Elterngeld auf Monate verteilen...

July78July78

1,031

bearbeitet 18. 03. 2008, 19:11 in Recht und Behörden
Hallo,

ich hab jetzt schon so viel unterschiedliches gelesen, dass ich gar nicht mehr weiß was nun stimmt...

Ich würde gern nach der Geburt unseres Babys 15 Monate zu Hause bleiben und mir auch das Elterngeld auf 15 Monate aufteilen lassen. Da ich wie gesagt irgendwo gelesen hab, dass das geht und woanders dass das nicht geht, hab ich heute beim Versorgungsamt angerufen. Dort sagte man mir, dass das geht und dass es dann so aufgeteilt wird, dass ich in den ersten 9 Monaten ganz normal Elterngeld bekomme (so in der Höhe als hätte ich 12 Monate beantragt) und vom 10. bis 15. Monat nur die Hälfte.

Meine Freundin wohnt auch hier in M-V aber andere Ecke, sie hat auch bei ihrem Versorgungsamt angerufen weil sie sich das auch so aufteilen möchte wie ich und die haben zu ihr gesagt, das Geld wird dann von Anfang an aufgeteilt, also sie bekommt von Anfang an jeden Monat weniger als sie kriegen würde wenn sie 12 Monate nehmen würde.

Ich bin jetzt ganz schön verwirrt, denn so wie das bei ihr ist, wäre mir das auch lieber als wenn ich nachher immer nur halb so viel Geld bekommen würde, denn das wäre ganz schön wenig... Kennt jemand von euch sich damit aus, hat jemand das so aufgeteilt? Ist es dann halt einfach Pech, und je nachdem wie der Bearbeiter das gerade ausrechnet muss man das dann nehmen oder was?

Bitte Hilfe...

LG

Kommentare

  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also im Gesetz steht ja folgendes dazu:
    Verlängerung des Auszahlungszeitraums
    Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf die doppelte
    Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine Person kann
    dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen, eine
    alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge,
    wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich
    Arbeitgeberzuschuss besteht.

    Das hilft jetzt aber auch nicht weiter, oder ??? Ich persönlich habe noch nie von der, von Dir beschriebenen Aufteilung gehört. Ich kenne nur das mit den 2 Jahren Auszahlung.
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dass das so im Gesetz steht, wusste ich schon. Ich hab auch in diesen ganzen Broschüren und Gesetzen überhaupt nichts über andere Aufteilungen gefunden, kenne aber Leute die das anders aufgeteilt haben. Und wie gesagt hat man mir beim Versorgungsamt ja auch bestätigt, dass das geht. Die Frage für mich ist nur, wie aufgeteilt wird.

    Trotzdem danke, vielleicht findet sich ja noch jemand der es weiß.
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmm, im Netz find ich auch nur was zur Aufteilung von 2Jahren...

    Geh mal auf die Seite

    elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=26#4 (www. davor gesetzt natürlich ;-) )

    Da kannst du dann deine PLZ angeben und bekommst eine Telefonnummer...

    Vielleicht können die dir da weiter helfen. Manchmal reicht es ja nen anderen Ansprechpartner zu haben, der besser/anders erklärt...
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke, da werd ich mal anrufen. Hab auch schon eine e-mail an das bmfsfj geschickt, mal sehen ob die antworten.
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielleicht ist das einfach Kulanz vom Versorgungsamt und daher unterschiedlich?
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei dieser Internetseite muss man ja die Postleitzahl vom Wohnort eingeben und da kam bei mir, dass die Seite noch neu ist und dass für meinen Wohnbereich leider noch kein Ansprechpartner bekannt ist.

    Aber gestern hab ich Antwort von dem bmfsfj erhalten. Es ist also so, wie mir das beim Versorgungsamt gesagt wurde. Man kann nur hälftige Beträge aufteilen, also würde ich bei 15 Monaten zu Hause in den ersten 9 Monaten das volle Elterngeld bekommen, und ab dann nur noch jeden Monat die Hälfte. Man kann aber auch laut dieser e-mail den Antrag auf Aufteilung jederzeit stellen, also auch wenn man erstmal ganz normal Geld für ein Jahr bezieht. Deshalb werd ich mal sehen, wie wir so mit dem Geld auskommen und ob und wieviel wir Wohngeld etc. bekommen, und dann entscheiden ob ich die letzten 6 Monate die Hälfte haben will oder ob ich das irgendwie anders mache oder gar nicht oder oder oder. Ich bin noch ziemlich ratlos, denn die andere Variante, die meiner Freundin erzählt wurde, hätte ich besser gefunden.

    Dass es je nach Kulanz vom Versorgungsamt unterschiedlich berechnet wird, denke ich nach dieser e-mail der bmfsfj nicht und hoffe ich auch nicht, denn sonst möchte ich gern zu anderem Versorgungsamt gehören ;-) Hab meine Freundin aber auch nochmal in die Spur geschickt, dass sie sich nochmal bei ihrem Amt erkundigen soll...
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    War ja auch nur so ne Idee ;-)
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