Elterngeld und freie Mitarbeit

InfernoInferno

1,361

bearbeitet 23. 02. 2008, 22:32 in Recht und Behörden
Ich habe das Angebot eine Krabbelgruppe zu leiten.
Pascal ist nun 4,5 Monate und ich bekomme die Minimalzahlung des Elterngeldes.

So wie ich erfahren habe, kann ich wohl bis 400,- € dazuverdienen und darf max. 30h/Woche arbeiten.
Kennt sich jemad von euch da besser aus? Muss ich mir eine Steuernummer vom Finanzamt holen? Und wie ist das mit der Versicherung?

Kommentare

  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bist du in der Elternzeit?
  • InfernoInferno

    1,361

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja! Seit Oktober.
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    die steuernr brauchst du nur, wenn du es als selbstständige machst. wenn du aber angestellt bist brauchst du diese nicht...

    wegen dem elterngeld bin ich auch so informiert, das du 400 in max. 30h dazu verdienen darfst. da du eh den mindestsatz erhälst wird sich das auf deine leistungen wohl nicht auswirken...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich stelle mir nur die Frage ob sie in der Elternzeit nicht nur bei ihrem Arbeitgeber arbeiten darf bzw ob sie nicht zumindest die Zustimmung braucht. :confuded:
  • InfernoInferno

    1,361

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe keinen Arbeitgeber. War vorher arbeitslos.
    Wenn ich die Arbeit ausführe bin ich wohl selbständig, aber eben nicht voll. Einen Arbeitgeber gibt es dann auch nicht direkt, eher einen Auftraggeber, d.h. er zahlt keine Anteile.
    Meine KV sagt ich müsse mich selbständig weiterversichern (oder freiwillig?). Kann das aber kaum glauben. Obwohl ich auch shcon von der Scheinselbständigkeit gehört habe.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Rentenrechtlich wärst du zumindest im Verdacht Scheinselbständig zu sein. :confuded:
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe mal bei der aok angefragt, weil ich ja tagesmutter bin. ich bin beitragsfrei selbst versichert, da in elternzeit. sie haben mir gesagt, dass es da die gleiche grenze gibt wie bei der familienversicherung, d.h. um die 350 euro. außerdem hast du ja sicher auch ausgaben bei deiner tätigkeit? du musst bei der kv nur angeben, wie viel gewinn du gemacht hast. ich als tm kann zb. pro kind eine pauschale abziehen (für essen, mehrverbrauch an heizmittel, wasser etc. bereitstellung der räume), dann muss ich nur was davon übrigbleibt versteuern und der betrag gilt auch für die kv. hoffe ich konnte helfen?!
  • InfernoInferno

    1,361

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    heißt beitragsfrei selbstversichert, dass du versichert bist wie in der elternzeit ohne Job, also ohne Uuzahlung? Musstest du eine Steunummer besorgen?
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