sträube ich mich schon gegen die Mammographie, nicht nur wegen dem Geld. Habe irgendwie mehr Angst davor, dass hinterher erst recht ein Schaden da ist.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja an einen Schaden durch eine Mamographie würde ich jetzt nicht so denken. Aber an einen verfälschten Befund( ist ja auch ein Schaden). Eben weil du noch so jung bist. Wie geschrieben wird sie im Moment für Frauen zwischen 50-69 Jahren empfohlen. Auch wenn über die Altersangabe noch immer diskutiert wird (seit Jahren)
    Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen :confuded:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Mein FA schickt Frauen ohne Vorgeschichte und Veranlagung nicht vor 50 zur Mammographie...das ist ja auch eine sehr hohe Strahlenbelastung..

    Dass diese Meinung von den Ärzten so unterschiedlich ist, verwundert mich ja doch. Die Spanne von 35 zu 50 Jahren ist ja auch recht hoch.

    Bin ja mal gespannt, ob die eine oder andere sich noch meldet, und hat es schon mal machen lassen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    also ich musste, weil ich einen "Stecknadelkopf" mit 21 in meiner Brust entdeckt habe zur Mammographie, aber nur um deffinitiv was schlimmeres auszuschliessen. Es wurde zum Glück nichts entdeckt. Brust unauffällig, da in meiner Familie nichts vorgekommen ist mit Brustkrebs, meinte der Spezialist, wir sehen uns dann mal wieder mit 55.

    Als ich letztes Jahr bei Krebsvorsorge war, hatte mich die Arzthelferin auf die Mammographie bzw. Ultraschalluntersuchung aufmerksam gemacht und gemeint das machte Sinn. Als ich zu meiner FA reinkam und ICH sie auf die beiden Untersuchungen aufmerksam machte, sagte sie, kann sie machen wenn ich es will. Sie sieht allerdings keine Veranlassung dazu, da die Brust unauffällig ist.

    Ich denke die FA´s werden schon weitere Untersuchungen veranlassen, wenn notwendig. Die "Beschallung" der Brust ist ja eben ein umstrittenes Thema, unsere Politik wollte sie ja in die jährliche Vorsorge als muss aufnehmen, sind aber dann doch wegen evtl. Spätfolgen davon abgekommen.

    Also lass dich nicht kirr machen, wenn alles iO ist dann gibts gar keine Veranlassung dazu.

    Ganz dickes Buaserl
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke, schmuckkästchen, für deine netten Worte. Nun, da ich ja jetzt eine Nacht darüber geschlafen habe, denke ich, ich gehe auf den Rat der Frauenärztin nicht ein. Ich gehe halbjährlich zur Krebsvorsorge und meine, dass es für mich damit ausreichend ist.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetza aber mal ne dumme Frage, Du gehst alle halbe Jahr zur Frauenärztin, aber wieso so oft? Ich kenne es nur jährlich, ausser bei denjenigen die man aus irgendeinem Grund beobachten muss.
    Man soll ja eh einmal im Monat die Brust selber abtasten, da merkt man dann ja eine Veränderung und kann ja dann zum Arzt gehen.

    Dickes Buaserl
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach, ist es nicht die Regel, halbjährlich zur Kontrolle zu gehen? Meine Frauenärztin meint immer zum Schluss: "Dann sehen wir uns im halben Jahr wieder." Zum Glück wurde auch noch nie was festgestellt, also gehöre ich nicht zu den Patienten, die öfters unter Beobachtung stehen müssten.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, die Regel ist jährlich. Und Mamographie in der Regel ab 50 Jahren. Kann es sein, das du eine übereifrige Ärztin hast?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja, mein letzter FA wollte mich auch zur Mammografie schicken, obwohl der Tastbefund nichts ergab!
    Ich hatte ihm gesagt, dass wir versuchen wollten eine Familie zu gründen und er meinte, da meine Mutter Brustkrebs hatte, sollte ich vor einer SS zur Mammografie :shock: .
    Bin dann zu einer anderen FA und habe das nochmals nachgefragt und die FA hielt es nicht für notwendig.
    Von meiner Schwägerin, die auch bei dem ersten FA war (eine Weile), erfuhr ich, dass er es wohl generell gerne aufschreibt und zwar immer eine bestimmte Praxis empfiehlt! :flaming01:
    Habe mir damals dann echt tierisch Sorgen gemacht und mich aufgeregt und mir dann überlegt, ob ich ihn bei der Krankenkassenabrechnungsstelle anzeige, habe es aber dann doch nicht getan.

    LG!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Caro2310 schrieb:
    Kann es sein, das du eine übereifrige Ärztin hast?

