Oder frag mal deine Hebamme. Meine Hebamme hatte immer Unmengen an Babysachen, die sie von Müttern bekommen hat und an andere Mütter weitergegeben hat. Und Secondläden geben oft die Sachen, die nicht verkauft wurden, an bedürftige Mütter umsonst weiter.
Bei uns gibt es auch viele caritative Einrichtungen, die da sicherlich gerne helfen.
Was brauchst du denn so? Vielleicht habe ich ja auch noch Etwas, dass ich dir geben kann.
Man kann für die Erstausstattung bei diversen Verbänden (meist kirchlich) Geld für die Erstausstattung bekommen. Auch für Babybett, Babyschale, Kinderwagen usw. Bei der Arge gibts dafür auch meist noch Geld.
ja, bei der Arge (oder Jobcenter, wie das in Berlin hier heißt) kannst du einen Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung stellen.
Ich habe damals noch die Dinge aufgeführt, die ich brauche, und dann eine Liste bekommen mit Dingen, die mir zustehen, das ganze wurde dann als Geldbetrag ausgezahlt. 142 Euro für Schwangerschaftsbekleidung, 310,74 für die Babyerstausstattung, 200 Euro für Kinderwagen und Kinderbett zusammen. Insgesamt also 652,74 Euro, damit kann man die Flohmärkte ganz gut abklappern.
Paragraphen waren übrigens § 23 Absatz 3 bzw. §27 Nr. 3 SGB II (Sozialgesetzbuch). Wichtig: auch wenn du sonst keine Hilfe in Form von ALG II erhälst, kannst du bei Nachweis eines geringen Einkommens diese Hilfen erhalten. Paragraphen druck ich dir hier mal ab:
§23 [...]
(3) 1Leistungen für
1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. 2Sie werden gesondert erbracht. 3Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 4In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. 5Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
§27
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung zu bestimmen,
1.
welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Unterkunft und Heizung pauschaliert werden können,
2.
bis zu welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden,
3.
unter welchen Voraussetzungen und wie die Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 pauschaliert werden können.
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Kommentare
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hast du es schon mal mit second hand kleidung probiert? oder eben auf flohmärkten?
liebe grüße
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hast du dich auch mal an die Diakonie gewendet?
Lg
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Was brauchst du denn so? Vielleicht habe ich ja auch noch Etwas, dass ich dir geben kann.
LG!
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Ich habe damals noch die Dinge aufgeführt, die ich brauche, und dann eine Liste bekommen mit Dingen, die mir zustehen, das ganze wurde dann als Geldbetrag ausgezahlt. 142 Euro für Schwangerschaftsbekleidung, 310,74 für die Babyerstausstattung, 200 Euro für Kinderwagen und Kinderbett zusammen. Insgesamt also 652,74 Euro, damit kann man die Flohmärkte ganz gut abklappern.
Paragraphen waren übrigens § 23 Absatz 3 bzw. §27 Nr. 3 SGB II (Sozialgesetzbuch). Wichtig: auch wenn du sonst keine Hilfe in Form von ALG II erhälst, kannst du bei Nachweis eines geringen Einkommens diese Hilfen erhalten. Paragraphen druck ich dir hier mal ab: