Kündigung

bearbeitet 4. 07. 2004, 17:40 in Kummerkasten
Hallo ihr lieben !!!

Jetzt haben wir die Kündigung für unsere Wohnung bekommen,weil das Haus in dem wir wohnen verkauft werden soll. Hatten vor einem Jahr unsere Möbel verkauft,verschenkt und weggeschmissen,da in dieser Wohnung alles drin war. :sad:

Noch dazu kommt,das unser Auto neue Bremscheiben und Beläge braucht... :sad:

Und jetzt arbeite ich auch nicht mehr! ich weiss nicht mehr ein noch aus !!!! Mein Mann verdient nicht so viel, das wir uns von jetzt auf gleich alles neu holen können...

Ich musste das los werden, sonst drehe ich hier noch durch...kann nicht schlafen und Hunger habe ich auch keinen mehr...wenn ich 2 Scheiben Brot am Tag esse,ist das viel... :cry:

Brauche jetzt jemanden mit dem ich darüber reden kann und da ich mir gedacht habe, das ich hier gut aufgehoben bin und ihr alle super nett seid und auf alles eine Antwort habt, schreibe ich euch...

*help me*
Will doch mein Baby nicht verlieren, jetzt sagte mir meine Nachbarin, das sie damals auch im 6.Monat Ärger und Stress hatte und dann ihr Baby verloren hat... :neutral:

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm...soweit ich in Erinnerung habe, kann man nicht gekündigt werden, wenn ein Haus verkauft wird. Der Käufer muss die Mietverträge übernehmen. Das war bei uns auch so. Es gibt da eine lange Schutzfrist...wendet Euch unbedingt an den Mieterschutzbund.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab das auch so in Erinnerung, dass die Mietverträge beim Hauskauf erst einmal übernommen werden müssen und weiter wirksam bleiben. Die einzige Möglichkeit euch dann zu kündigen ist Eigenbedarf, der entsprechend begründet werden muss, so einfach ist das nämlich gar nicht. Und es gibt glaub ich noch eine Möglichkeit, wenn eine größere Sannierung des Hauses nötig ist, die den Wert des Hauses erhalten bzw. erhöhen muss.

    Ich kann dir auch nur raten dich sofort beim Mieterschutzbund zu melden, damit ihr die Widerspruchsfristen einhalten könnt.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Schnuffi,

    ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen, Eigentümerwechsel berechtigt nicht zu Sonderkündigungen. Ich habe ein bisschen gegooglet und folgendes gefunden:
    XI. Eigentümerwechsel

    1. Übergang der Mietverträge
    Bei Vererbung eines Grundstücks gehen die Mietverträge gemäß § 1922 BGB auf den neuen Eigentümer über, bei Verkauf eines Grundstücks gehen die Mietverträge gemäß § 566 BGB (§ 571 BGB a.F.) über. Der Eigentumserwerb und damit der Übergang tritt beim Kauf mit Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch ein.

    Bei Erwerb eines Grundstücks durch Zwangsversteigerung tritt der Erwerber gemäß § 57 ZVG mit Zuschlag in die Mietverhältnisse ein.

    2. Kündigung durch den neuen Eigentümer
    Der neue Eigentümer kann das Wohnraummietverhältnis nur unter den ganz normalen Voraussetzungen kündigen, d.h. es muß ein besonderes Interesse vorliege. Dies gilt nach h. M. auch beim Erwerb durch Zwangsversteigerung.

    Wenn während der bisherigen Dauer des Mietvertrages Teileigentum an der Wohnung begründet wurde, so besteht für Eigenbedarfskündigungen eine Kündigungssperrfrist von 3 oder bis zu 10 Jahren nach § 577a BGB (§ 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB a.F.). Das ist keine allgemeine Regel (!), es gilt nur bei Eigenbedarfskündigungen und wenn Wohnungseigentum während der Dauer der Mietzeit begründet wurde, d.h. das Mehrfamilienhaus wurde in Eigentumswohnungen aufgeteilt.

    3. Mieterhöhungen
    Der neue Eigentümer kann ganz normal Mieterhöhungen durchführen. Häufig soll dies schon vor Eintragung in das Grundbuch geschehen, da Verkäufer und Käufer im Innenverhältnis vereinbart haben, daß schon vorher Nutzungen und Lasten übergehen. In diesem Fall muß der Erwerber die Mieterhöhung im Namen des Verkäufers durchführen, d.h. der Verkäufer muß den Käufer entsprechend bevollmächtigen.
    Wenn du nicht die Kraft hast, das alles allein durchzuziehen, wende dich an den Mieterschutzbund. Die werden dir auf jeden Fall beistehen und dich auch rechtlich vertreten.

