Kinderreisepass Angaben erneuern lassen?

bearbeitet 25. 06. 2008, 14:44 in Recht und Behörden
Hallo!

Ich habe mal eine Frage: Wir haben vor zwei Jahren einen Kinderreisepass für Jamie ausstellen lassen, als wir nach Kroatien gefahren sind. Damals war er gerade mal ein halbes Jahr alt, deshalb ist in dem Kinderreisepass ein Babyfoto drin, es steht dort, dass er 65 cm groß sei und graublaue Augen habe.

Mittlerweile ist er 92 cm groß hat braune Augen und ist natürlich kein Baby mehr ;-)

Ich war heute auf dem Einwohnermeldeamt und habe mich dort erkundigt, ob ich die Angaben und das Foto im Reisepass aktualisieren lassen muss, da der Kinderreisepass eigentlich bis 2015 gültig ist.

Aber wie immer hatte dort überhaupt niemand einen Plan und sie konnten mir die Frage nicht beantworten, statt dessen soll ich jetzt einen neuen Antrag ausfüllen und den ganzen Klamauk nochmal machen :flaming01: bloß weil dort niemand weiß, ob das überhaupt nötig ist!

Wir fahren mitte Mai nach Ungarn (ist glaub ich auch schon EU) und ich wollte jetzt mal fragen, ob von euch jemand Ahnung davon hat, wie das ist? Muss ich die Angaben im Pass aktualisieren lassen oder ist der Pass mit Babyfoto wirklich 10 Jahre lang gültig, obwohl sich alles verändert hat? Es wäre echt blöd, in Ungarn an der Grenze zu stehen und nicht weiterfahren zu dürfen ;-)

Danke für eure Mühe!

Kommentare

  • karin83karin83

    2,299

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich weiß es leider nicht aber frage wozu lasst ihr eigene pässe ausstellen? in die meisten länder darf man auch rein wenn die kinder im reisepass der mutter des vater eingetragen sind..... ich find das praktischer
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir wurde gesagt, dass die Kinder einen eigenen Pass brauchen, und zwar auch innerhalb der EU.
    Wir haben für Tom einen machen lassen, und da sagte man uns, dass man den Pass aktualisieren muss, wenn das Kind auf dem Bild nicht mehr zu erkennen ist. Das wird in Eurem Fall ja wohl so sein ;-) . Aber man braucht da keinen ganz neuen Pass, sondern in den Pässen ist extra vorgesehen, dass so ein neuer Aufkleber da reingeklebt wird mit den aktuellen Daten.
    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
  • karin83karin83

    2,299

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also wir fahren regelmäßig nach ungarn, tschechien und waren letztes jahr in kroatien wir haben nie eigene kinderpässe gebraucht :traurig04:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke schon mal. Das mit dem eintragen in den eigenen Reisepass klingt schon praktisch, nur leider habe ich selber nur einen Ausweis, keinen Pass ;-) also kann ich ihn nicht eintragen lassen.

    Kostet das dann Geld wenn man die Daten aktualisieren lässt? Ich meine ich beantrage ja weder einen neuen, noch lasse ich ihn verlängern. ?
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na, vielleicht ist das auch nur ein neuer Auswuchs deutscher Bürokratie. ;-)
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Halt

    In Deutschland dürfen seit November 07 Kinder nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen werden. Sie brauchen auf jeden Fall einen eigenen Reisepass
    Ab 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.

    Für Kinder werden Kinderreisepässe oder Reisepässe (wie für Erwachsene) ausgestellt.

    und weiterhin müssen keine neuen Pässe ausgestellt werden wenn ein Foto drinnen ist..auch wenn die Kinder dann bis zum 6. Lebensjahr "nur" 65 cm groß sind. ;-)
    Seit dem 1. November 2007 werden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren (höchstens aber bis zum 12. Lebensjahr) ausgestellt und können gegebenenfalls noch einmal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.

    Ein Kinderreisepass, der vor dem 1. November 2007 erstmalig bis zum 10. Lebensjahr ausgestellt worden ist, kann nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

    Ab dem 12. Lebensjahr können für Kinder nur noch Reisepässe (Europapass - ePass) mit Fingerabdruck ausgestellt werden.

