Ich möchte ab Herbst ein Tageskind für 2 vormittage nehmen, bzw dies anbieten. Würdet Ihr mir raten trotz dieser vergelichsweise kurzen Betreuungszeit eine TaMu Qualifikation beim Tageselternverein zu machen? Ich finde das halt sehr aufwändig und eigendlich nicht nötig...
Ab welchem Verdienst muss man das eigendlich bei der Steuer angeben? ich bin da etwas planlos :confuded: . Ich bin zur Zeit in Elternzeit und habe mir üeberlegt, dass es sicher ganz nett für Fabian ist, wenn dann gegen Ende des Jahres noch ein Kleinkind mit dabei ist und ein paar Euro nebenbei kann ich auch gut brauchen- also das ist der Beweggrund. Wenn es gut klappt würde ich es vielleicht auch noch "aubauen" wollen.
Kommentare
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für mehr infos kannst du dich auch an "deinen" tageselternverein wenden, die sind meistens echt sehr nett und kompetent.
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Das läuft eigentlich nur noch über den Kinderschutzbund.
Du brauchste eine Pflegeerlaubnis, wenn du Kinder mehr als 15 Std pro Woche betreuen willst. Außerdem hast du dann sämtliche rechtlichen Absicherungen. Auch Urlaubsanspruch mit weiterzahlung ebenso bei Krankheit.
Um die Pflegeerlaubnis zu bekommen musst du den Grundkurs machen, einen Kleinekindererstehilfekurs, eine ärtzliche Bescheinigung, dass du gesund bist und ein polizeiliches Führungszeugnis. Wenn du dann noch den Aufbaukurs machst, bekommst du auch noch Förderung vom Staat.
Einfach mal bei euch erkundigen. Ich finde, der Aufwand lohnt sich und man ist mit allem auf der sicheren Seite ;-)
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§ 43 (*)
Erlaubnis zur Kindertagespflege
(1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis.
(2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinn des Satzes 1 sind Personen, die
1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Kindertagespflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.
(4) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann die Zahl der zu betreuenden Kinder weiter einschränken oder vorsehen, dass die Erlaubnis im Einzelfall für weniger als fünf Kinder erteilt werden kann.
Das andere hat MamaClaudia schon gut erklärt, ich weiß das alles von meiner Mutter, da lief es in etwa genauso.
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Auf 15 Stuinden komme ich ja zunächst mal gar nicht.
Ich habe Frederik ja auch an 2 Vormittagen , allerdings nur 2 Std, "frembetreuen" lassen. Das war halt eine nette Omi, die auch keine Qulifikatinen hatte und das war mir ehrlich gesagt ziemlich egal.
Wichtig ist doch,dass man Kind und Betreuende sich gut verstehen und ein liebevoller Umgang gewährleistet ist.
Was nützt einem das Papier wenn die Person ein Ekel ist?!
Ich denke, mein Angebot wird auch eher Frauen, die zu Hause sind und einfach mal Zeit für sich haben wollen, ansprechen und dann geht es um 3-4 Std pro Tag.
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Ich persönlich könnte mein Kind keiner fremden Person ohne quali anvertrauen.
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Ich sehe das ein wenig anders, man muss die Qualifikation ja nichts als "persönliche Beleidigung" auffassen, sondern als Chance, noch etwas mehr aus den eigenen Fähigkeiten herauszuholen. Und gerade wenn man die Betreuung regelmäßig macht, hat das Ganze schon einen Sinn.
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http://www.hebamme4u.net/kleinkinder/ki ... utter.html
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@mamaclaudia: das ist jetzt etwas offtopic, sorry, aber wird bei euch noch das modell mit bezahltem urlaub und krankheit "gelehrt"? bei uns sind gerade alle "alten" tagesmütter sauer, weil der tageselternverein dazu rät, komplett selbständig zu sein, d.h. stundengenau abzurechnen (mit höherem stundensatz) und für urlaub etc. selbst aufzukommen. das problem ist wohl, das die tm sonst einen angestelltenstatus hat und im schlechtesten fall die eltern die sozialabgaben nachzahlen müssen.
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Denn Sinn der Quli jetzt für mich persönlich sehe ich durchaus ein, wenn ich es doch noch ausbauen will. Aber erstmal möchte ich mit ein paar Stunden testen, ob es mir überhaupt liegt, fremde Kinder zu betreuen
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