Antrag auf Teilzeitbeschäftigung - Reaktion des AG

bearbeitet 28. 02. 2008, 17:23 in Recht und Behörden
Hallo Ihr Lieben,

ich habe für mein 2. Kind (ET im August 08) zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt. Weiterhin habe ich für das 2. Jahr der Elternzeit die Beschäftigung in Teilzeit (zunächst 15 Std./Woche) beantragt.

Das Antwortschreiben des AG:

"...Über eine Teilzeitbeschäftigung von zunächst 15 Stunden ab dem 2. Jahr der Elternzeit können wir erst zu gegebener Zeit entscheiden." D.h. laut Gesetz eigentlich erst 7 Wochen vorher.......

Jetzt bin ich genauso schlau wie zuvor und planen kann man damit ja auch unheimlich toll. Ich weiß jetzt nicht, ob ich ab August 2009 überhaupt in Teilzeit arbeiten gehen kann und somit auch nicht, ob ich dann Geld verdiene oder nicht bzw. ob ich mich nach einer TZ-Beschäftigung bei einem anderen AG umsehen muß. Mein Mann ist momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis, sodaß bei uns ALLES OFFEN ist.

Ist das so rechtens, wie der AG das macht?

Ich meine, wir wohnen momentan in einer 50m²-Wohnung (2 Zimmer), sind schon zu dritt und bald zu viert. Wir müssen unbedingt in eine größere Wohnung ziehen, da bei uns alles aus den Nähten platzt. Da muß man dann bei uns in der Region aber locker 300-400 € dazurechnen. Wir können doch aber nun mit dieser Unsicherheit keine neue Wohnung nehmen. Was, wenn mein Mann wieder arbeitlos wird und er so schnell nichts Neues findet. Dann bleibt uns erstmal nur das Elterngeld und Kindergeld. Aber was dann im zweiten Jahr? Ich kann doch nicht mit 2 kleinen Mäusen voll arbeiten gehen, das schaffe ich nicht.

Bin ziemlich verzweifelt jetzt. Kann ich da was unternehmen?

Heike

Kommentare

  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Wie es wirklich gesetzlich aussieht kann ich leider nicht sagen, aber ich denke das es so rechtens ist.

    Da dein AG ja für dich, während du in Elternzeit bist, Ersatz einstellt muss er ja dann schauen ob jemand für 15h benötigt wird.
    Soweit ich weiß, wird dann für den Teilzeitjob ein 2ter Vertrag geschlossen und meines Erachtens nach, ist dein AG dazu leider nicht verpflichtet.

    Wenn ihr den Platz wirklich braucht, un ddas werdet ihr sicher, bekommt ihr garantiert staatliche Untersützung, sollte dein Mann arbeitslos werden.
    Sollte man zwar nicht anstreben, aber zu viert in 2 Zimmern ist weder den Eltern noch den Kindern zumutbar!
    Und falls dein Mann arbeitslos wird und du die Möglichkeit hast Voll zu arbeiten, kann er ja Hausmann machen.
    Immer nach Zukunft planen kann man leider nicht. Da kann soviel so schnell passieren.

    Ich würde an deiner Stelle dann im Mai 09 noch mal nachfragen. Am besten deinen direkten Vorgesetzten.

    Ich wünsche euch viel Glück!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mein direkter Vorgesetzter ist der Chef. Ich bin seine Assistentin. Momentan arbeite ich ja auch in Teilzeit (30 Std./Woche). Allerdings davon 3 Std. im Büro und nachmittags 3 Std. in Home Office. Ich habe ja schon mit ihm gesprochen bevor ich den Antrag gestellt habe und ihm gesagt, dass ich gerne nach 1 Jahr wieder Teilzeit arbeiten möchte. Er sagte mir auch, dass er niemand einstellen will sondern intern nach einer Lösung sucht. Nun habe ich diesen Wisch bekommen und er hält es nicht für nötig mal mit mir darüber zu reden. Das finde ich sowas von demotivierend.

    Es gäbe durchaus die Möglichkeit intern einen Ersatz für mich zu finden für das eine Jahr und dies danach mit meiner TZ-Arbeit zu kombinieren. Das müßte man aber jetzt dann schon planen und nicht erst 6 Wochen vorher.

    Naja, nun ist es eben so. Meine Überlegung war noch, nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen. Danach könnte ich doch dann rein theoretisch die Arbeitszeit in meinen normalen Arbeitsvertrag verkürzen. Das müten sie mir doch genehmigen, oder können sie das auch ablehnen?

    Heike
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiß kann ein AG auch eine Vertragskürzung ablehnen. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob er dies begründen muss!?

    Das er nicht mit dir reden mag ist schon komisch. Vielleicht hat er Angst, das du als 2fache Mutter nicht mehr so zuverlässig bist.
    Bei 2 Kindern ist doch bestimmt immer eines Krank, oder der Babysitter ist überfordert oder irgendwas wird schon sein... Nicht meine Meinung, aber Chefs denken vielleicht so.