    Ein Kinderreisepass, der vor dem 1. November 2007 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erstmalig ausgestellt oder verlängert worden ist, behält grundsätzlich die eingetragene Gültigkeit.

    Kinderreisepässe, die vor dem 1. November 2007 ohne Foto ausgestellt wurden und ehemalige Kinderausweise sind Passersatzpapiere und werden nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Ehemalige Kinderausweise können nicht mehr verlängert oder geändert werden.

    Auf Wunsch der/des Sorgeberechtigten können auch für Kleinkinder anstelle eines Kinderreisepasses bereits Reisepässe (Europapass - ePass) wie für Erwachsene mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden, wobei Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres auch Fingerabdrücke abgeben müssen.

    Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes können Sie nur von der Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland erhalten.

    Allgemeine Hinweise zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Antragstellung:

    Der/die Sorgeberechtigten müssen den Pass gemeinsam mit dem Kind unter persönlicher Vorsprache beantragen und sämtliche Antragsunterlagen im Original vorlegen (s. Merkblatt "Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Kinderreisepasses?") und zwar gleichermaßen für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wie auch für einen Reisepass (ePass). Auch wenn einige Unterlagen bei einem früheren Antragsverfahren bereits vorgelegen haben, müssen sie erneut eingereicht werden. Die Unterlagen erhalten Sie sofort zurück.
    Möglicherweise benötigen wir im Einzelfall noch weitere Urkunden bzw. Bescheinigungen.

    Ist einer der Sorgeberechtigten verhindert, kann auf dessen persönliches Erscheinen durch seine schriftliche Zustimmung auf dem Antragsformular mit beglaubigter Unterschrift und Vorlage seines Passes (oder einer beglaubigten Kopie) verzichtet werden, wenn die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht feststeht (bitte Merkblatt "Kindesname" beachten).

    Bei der Ausstellung von Dokumenten für Kinder ist die Unterschrift durch das Kind im Generalkonsulat zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das zehnte Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben.

    Passbilder müssen den neuen -deutschen- Anforderungen entsprechen!
    (s. unten "Was muss ich bei den Passfotos beachten?").

    Unvollständige oder schriftliche Anträge können wir leider nicht annehmen!

    Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für den Antrag bei uns, Sie vermeiden damit lange Wartezeiten.

    Mit dem Antrag müssen Sie die Gebühr (26,00 € für den Kinderreisepass, 19.00 € für die Verlängerung eines Kinderreisepasses oder 50,50 € für den Reisepass - ePass) bar bezahlen. Das Generalkonsulat verfügt nicht über Pin-Automaten.

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann der Kinderreisepass in 1 - 2 Tagen fertig sein. Der Reisepass (ePass) dauert ca. 2 Monate. Auf Wunsch kann Ihnen der Pass auf eigenes Risiko gegen Zahlung von 8,00 € Portoauslagen zugeschickt werden.

    Haben Sie noch Fragen? Unter der Telefonnummer 020-5747700 können Sie einen Ansagetext mit weiteren Informationen abhören und sich am Ende der Bandansage für die Terminvereinbarung verbinden lassen.
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mit dem Antrag müssen Sie die Gebühr (26,00 € für den Kinderreisepass, 19.00 € für die Verlängerung eines Kinderreisepasses oder 50,50 € für den Reisepass - ePass) bar bezahlen. Das Generalkonsulat verfügt nicht über Pin-Automaten.

    Na Juchuu! :table2:
    Da wird das Budget für den Urlaub schon für die nötigen Dokumente ausgegeben...
    Der normale Reisepass hatte nur 26€ gekostet, der Kinderreisepass hatte vor 2 Jahren nur 14€ gekostet (wenn ich das richtig in Erninnerung habe). So werden die Bürger geschröpft.
  • KatieKatie

    3,507

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: :shock: Gilt das auch für EU-Länder? :shock: :shock:
    Wir waren im Januar in Spanien, da hat niemand was gesagt, dass Nicolas bei uns im Reisepass eingetragen ist. Normal würde ja für uns ein Ausweis an der Grenze reichen. Braucht ein Kind trotzdem einen Reisepass???
    @Anja, in deinem Mail steht was von Beantragung beim Generalkonsulat. Geht das um ein bestimmtes Land? Irgendwie kapiere ich das nicht so richtig... (und weigere mich auch in Gedanken, einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, das wird`s wohl sein... ;-) )
  • AniriAniri

