Mutterschutzgesetz

schnubbischnubbi

225

bearbeitet 8. 03. 2008, 11:19 in Recht und Behörden
Hallo!

ich habe mal eine Frage. Ich bin in der 6. SSW und bin Studentin. Ich arbeite als Werksstudentin mit 15 Std./Woche in einer Mutterkindeinrichtung.
Meine Arbeitszeiten sind:

in der Woche:

19.45-24.00h dann von 24.00-7h Bereitschaft

Am WE und an Feiertagen:

entweder

19:45-24.00h dann von 24.00-8h Bereitschaft und dann nochmal von 8-12.00h Dienst

oder

11.45-20.00h

Nun weiß ich nciht so recht was ich machen soll. Die Arbeitszeiten sind ja nicht so wirklich mit dem Mutterschaftsgesetz zu vereinbaren. Hinzu kommt noch, das ich in der Nacht bzw. immer ganz alleine für die Einrichtung (12 jugendliche Mütter+Kinder) verantwortlich und somit auch im Haus bin. Und manchmal geht es halt auch sehr turbulent zu mit Männern rausschmeißen und so.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben!


Liebe Grüße,

schnubbi

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist ganz einfach.

    Du mußt beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet sein als schwangere Mitarbeiterin. Wenn dein Arbeitgeber noch nicht bescheid weiß mach das umgehend.

    Dann darfst du in den Zeiten nicht mehr arbeiten und mußt wenn sich keine andere Bschäftigung findet freigestellt werden bei vollen Bezügen...keine Angst du bist unkündbar.. ;-)

    Viel Glück
  • schnubbischnubbi

    225

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi!

    Am WE gibt es ja Tagdienste uind die will ich ja machen. Werde am Montag meine Chefin informieren. Heute nacht war ich nämlich noch im ND und hier war so ein Trubel das ist mir echt zu riskant. Habe den Dienst für morgen Nacht schon getauscht.

    schnubbi
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