Hallo,
wir haben mich jetzt zu einer ambulanten Geburt entschlossen. Ich habe im beim letzten Mal im Vorbereitungskurs von einer anderen Teilnehmerin gehört, dass man für danach für 6 Tage eine Haushaltshilfe beantragen kann.
Entweder ist es eine bekannte Person die dann Verdienstausfall bekommt, oder die Krankenkasse schickt jemanden. Wie geht das genau? Wielange ist die Person dann am Tag (in der Nacht?) bei mir? Meine beste Freundin kann es leider nicht machen, da sie selbst zwei Kinder hat und ihr Mann keineswegs bereit ist, mal für 6 Tage mit anzupacken (ist ihm sonst schon immer so zuviel wenn er mal was mit den Zwergen machen soll). Meine Mutter wäre zweite Alternative, die wird auch nicht können, da ihr Mann sonst verhungert (der hat keine Daumen sag ich immer, kann deshalb den Kühlschrank nicht allein aufmachen :twisted: ). Meine Schwiegerma will ich nicht, die würde mich wuschig machen.
Kann man sich die Person denn vorher mal "ansehen", also mal ein Treffen oder Gespräch über die KK vereinbaren? Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?
Gruß
Ellen
Kommentare
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Wenn nicht und du dann tatsächlich auf eine fremde Hilfe angewiesen wärst, stehen die Chancen relativ schlecht, die Person vorher kennenzulernen, da von den Organisationen wie z. B. Caritas in der Regel die Person bei dir "abgestellt" wird, die gerade Zeit hat.
Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob du überhaupt anspruchsberechtigt bist. Eine Geburt allein ist heutzutage kein Grund mehr, noch eine Haushaltshilfe zu bekommen. Sind in deinem Haushalt Kinder unter 12 Jahren (außer dem Neugeborenen) oder behinderte Kinder? Dann muss nach der Geburt vom Arzt bescheinigt werden, dass du nicht imstande bist, den Haushalt zu führen. Das ist aber in Zeiten leerer Kassen bei den Versicherungen nicht gerade einfach, du müsstest schon fast einen Kaiserschnitt mit postnatalen Komplikationen haben, um noch eine Haushaltshilfe bescheinigt und genehmigt zu bekommen. Oder du hast einen Arzt, der eine entsprechende Diagnose "zaubert". Die Haushaltshilfe wird nach Schweregrad zwischen 2 und 8 Stunden täglich tagsüber (nachts werden keine Haushaltshilfen bereitgestellt) bei dir sein, wobei 8 Stunden nur dann genehmigt würde, wenn du nachweislich bettlägrig bist. Meiner Erfahrung nach wird eine Haushaltshilfe nach einer Geburt, wenn überhaupt, täglich für 2 bis maximal 3 Stunden genehmigt, da sie nur für Tätigkeiten eingesetzt wird, zu denen du nicht imstande bist. Es kann also durchaus passieren, dass das Tätigkeitsfeld der Haushaltshilfe auf putzende Tätigkeit beschränkt ist, du hingegen selbst für Dinge wie kochen oder Wäsche waschen verantwortlich bleibst. Die Kassen achten da mittlerweile ziemlich genau darauf. :traurig04:
Wobei ich aber aus eigenen Erfahrungen sagen muss, wenn frau eine ambulante Entbindung schafft, dass sie dann auch normalerweise keine Haushaltshilfe benötigt. Ich bin zwar ein etwas krasser Fall, habe mein drittes Kind ambulant entbunden, war alleinerziehend und hatte Zuhause noch zwei größere Kinder im Alter von 8 und 6 Jahren, aber eine Haushaltshilfe wäre für mich nicht in Frage gekommen. Beim vierten Kind bin ich am vierten Tag nach KS nach Hause gegangen, mein Mann musste kurz darauf wieder arbeiten gehen. Auch das klappte damals absolut problemlos.
:byebye01:
Gisela
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Bei mir hat sich ne Freundin bereit erklärt zu helfen und meine Hebamme hatte mir einen Attest ausgestellt mit dem warum und wieso für die Krankenkasse *gespanntwartet*
Solln sich mal nicht so haben die Krankenkassen, ist doch sicherlich billiger als 5 Tage Krankenhausaufenthalt
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:byebye01:
Gisela
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:byebye01:
Gisela
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um ganz ehrlich zu sein: wiso sollte man da beim ersten kind eine bekommen? das wäre unfair...
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Kommt vielleicht auf die Krankenkasse und den bearbeiter an ?
@ Gisela : also bei mir hat das auch die Hebamme gemacht ... wär ja auch echt blöd wenn ich im Wochenbett noch zum Arzt dackeln müßte .. wenn ich das dann könnte bräuchte ich keine Haushaltshilfe ... aber Ämter und Logik sind sooo zweierlei Dinge :sad:
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ohoh, das hört sich ja alles garnicht gut an. Letzte Woche im Kurs sagte mir die Hebamme, dass ich auf alle Fälle für 6 Tage Anspruch auf eine Haushaltshilfe hätte.