    335

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns war das so dass Julia bereits einen Kinderreisepass hatte, wir mussten nur ein aktuelles Foto mitbringen und die Änderung kostete uns 6 EUR (nur das Foto, die Daten wurden nicht geändert). Für Lukas haben wir einen neuen Kinderreisepass ausstellen lassen und dafür haben wir 26 EUR bezahlt.
    Das ganze wurde im städtischen Rathaus erledigt. Zum Generalkonsulat mussten wir nur wegen dem Visum, aber nicht wegen der Reisepässe :shock:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also hier nochmal als Info vom Bundes Ministerium für inneres
    Für wen wird das Dokument ausgestellt?
    Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
    Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Anforderungen an das Lichtbild
    Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).

    Gültigkeit des Dokuments
    Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

    Kosten
    13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.

    Hinweis
    Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

    Also es ist wirklich so die kleinen brauchen einen eigenen Pass
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für eure vielen Antworten!

    Da unser Kinderreisepass im 26.05.06 ausgestellt wurde, müssen wir wohl oder übel ein neues Foto hinbringen :neutral:

    Danke!
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    öhm, jetzt muss ich doch mal zwischenfragen: braucht man innerhalb der EU überhaupt einen Reisepass? Ich hab nämlich keinen, war aber schon 2x in Spanien und werde dieses Jahr auch wieder hin fliegen. ich hab keine Lust, dann nächstes Jahr auch noch evtl für ein Kind einen ausstellen zu lassen :sad: bin immer davoon ausgegangen, dass das innerhalb EU nicht nötig ist, und bisher wurde auch keiner verlangt.
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein, Du brauchst innerhalb der EU keinen Reisepass, der Personalausweis reicht. Aber Kinder haben ja keinen Personalausweis.
    Und wenn Du doch mal angehalten werden solltest, musst Du ja irgendwie beweisen, dass das auch Deine Kinder sind, die Du da mit über die Grenze nimmst, das ist denke ich der Hauptgrund für den eigenen Pass mit Bild.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aber es gibt doch so Kinderausweise, wie ein Perso nur eben für Kinder. Bekamen wir damals auch. Genügt das nicht bzw gibts die noch?
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ mäusle: Darum geht es doch hier.
    Kinderausweiße gibt es nicht mehr. Alle Kinder brauchen jetzt Kinderreisepässe mit biometrischen Foto.
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ginbt jetzt auch Personalausweise für Kinder. Soweit ich weiß sind die Kostenlos (die erste Ausstellung zumindest)....

    Das Thema hatten wir nämlich grad in einem anderen Forum und da war jmd der sich damit auskennt/arbeitet....

    Man braucht wohl nur ein Foto...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,ich wollte letztes jahr auch einen kinderausweis für die kleine machen lassen damit wir nach italien fliegen konnten,die sagten mir auch das wenn man jetzt einen ausweis beantragt bekommt man nur noch den reisepass,und der muss dann aktualisiert werden wenns nicht mehr zu erkennen ist.
    die kinderausweise die ich noch für die jungs habe,die sind solange gültig wie drauf steht,sollte ich einen neuen für die machen wenn die abgelaufen sind bekommen die einen reisepass,also ausweise gibt es nicht mehr wenn man jetzt einen beantragen will.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmm, wir haben 2007 einen Kinderpass ausstellen lassen und der hat uns EUR 13,-- gekostet.
    Damals sagte uns die Gemeindebeamtin, dass wir für eine Änderung auch nur ein neues Foto bringen müssten, dass dann eingescannt und wieder aufgeklebt wird...wie auch immer die Technik dann funktioniert.
    Sie sagten uns, dass wir schon für einen kurzen Ausflug nach Frankreich den Kinderreisepass parat haben sollten (wir wohnen nahe an der Grenze und fahren ab und zu ins Elsass z.B.). Von den Maßen war da nicht die Rede.

    LG!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also neuster Stand der Dinge:

    Ich war gestern mit neuem biometrischem Passbild von Jamie, Einverständniserklärung meines Mannes und viel Geduld auf dem Einwohnermeldeamt.

