Guten Abend, ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und hoffe dass mir jemand helfen kann.
Ich habe einige rechtliche Fragen mit denen ich nicht so recht weiß wohin.
Welche Rechte/Pflichten hat ein Vater an seinem unehelichen Kind? Darf er z. B. entscheiden wann er es besucht/sieht oder ist er zwangsläufig in vielen Dingen der Willkürlichkeit seiner Ex-Partnerin ausgeliefert und er muss nur bezahlen? Wer regelt das "Umgangsrecht" wenn man das in diesem Fall so nennt? Jugendamt? Gericht? Bei welchen Stellen kann sich der Vater (am Besten kostenlose) rechtliche Unterstützung holen wenn er nicht in der Lage ist einen Anwalt zu bezahlen? Wo bekommt man Informationen? Kennt jemand Internetseiten die einen gut zu diesem Thema informieren?
Jetzt habe ich euch mit so vielen Fragen zugeballert, aber ich hab leider überhaupt gar kein Wissen zu diesem Thema. Ich würde einem Freund gerne helfen nur weiß ich selber überhaupt nicht wo man das "Problem" am Besten am Schopfe packt und wo man beginnt wenn die Mutter sehr unkooperativ ist.
Vielleicht weiß ja der Ein oder Andere einen Rat, schon jeder Kleine bringt mich weiter als ich im Moment gerade bin- ich freue mich über jede Antwort.
einen schönen Abend
Fieda
Kommentare
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erstmal nur auf die schnelle. Haben die Eltern gemeinsames Srgerecht? Das würde für den Vater einiges einfacher machen?
Ansonsten schau mal hier
http://www.isuv.de/tiki-index.php Da gibt es auch ein Forum, das sich nur um Unterhalt, Besuchsrecht usw befaßt.
Das JA kann nur vermittelnd eingreifen, wenn Mama nicht mitspielt muß Umgangsrecht eingeklagt werden. So das war es erstmal auf die Schnelle. Ich schaue nachher nochmal hier vorbei.
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Es ist alles sehr kompliziert, zum Thema gemeinsames Sorgerecht, wer entscheidet das? Wahrscheinlich die Mutter oder? Weiß da noch jemand was drüber?
Vielen Dank und liebe Grüße
Fieda
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Ob sie das Sorgerecht teilen möchte entscheidet in diesem Fall die Mutter, da die 2 nicht verheiratet waren. Das hat aber nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, das ist nochmal eine andere Schiene und eine ganz andere ist dann das Unterhaltsrecht. Die 3 Dinge sind voneinander getrennt zu betrachten.
Was das Umgangsrecht betrifft so müssen sich die Eltern einig werden. Der Vater kann es sich also nicht aussuchen. Über das Umgangsrecht entscheidet wie bei allen Rechten das Gericht. Das JA ist nur vermittelnd tätig und wird vor einem gerichtstermin hinzugezogen um sich ein Bild zu machen. Die Mitarbeiterin wird dann vor Gericht angehört und trägt zur Urteilsfindung erheblich bei.
Wenn der Vater keinen Anwalt bezahlen kann weil er keinen oder einen sehr geringen Verdienst hat, so gibt es beim Amtsgericht die Möglichkeit einen Beratungsschein zu erhalten. Dann kostet der Anwalt einmalig max. 20 Euro.
Gruß Feli
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also, das gemeinsame Sorgerecht bekommt man entweder wenn man bei der Geburt verheiratet gewesen ist oder aber wenn das die Mutter und der Vater beim Jugendamt unterschrieben haben...sprich die Mutter muss dann einwilligen, dass sie die gemeinsame Sorge mit dem Vater ausüben möchte.
Einmal gegeben, kann sie das aber nicht wieder rückgängig machen, dazu benötigt es dann wie nach einer Scheidung ein Gericht....und das geht dann auch nicht einfach so, dass man wieder das alleinige Sorgerecht bekommt.
Unter der gemeinsamen Sorge wird verstanden, dass man entscheidungen wo das Kind betreffen -zb welche Schule besucht es, wird es getauft etc gemeinsam treffen muss.
Das Umgangsrecht wiederrum hat en Vater aufjedenfall (oder halt die Mutter, jenachdem wo das Kind lebt) und normalerweise regeln das Vater und Mutter zusammen, wenn die sich aber nicht einigen können, dann wird das Gericht bstimmte Zeiten dafür festlegen wo das Kind zu dem Elternteil darf.
Lg