MuSchG+Impfungen(Arbeit m.Kleinkindern)

najonajo

1,083

bearbeitet 30. 04. 2008, 20:43 in Recht und Behörden
Seit 2007 gibt es ja ein "verschärftes" Gesetz für schwangere MA in Kitas. Z.B. werden Beschäftigungsverbote ausgesprochen bei fehlendem Impfschutz. Nun arbeite ich nicht in einer Kita, wohl aber mit Kleinkindern- wird das Gesetz auch in anderen (ähnlichen) Bereichen angewandt? Und falls es hier keiner weiß: Wo könnte ich mich erkundigen?

Kommentare

  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Über das Gesetz weiß ich leider nichts, aber das Gesundheitsamt, vlt. auch das Gewerbeaufsichtsamt müssten darüber auch Auskunft geben können.

    Schon mal deine Hebi gefragt? Meine kennt sich mit dem MuSchuG ganz gut aus. Wenn es dir hilft frag ich sie am Dienstag mal, wenn sie kommt....
  • najonajo

    1,083

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab`noch keine Hebamme, bin erst in der 11. Woche...Wenn Du Deine fragen würdest, wär`das toll! Obwohl die Frage ja schon ziemlich speziell ist. Hm, davor, zu einem Amt zu gehen scheue ich irgendwie zurück, habs ja noch nichtmal meinem Arbeitgeber gesagt...Wahrscheinlich muß ich einfach in den sauren Apfel beißen, es ihm erzählen und abwarten, was mir blüht...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Deinen Arbeitgeber solltest du aber schnell informieren, denn in der SS stehtst du ja unter besonderen Schutz und auch für die Hebammensuche ist es nicht zu früh.
  • najonajo

    1,083

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Caro: Mit meinem AG wollte ich eben nach der 12. Woche reden, jetzt brennt mir die Sache allerdings schon unter den Nägeln. Ich befürchte halt ein Beschäftigungsverbot oder Ähnliches, das wäre aus verschiedenen Gründen total blöd für mich. Und: Einen Kennenlern-Termin mit `ner Hebamme hab`ich ja schon, schaue mir auch am Freitag mal ein KH an, daß einen guten Ruf hat. Sollte mir das gefallen, werde ich die dortigen Beleg-Hebammen mal abklappern...Also: Ich bin dran! :grin:
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe folgenden Link gefunden
    http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/MuKinder20022008.pdf
    scheint etwas kompliziert zu sein :confuded: Aber ich denke da steht alles drin was für dich interessant sein dürfte.
  • najonajo

    1,083

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für den Link, so eine ähnliche Seite hab`ich auch gefunden. Ich vermute mal stark, daß die Beurteilung der Situation einfach erstmal durch den Arbeitgeber/die Behörden stattfinden muß...Die Gewissensfrage für mich lautet nun: Soll ich meinen Arbeitgeber auf das MuschG hinweisen? Oder ihn selbst drauf kommen lassen? Bei uns war lange niemand mehr schwanger, könnte ja sein, daß die neuen Richtlinien "übersehen" werden...
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du solltest deinen AG auf jeden Fall darauf hinweisen... Allein wegen deiner/eurer Sicherheit...
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Ich habe meine Hebi gestern mal gefragt, allerdings wusste die es auch nicht genau. Aber in Berlin, beim Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen müsstest du eine Antwort bekommen...

    g-ba.de/institution/aufgaben-und-struktur/ueberblick/
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