Man, ich dachte, mit dem Elterngeld wirds für uns jetzt richtig einfach, weil ich eh Studentin bin und deswegen nur die 300€ bekomme. Jetzt wirds aber doch total kompliziert und laut meinen Recherchen ist der zuständige Berater für uns die Elterngeldkasse in Dortmund. Das war früher die Erziehungsgeldkasse und ich hab nach Johans Geburt schon immer die Krätze gekriegt, wenn ich da mal anrufen musste. Die sind so unmöglich...
Also vielleicht hat hier ja jemand Ahnung.
Ich bin Studentin, mein Mann ist Lehrer. Soweit so gut. Bisher stand fest, dass ich 12 Monate Elternzeit nehme (rein theoretisch, praktisch ändert sich für mich dadurch gar nichts, außer dass wir 300€ bekommen ;-) ). Mein Mann kann keine Elternzeit nehmen, weil er immer befristete Verträge für ein Jahr hat und wir nicht das Risiko eingehen wollen, dass er aufgrund der Elternzeit keinen Folgevertrag bekommt.
Nun wird er ab dem Sommer aber sehr wahrscheinlich arbeitslos sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben wir die Wahl, ob er Arbeitslosengeld + 300€ nimmt oder Elterngeld. Was mehr ist, können wir im Moment nicht beurteilen, weil er nach den Osterferien bis zum Ende des Schuljahrs mehr Stunden haben wird und wir noch nicht wissen, was er dann verdient. Tendieren würden wir eher zu Elterngeld (falls wir davon leben können), da er sich dann das Arbeitslosengeld I "aufsparen" würde.
Soweit so gut. Gibts da irgendwelche Tipps zu? Irgendetwas, was wir nicht bedacht haben?
Und dann: Wenn wir jetzt also für mich bis Juni (wenn das Schuljahr endet) Elternzeit beantragen und für meinen Mann ab Juni und er findet aber für nach den Sommerferien einen neuen Job oder wird doch wieder angestellt - können wir das dann wieder ändern? Können wir dann wieder für mich Elternzeit beantragen?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Vielen Dank schon mal!
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zu deiner ersten Frage weiß ich leider nix, mit den Reglungen rund um ALG I kenn ich mich nicht aus :confuded:
Wir haben hier so ne ähnliche Situation, mein Mann hatte zuerst ab März Elternzeit beantrage, kann ab April aufgrund eines neuen Jobs diese aber nicht mehr nehmen. Uns wurde gesagt, dass das Gesetz soetwas zwar nicht explizit regelt, die Praxis aber momentan so ist, dass bei einschneidenen Veränderungen der Lebens- bzw. Arbeitsumständen eine Änderung der zunächst beantragten Lösung möglich ist, sprich wir sollen einfach in einem Schreiben begründen, warum nun mein Mann kein, ich aber doch wieder Elterngeld beantrage, dann wird das dementsprechend geändert.... ist aber bei uns auch noch nicht durch, kann dir also nicht sagen, ob's wirklich so einfach ist ;-)
LG, Sophie