    Ja, das glaube ich auch langsam. Ich habe von anderen Patientinnen gehört, dass die Praxis nicht mehr so gut laufen soll. Vielleicht versucht sie ja so, dass die Leute dann öfters kommen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, das sind regelrechte Marketingstrategien.
    So etwas gehört zu den IGeL- Listen, und dient fast ausschließlich dazu zusätzlich etwas zu verdienen.
    Als individuelle Gesundheitsleistungen - kurz IGeL - werden Diagnose- und Behandlungsmethoden bezeichnet, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen. Dazu gehören die IGeL ausdrücklich nicht. Es handelt sich um "Wunschleistungen", die der Versicherte privat bezahlen muss.
    Marketing-Gesichtspunkt ausschlaggebend

    Der Begriff IGeL wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingeführt. Marketing-Gesichtspunkte standen dabei im Vordergrund. Mit der so genannten IGeL-Liste hat die KBV einen bis dahin bestehenden Grundkonsens mit den gesetzlichen Krankenkassen aufgekündigt: Ärzte und Krankenkassen definieren einvernehmlich den Umfang einer wirtschaftlichen, ausreichenden und zweckmäßigen ärztlichen Versorgung.

    Lukrative zusätzliche Einnahmequelle

    Der IGeL-Katalog umfasst inzwischen fast 250 Zusatzangebote. Sie werden in der ärztlichen Fachpresse und auf Kongressen massiv beworben. IGel gelten als willkommene Möglichkeit, lukrative zusätzliche Einnahmequellen für Ärzte und Zahnärzte zu erschließen oder Umsatzverluste auszugleichen. Ärzten wird geraten, ihrer jeweiligen Patientenklientel gezielt Zusatzleistungen anzubieten. Das reicht von zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen über Reisemedizin und Naturheilverfahren bin zu Anti-Aging-Maßnahmen.

    Wenig Sinnvolles, viel Überflüssiges

    Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, zum Beispiel eine reisemedizinische Beratung. Viele sind jedoch schlicht überflüssig. Einzelne Angebote sind dagegen medizinisch umstritten und können sogar gesundheitsschädlich sein. Im Bereich der Vorsorge können etwa unzuverlässige Diagnose- und Behandlungsmethoden Patienten in falscher Sicherheit wiegen oder sie unnötig in Sorge versetzen (z.B. beim PSA-Test).





    Jede fünfte IGeL-Leistung ohne Rechnung

    Gesetzlich versicherten Patienten werden in der Arztpraxis immer mehr privat zu bezahlende Zusatzleistungen angeboten. Das Wissenschaftliche Instituts der AOK analysiert den IGeL-Markt regelmäßig. Die am 10. Juli 2007 veröffentlichten Ergebnisse der jüngsten Umfrage zeigen, dass bei IGeL der rechtliche Rahmen nicht immer eingehalten wird


    Wunschleistungen auf Verlangen

    Bei einer Individuellen Gesundheitsleistung handelt es sich unter Gesichtspunkten des Gebührenrechtes um eine privatärztliche Leistung, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinaus geht. Das heißt: IGeL dürfen laut ärztlicher Gebührenordnung (§1 Abs. 2 GOÄ) nur auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht werden.

    Deshalb empfiehlt die Bundesärztekammer Ärzten, IGeL wortgetreu als Leistungen auf Verlangen zu verstehen. Der Versicherte muss sie theoretisch von sich aus nachfragen. In der Praxis sprechen deshalb viele Ärzte ihre Patienten nicht direkt an, sondern bewerben die Zusatzleistungen mit Plakaten und Broschüren im Wartezimmer. Vereinzelt werden die Versicherten auch durch die Praxismitarbeiterinnen angesprochen.

    Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, seine Patienten mit dem zu versorgen, was nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig gilt. Diese Pflicht darf er nicht zu Gunsten einer alternativ angebotenen privatärztlichen Behandlung vernachlässigen. Laut Bundesärztekammer darf dem Versicherten keinesfalls ein IGeL-Angebot aufgedrängt oder die freie Wahl zwischen einer privat- und einer vertragsärztlichen Behandlung eingeschränkt werden.

    Als Vertragsarzt einer gesetzlichen Krankenkasse darf ein Arzt auch keine GKVLeistungen aus seinem Behandlungsangebot streichen, um diese dann privat mit dem Patienten abzurechnen. Auch (Zu-)Zahlungen für GKV-Leistungen sind in der Regel unzulässig.



    So gehen Patienten auf Nummer sicher:

    * Patienten sollten sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausführlich den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung erklären lassen. Eine Beratung durch die Sprechstundenhilfe oder andere Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter reicht keinesfalls aus.

    * Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Patienten mit allem zu versorgen, was medizinisch notwendig ist. Die Patienten sollten deshalb immer nachfragen, warum die angebotene Leistung nicht über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann.
    Im Bereich der Vorsorgeuntersuchung reicht zum Beispiel ein begründeter Verdacht aus, damit die Untersuchung von der Krankenkasse bezahlt wird. Manche Ärzte vernachlässigen diesen Ermessensspielraum zugunsten eines IGeL-Angebotes.

    * Beratungsgespräch und Behandlung sollten zu verschiedenen Terminen stattfinden. Keinesfalls sollten sich Versicherte "im Behandlungsstuhl" zu einer Entscheidung drängen lassen. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag.






    Für die IGeL-Abrechnung gibt es Regeln:

    Ärztinnen und Ärzte dürfen eine Behandlung nur dann privat in Rechnung stellen, wenn die Patienten vorher auf die Pflicht zur Kostenübernahme hingewiesen wurden und schriftlich zugestimmt haben. Es handelt sich um einen privaten Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient.