    Hast du ihn denn schon mal direkt auf's Schreiben angesprochen?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, habe ich nicht und will ich auch nicht, da das meiner Erfahrung nach nichts bringt. Nur dumme Kommentare eben. Ich denke auch, dass er meint, eine Mutter von 2 Kindern ist unzuverlässig usw. Es gab ja auch schon so Sprüche von Kollegen: "Na, wenn das zweite Kind kommt ist das dritte auch nicht weit" und mein Chef fragte mich, nachdem ich ihm von der Schwangerschaft erzählte, auch gleich. "Wieviele sind denn noch geplant". Sowas von bescheuert. Geht den ja wohl einen f... D.... an. Naja, so sind sie eben, die "familienfreundlichen" Chefs und Konsorten.

    Ich werde mich mal beim Betriebsrat wegen der Rechtslage informieren. Mal sehen.

    Heike
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie es wirklich gesetzlich aussieht kann ich leider nicht sagen, aber ich denke das es so rechtens ist.

    Da dein AG ja für dich, während du in Elternzeit bist, Ersatz einstellt muss er ja dann schauen ob jemand für 15h benötigt wird.
    Soweit ich weiß, wird dann für den Teilzeitjob ein 2ter Vertrag geschlossen und meines Erachtens nach, ist dein AG dazu leider nicht verpflichtet.

    Das ist so nicht richtig. :fingers:

    Hier der entsprechende Text vom Ministerium:
    In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    I Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer;
    I das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate;
    I die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden;
    I dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
    I der Anspruch wurde der Arbeitgeberseite sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

    Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht also durchaus. Wieviele Mitarbeiter hat denn dein Unternehmen? Du arbeitest ja offensichtlich schon länger als 6 Monate dort?

    Und dann ist noch folgendes wichtig:
    Ist die Arbeitgeberseite mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

    Ich interpretiere das so: Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind und dein AG vier Wochen lang nix sagt, ist die Teilzeitarbeit sicher. Sprich auf jeden Fall nochmal mit dem Betriebsrat und halt die Füße solange still ;-)
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich konnte die ganzen Anträge (Elternzeit etc.) auch erst losschicken, als das Kind schon geboren war! Die können doch nicht schon vorher etwas genehmigen, was noch gar nicht da ist? Ich musste jedenfalls das Geburtsdatum angeben und dann konnte die Elternzeit bis zum entsprechenden Termin genehmigt werden.

    und zum Thema Teilzeit habe ich das hier gefunden:
    Kein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit besteht

    * in Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten (Auszubildende nicht mitgezählt)
    * bei einem Arbeitsverhältnis von ununterbrochen weniger als sechs Monaten
    * bei einer Arbeitszeitverringerung für weniger als drei Monate und weniger als 15 Wochenstunden
    * wenn dringende betriebliche Gründe dem Anspruch entgegenstehen und der Antrag weniger als 7 Wochen vor geplantem Beginn schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde..^
    Quelle: Mittelstand-und-Familie.de
    Vielleicht hilft Dir das weiter?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich arbeite in einem UN mit 200 Mitarbeitern und bin dort seit 8 Jahren tätig.

    Der Betriebsrat hat gesagt, rein theoretisch können sie die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit schon ablehnen. Dann habe ich eben Pech. Ich könnte dann alternativ nur ein Jahr Elternzeit nehmen und dann für die weitere Zeit einen Antrag auf Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit stellen. Diesen Antrag können sie jedoch auch wegen betriebl. bed. Gründe ablehnen.

    Wegen den Anträgen ist es so, dass unabhängig vom tatsächlichen ET die von mir beantragte 2-jährige Elternzeit mit dem 2. Geburtstag des Kindes endet. So wurde es dann entsprechend auch formuliert. Das habe ich während meiner letzten Schwangerschaft auch so gehandhabt. Die wollten die Anträge auch jetzt schon haben.

    Sie haben den Antrag auf TZ ja aber noch nicht abgelehnt, sondern nur geschrieben, dass sie das erst zu gegebener Zeit entscheiden können. Also muß ich eben 3 Monate vorher oder so nochmal einen Antrag stellen.

    Heike
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Warum willst du denn 3 Monate vorher nochmal einen Antrag stellen? Einer sollte doch genügen. Die Aussage des Betriebsrates finde ich etwas schwammig. Klar, können sie wegen betrieblichen Gründen ablehnen, aber nur innerhalb 4 Wochen nach Antragstellung. Habt ihr keine Frauenbeauftragte?
  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Verhalten Deines AG ist echt :groggy:
    Lass Dich nicht so leicht "abspeisen". Und ein Antrag genügt meines Erachtens auch.
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