    :byebye01:

    Gisela
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mach auf jeden Fall ganz schnell was!
    bei Wohnungen besteht ein besonderer Kündigungschutz, den die Vermieter oft nicht einhalten, da sich manche nicht wehren und da ein Haus, in dem Mieter sind, sich schlechter verkaufen lässt! Aber lasst das nicht mit euch machen!
    Es darf nur aus 3 Gründen gekündigt werden: Eigenbedarf (muss genau begründet werden, enge Grenzen), Wirtschaftliche Verwertung und Pflichtverletzung. Sonst ist eine Kündigung unmöglich, ihr müsstet klagen! Dafür würdet ihr aber Hilfe beim Mieterschutzverein oä bekommen und Prozesskostenhilfe, falls ihr kaum Geld habt!
    Außerdem gibt es noch eine Sozialklausel, die immer dann Anwendung findet, wenn der Vermieter eigentlich einen Kündigungsgrund hat, aber es dem Mieter nicht zumutbar ist! Schwangerschaft kann so ein Härtefall sein. Ihr müsstet dann Widerspruch einlegen, aber da bestehen Fristen!

    Lass dich mal beraten!
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, wir haben vor 3 Jahren auch ein Haus gekauft, das bis dato vermietet war. Die Mieter wurden aber nicht "mitgekauft" soll heißen, der vorige Besitzer musste sie kündigen. Wir hätten sie ohne Probleme "rausklagen" können, aber es ging alles gut aus.
    @ Schnuffi: Ganz ehrlich, mir tut das so leid für dich :troest: Hoffentlich findet ihr bald einen Ausweg.
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aaalso: hab gerade meinen Mann gefragt (angehender Jurist) und er sagt, dass der neue Besitzer nicht einfach so kündigen kann.

    § 566 BGB
    Kauf bricht nicht Miete
    (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

    (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

    Leider wird Dir der Mieterschutzbund nicht viel helfen - die übernehmen nur dann einen Fall, wenn man bereits im Schadensfall Mitglied ist (ich glaub 2 oder 3 Monate vorher). Im Zweifelsfall bleibt nur der Weg zum Anwalt. Aber vielleicht hilft es ja schon den neuen Besitzer mal auf seine Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen.

    Kündigen kann er natürlich schon, allerdings nur aus Eigenbedarf (und da muss er Euch ggf. rausklagen, was bei Schwangerschaft bzw. Säugling ausgesprochen schwer sein dürfte) oder falls Ihr Euch was zu Schulden kommen habt lassen.

    @jauchzerle: Mit welcher Begründung hättet Ihr sie rausklagen können? Eigenbedarf?
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, Eigenbedarf. Diese Haus wurde vom Anlageobjekt zur selbsgenutzen Immobilie umgewandelt, wäre das mit den Mietern schiefgegangen, wäre der Kaufvertrag hinfällig gewesen. Schon allein deswegen war der ehemalige Eigentümer schwer dahinter, die Mieter rauszukriegen.
    Glück gehabt ;-)
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Klar, Eigenbedarf geht, insbesondere wenn die Mieter keine oder schon große Kinder haben, die Eigenbedarfler aber noch kleine Kinder haben. Ansonsten wird selbst das manchmal schwer. Meine Eltern hatten Mieter mit zwei Kindern (5 und 2) und wollten,d ass wir die Wohnung bekommen. Da hat man uns von einer Klage mangels Erfolgsaussichten abgeraten. Zum Glück sind die dann bald von selbst ausgezogen.
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Mieter hatten aber 2 Kleinkinder.....und wir einen damals 8 jährigen Sohn.
    Wenn die es darauf angelegt hätten, wir hätten sie nicht rausgekriegt, aber der Kaufvertrag wäre hinfällig gewesen. Wir haben als Klausel reingeschrieben, dass wir nur ein unbewohntes Haus übernehmen. Es hat jedenfalls funktioniert.
    Der ehemalige Eigentümer hat schon dafür "gesorgt" dass die freiwillig ausziehen.
    Allerdings hat er ihnen auch geholfen, eine andere geeignete Wohnung zu finden.
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