Es ist mein erstes Kind und mein Mann bekommt mit Sicherheit nicht so kurzfristig frei. Das Drama kenne ich schon und wollte deshalb auf Nummer sicher gehen. Die Hebamme sagte auch, die Vorraussetzung für eine ambulante Entbindung sei, dass ich die ersten 3 Tage nach der Geburt für 24 H nicht allein bleiben dürfe und das ganze nur klappt, wenn ich 1. eine erwachsene Person 24 h an meiner Seite hätte und 2. die Hebamme mich intensiv betreut (ist eine andere als die im Kurs, gesprochen hab ich mit ihr noch nicht, hole ich nächste Woche nach). Also wenn ich entlassen werde, dass die betreuende Hebamme sich auch gleich auf den Weg macht und mich mehr oder weniger zuhause schon erwartet.
Mit diesen Infos bin ich also versorgt worden. Da war nicht einmal die Rede davon, dass ich vielleicht nicht anspruchsberechtigt bin. Ich habe mir da ehrlich gesagt auch keine Gedanken gemacht, da ich auch in dem Irrglauben war, dass eine Nachsorge zuhause doch viel billiger für die Kasse ist als im KK und man deshalb automatisch nach ambulanter Geburt Anspruch darauf hat. Ich ruf Montag gleich mal meine Kasse an und frag intensiver nach. Aber bei dem Schwachsinn der mit der jetzigen Gesundheitsreform so entstanden ist, gehe ich mal davon aus, dass ich eben keinen Anspruch habe. Also vielleicht doch lieber im Krankenhaus bleiben? Zumindest 1-2 Tage? Da kann ich doch auch klingeln und werde, wenn ich das will und dreist genug bin (bin ich aber nicht) von vorn bis hinten bedient und mir wird alles gebracht. Warum muss man dann zuhause - aber lassen wir das. Steht halt so im Gesetz.
Danke für Eure Auskünfte, werd am Dienstag die Kurs-Hebamme nochmal fragen, wo sie ihre Infos herhat und das man die wohl mal auf den aktuellen Stand bringen sollte.
Gruß
Ellen
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In der RVO (Reichsversicherungsordnung - immer noch gültig) ist geregelt, dass Schwangere ein Anspruch auf Haushaltshilfe haben, wenn sie ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben haben, und krankheitswertig an der Haushaltsführung verhindert sind.
Das fält bei einer erstgebärenden normalerweiße flach, es sei denn der Mann hat schon ein Kind, aber dann ist seine KK zuständig.
Bei nach der Geburt gilt das gleiche (SGB V), wenn kein anderer den Haushalt führen kann.
da ist egal, ob es das erste ist, oder schon 10 andere im Haushalt leben, die Frau braucht Hilfe, also hat sie Anspruch drauf.
Sie muss den Antrag bei der KK anfordern, (sorry Marlies) ein Arzt muss die Frau krankschreiben (Hebammen können das hier nicht) dann begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen den Antrag und die vorhandenen Unterlagen und sagt meist ja.
Grundsätzlich wird HHH (Haushaltshilfe) höchstens für 4 Wochen genehmigt, wenn der Arzt das befürwortet.
HHH gibt es, in dem Zeitraum, wenn keiner im Haushalt ist, um der Frau zu helfen, also während der Abwesenheit des Mannes, und wenn es am notwendigsten ist, also Schulkinder/Kindergartenkinder zu versorgen sind. Der Mann kann unbezahlten Urlaub nehmen und kriegt den Verdienstausfall bis zu einer bestimmten Höhe von der KK ersetzt.
Andere Personen, kriegen die Fahrkosten oder auch den Verdienstausdfall oder einen bestimmten Stundenlohn. Die kann man sich selber aussuchen.
Findet man keine selbstbeschaffte HHH, dann wird die gestellt, und die kann man sich nicht aussuchen.
Die Haushaltshilfe ist eine "Kann-Leistung" und näheres regelt bei abweichenden Regelungen die Satzung
ich hoffe, ich hab nix übersehen???
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vielen Dank für Deine Zusammenfassung jauchzerle.
Ich habe grad eine ausführliche Mail an meine Krankenkasse geschickt und warte jetzt auf Antwort.
Ich bin bei einer BKK versichert und habe bei einigen etwas dazu gefunden, dass die kostensparende ambulante Geburt anders gefördert wird als bei "normalem" Krankenhausaufenthalt und ev. Anspruch auf HHH. Da stand, dass die Kosten bei ambulanter Geburt übernommen werden, da man ja sonst keine Kosten verursacht. Bei meiner BKK steht auf den Onlineseiten dazu leider garnichts, bei denen steht aber auch sonst online herzlich wenig. Deshalb warte ich jetzt auf Antwort und werde dann berichten, wie es ausgegangen ist. Ich hoffe die sind genauso kulant wie die Kollegen der anderen BKK.
Gruß
Ellen
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ich hab bei einer BKK gearbeitet, daher stammen auch die Infos ;-)
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt, hast Du wenn du Krank bist Anspruch auf Haushaltshilfe. Die ambulante Entbindung begründet bei der Haushaltshilfe keine Sonderregelung und du wirst KEINESFALLS 72 Stunden von einer erwachsenen Person beaufsichtigt. Sollte das notwendig sein, bist Du eindeutig ein Fall fürs Krankenhaus.
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das mit den Person und den drei Tagen war auch nicht so gemeint, dass es über die Kasse abgerechnet werden soll. Da ist mein Mann abends und meine Mutter und meine "Ersatzmutter" (unsere total liebe und fürsorgliche Vermieterin) tagsüber schon da.
Ich hatte nur bei manchen BKK`s gelesen, dass es jetzt wegen HHH nach ambulanter Entbindungen Sonderregelungen gibt. Warten wir`s ab was meine sagt.
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