HILFE Elterngeld

manuelsmamamanuelsmama

1,263

bearbeitet 28. 04. 2008, 12:11 in Recht und Behörden
Gerade eben hat mich meine Freundin in einem Telefonat darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich im Elterngeldjahr arbeiten gehe, die mir das Elterngeld kürzen könnten bzw. ich das zurückzahlen muss.
Kann das sein? Ich schwitze hier Blut und Wasser und ärgere mich, dass mir das überhaupt nicht eingefallen ist...
WÜrde bedeuten, dass bei Steuerklasse 5 und 30 WOchenstunden nach Abzug des Geldes für die Zoé betreuende Nachbarin NICHTS mehr übrig bleibt, richtig?
Kann mir irgendjemand helfen??? Wie konnte ich das übersehen?

Kommentare

  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiß ist es so, das dein Elterngeld auf den Mindestsatz von 300€ gekürzt wird, wenn du nebenbei arbeiten gehst...
    Wenn es nur wenig ist, was du verdienst kann es auch sein, das dein Elterngeld nur um einen bestimmten Betrag gekürzt wird.

    Am besten rufst du mal in der Elterngeld-Stelle an... Ich hatte grad noch nen Elterngeld-Ratgeber hier liegen, den hat mein Zwerg allerdings grad verschleppt... Wenn ich ihn find meld ich mich noch mal ;)
  • manuelsmamamanuelsmama

    1,263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da das mein zweites Kind ist und ich som it nur den Mindestsatz kriege, wie siehts da aus?
    War ja das letzte Mal arbeiten in der Schwangerschaft mit Manuel..
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Den Mindestsatz musst du, glaub ich, bekommen.

    Melden musst du es trotzdem.
    Ich denke aber nicht, das es sich auf dein Elterngeld auswirkt. Du hast ja schon "nur" den Mindestsatz... Drunter geht es normalerweise nicht...
  • manuelsmamamanuelsmama

    1,263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich HOFFE, dass du Recht hast :roll: Mein Wochenende ist jetzt - dank dir - etwas entspannter ;-)
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das freut mich ;-)

    Ruf trotzdem noch mal die für dich zuständige Stelle an :D
  • ed24ed24

    1,208

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    soweit ich weiß darfst du, trotz Elterngeldzuschuß, max. 30 Std. arbeiten. Ich weiß nur nicht ob in der Woche oder im Monat. Aber es gibt sehr gute Infoseiten im Netz. Besonders eine die irgendwie mit bf... beginnt.

    Gruß ed24
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