    Die Vereinbarung muss folgende Punkte enthalten:

    * jede einzelne vereinbarte Leistung mit Angabe der entsprechenden Kennziffer der ärztlichen Gebührenordnung und des angewandten Steigerungssatzes;

    * die voraussichtliche Honorarhöhe;

    * die Erklärung der Patientin oder des Patienten, dass die Behandlung ausdrücklich auf eigenen Wunsch erfolgt;

    * die Bestätigung des Patienten, dass er darüber aufgeklärt wurde, dass die Behandlung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, nicht über die Chipkarte abgerechnet werden kann und kein Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse besteht.


    Die Rechnung muss entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte ausgestellt sein und die einzelnen Leistungen ausführen. Pauschale Honorare sind unzulässig, ebenso Barzahlungen ohne Beleg. Es darf keine Leistung in Rechnung gestellt werden, die Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist.

    Quelle AOK

    ich habe hier noch einen Sternartikel dazu
    http://www.stern.de/wissenschaft/medizi ... 99533.html

    Und das sagt die Bundespatientenbeauftragte
    Kritik äußerte Kühn-Mengel auch an einzelnen Gruppen von Ärzten, die den Patienten zusätzliche Kosten auferlegten. Insbsondere bemängelte sie die Zunahme von so genannten "individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL). Ärzte würden hier zusätzliche Maßnahmen anbieten, die die Patienten privat bezahlen sollten. Ihr Nutzen sei aber häufig fragwürdig.

    Auch werde gelegentlich so getan, als hätten die Krankenkassen früher einmal diese Leistungen getragen. Dabei seien diese Maßnahmen in vielen Fällen auch vor der Reform keine Kassenleistung gewesen. Kühn-Mengel empfahl, sich bei den Krankenkassen genau zu informieren, was medizinisch notwendig sei und was bezahlt werde.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke, Marlies, für den ausführlichen Bericht.

    Und ich habe schon ein schlimmes Gewissen bekommen, bzw. von der Frauenärztin gemacht bekommen - wenn ich "nur" einmal im Jahr zur Kontrolle war. :flaming01:

    Vielleicht sollte ich mir echt überlegen, ob ich nicht wechseln sollte.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sie dürfte Dich deswegen eigentlich gar nicht ansprechen. Das ist rechtlich ziemlich glattes Eis. :fingers:
    Aber ich denke es geht in vielen anderen Praxen auch so ab.
    Ich verstehe ja dass sie gerne mehr Geld hätten, nur ist so etwas ja auch eine Frage des Stils, wie man solche Sachen verkauft.
    Zahlst Du diese zusätlichen Untersuchungen selber???
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Im ersten halben Jahr musste ich nichts zahlen. Gehe ich in einem halben Jahr wieder hin, dann muss ich bezahlen. Ich meine, es wären 30 Euro gewesen. Letztes Jahr war ich ja nur einmal da. Deshalb meinte sie so selbstverständlich, dass wir jetzt uns aber wieder regelmäßig halbjährlich sehen.
    Und ich Dummchen dachte, das wäre überall so. Hab mir deswegen gar keinen Kopf gemacht.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: Das ist ja eine Frechheit von der Ärztin. Bist du nicht stutzig geworden weil du das selbst zahlen mußtest?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ne, eigentlich nicht. Ich dachte, die Verordnungen haben sich mal wieder geändert. In der Schwangerschaft musste ich ja dann auch mehr dazubezahlen, wie es früher war.

    Mann, da könnte ich ja jetzt platzen. Dass ich da aber auch nicht mehr nachgehakt habe und es einfach "geschluckt" habe. :confuded:
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie in der SS auch? Was mußtest du denn da extra bezahlen? :shock: Das wird ja immer besser. Vieleicht denkst du doch mal über einen Arztwechsel nach.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mach mich jetzt nicht schwach, nicht dass die mich jetzt in der SS noch abgezockt hat.

    In der ersten Schwangerschaft, so meine ich, war alles "frei". In der zweiten habe ich den Zuckerbelastungstest selbst bezahlt, es waren weniger Ultraschalls (hätte ich sonst auch zusätzlich bezahlen sollen, habe ich aber nicht gemacht) und ich meine, es war noch ein Bluttest dabei (weiß aber gar nicht mehr, worauf getestet worden ist).
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na gut, das war ja dann wenigstens ok.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na wenigstens etwas. Aber ich denke, ich werde mir eine andere Ärztin suchen. Es war halt damals nach dem Umzug praktisch, dass sie im Ort war und ich nicht weit fahren brauchte. Aber dann nehme ich wohl doch lieber ein paar Kilometer in Kauf.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    na gut dass das mit dem halben Jahr geschrieben hast, dann wechsel lieber. Ich habe auch FA im Ort, fahre aber die 19km zu meiner FA gerne. Sie ist kompetent und ich fühle mich gut bei ihr, auch gut beraten.

    Ganz dicken Drücker
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