    Dort drei freundliche Damen, die allesamt keine Ahnung hatten, da sie diesen Fall noch nicht hatten, dass jemand wissen wollte, ob man die Angaben aktualisieren muss. Die hatten dort dicke Ordner, in denen sie sämtliche Regeln, Gesetze und Richtlinien nachgeschlagen haben, die mit dem Kinderreisepass zu tun haben, ohne dadurch schlauer zu werden.

    Eine gute halbe Stunde später haben sie in ihrem Computerprogramm festgestellt, dass es dort einen Knopf "Daten aktualisieren" (oder so ähnlich) gibt. Also haben wir uns darauf geeinigt, dass sie das neue Bild einscannen und auf diesen Aufkleber ausdrucken (wie schon beim erstmaligen Ausstellen) und diesen dann auf die nächste Seite kleben, so dass praktisch auf der ersten Seite im Pass das Babyfoto ist und auf der zweiten dann das aktuelle. Ich hätte auch einen neuen haben können, das wollte ich aber nicht.

    Leider hatten sie viel zu tun, so dass ich ihn erste Ende der Woche abholen kann. Bin dann mal gespannt, ob das so klappt, wie sie das machen wollten.
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau so wie du beschreibst, Magicflake, hatte man mir beim Einwohnermeldeamt auch mal erklärt. Ich habe Melinas Reisepass letztes Jahr machen lassen, das Foto und die Größenangabe usw. sind also auch nicht mehr aktuell, man erkennt sie aber noch drauf und gültig ist der ja auch noch. Wenn der nach Ablauf oder auch wenn man vorher meint, man will ihn auf den aktuellen Stand bringen lassen, erneuert wird, wird wieder so ein Aufkleber mit Foto und Größe, augenfarbe usw. ausgedruckt und auf die nächste Seite geklebt. Dafür gibt´s ja auch mehrere Seiten in dem Ding.

    Preis weiß ich aber nicht mehr, aber ich glaub mehr als 15 € waren es damals nicht. Ich konnte ihn aber gleich mitnehmen ;-)

    Übrigens musste mein Freund mitkommen und auch dort unterschreiben obwohl nur ich das Sorgerecht habe!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ July78: Also muss man das nicht unbedingt machen lassen? Das war nämlich die ursprüngliche Frage, die mir auch auf dem Einwohnermeldeamt niemand beantworten konnte ;-)

    Die Einverständniserklärung meines Mannes brauchte ich deshalb, weil er Fernfahrer ist und nie Gelegenheit hat mitzukommen, sonst hätte er auch mit müssen zum unterschreiben.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @July78: wie geht das denn, Unterschrift ohne Sorgerechtserklärung deines Freundes? Da könnte ja sonstwer kommen. Steht so in den Vorschriften der Behörden gar nicht drinne, dass das geht.

    §6 (1) Passgesetz (Auszug) ...Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich nicht nach Satz 5 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat...
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sorry, ich hatte hier gar nicht mehr reingeschaut... Also dass man erneuern MUSS denke ich mal nicht aber ich würde es sicherheitshalber schon machen wenn ich ins Ausland will.

    Keine Ahnung warum mein Freund auch unterschreiben sollte obwohl er nicht das Sorgerecht hat... wer weiß, vielleicht wissen die Beamten das manchmal selbst nicht so genau und machen dann halt so wie sie denken, anders kann ich mir die ganzen unterschiedlichen Aussagen die jetzt zu diesem Thema gemacht wurden auch nicht erklären ;-)
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir wurde gesagt, dass ich ne Vollmacht bräuchte bei gemeinsamen Sorgerecht oder ne amtliche Erklärung, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
    Denke mal, dass es bei alleinigem sorgerecht auch ausreicht, wenn der Vater mitkommt. Denn dann muss er ja einverstanden sein!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Anke121 schrieb:
    Mir wurde gesagt, dass ich ne Vollmacht bräuchte bei gemeinsamen Sorgerecht oder ne amtliche Erklärung, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
    Denke mal, dass es bei alleinigem sorgerecht auch ausreicht, wenn der Vater mitkommt. Denn dann muss er ja einverstanden sein!


    ich musste vom jugendamt ein schreiben mit bringen,dass ich das alleinige sorgerecht habe
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