Hallo ihr lieben !!!
Jetzt haben wir die Kündigung für unsere Wohnung bekommen,weil das Haus in dem wir wohnen verkauft werden soll. Hatten vor einem Jahr unsere Möbel verkauft,verschenkt und weggeschmissen,da in dieser Wohnung alles drin war. :sad:
Noch dazu kommt,das unser Auto neue Bremscheiben und Beläge braucht... :sad:
Und jetzt arbeite ich auch nicht mehr! ich weiss nicht mehr ein noch aus !!!! Mein Mann verdient nicht so viel, das wir uns von jetzt auf gleich alles neu holen können...
Ich musste das los werden, sonst drehe ich hier noch durch...kann nicht schlafen und Hunger habe ich auch keinen mehr...wenn ich 2 Scheiben Brot am Tag esse,ist das viel...
Brauche jetzt jemanden mit dem ich darüber reden kann und da ich mir gedacht habe, das ich hier gut aufgehoben bin und ihr alle super nett seid und auf alles eine Antwort habt, schreibe ich euch...
*help me*
Will doch mein Baby nicht verlieren, jetzt sagte mir meine Nachbarin, das sie damals auch im 6.Monat Ärger und Stress hatte und dann ihr Baby verloren hat...
Kommentare
38,644
27,156
Ich kann dir auch nur raten dich sofort beim Mieterschutzbund zu melden, damit ihr die Widerspruchsfristen einhalten könnt.
59,500
ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen, Eigentümerwechsel berechtigt nicht zu Sonderkündigungen. Ich habe ein bisschen gegooglet und folgendes gefunden: Wenn du nicht die Kraft hast, das alles allein durchzuziehen, wende dich an den Mieterschutzbund. Die werden dir auf jeden Fall beistehen und dich auch rechtlich vertreten.
:byebye01:
Gisela
6,187
bei Wohnungen besteht ein besonderer Kündigungschutz, den die Vermieter oft nicht einhalten, da sich manche nicht wehren und da ein Haus, in dem Mieter sind, sich schlechter verkaufen lässt! Aber lasst das nicht mit euch machen!
Es darf nur aus 3 Gründen gekündigt werden: Eigenbedarf (muss genau begründet werden, enge Grenzen), Wirtschaftliche Verwertung und Pflichtverletzung. Sonst ist eine Kündigung unmöglich, ihr müsstet klagen! Dafür würdet ihr aber Hilfe beim Mieterschutzverein oä bekommen und Prozesskostenhilfe, falls ihr kaum Geld habt!
Außerdem gibt es noch eine Sozialklausel, die immer dann Anwendung findet, wenn der Vermieter eigentlich einen Kündigungsgrund hat, aber es dem Mieter nicht zumutbar ist! Schwangerschaft kann so ein Härtefall sein. Ihr müsstet dann Widerspruch einlegen, aber da bestehen Fristen!
Lass dich mal beraten!
6,272
@ Schnuffi: Ganz ehrlich, mir tut das so leid für dich :troest: Hoffentlich findet ihr bald einen Ausweg.
1,868
§ 566 BGB
Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Leider wird Dir der Mieterschutzbund nicht viel helfen - die übernehmen nur dann einen Fall, wenn man bereits im Schadensfall Mitglied ist (ich glaub 2 oder 3 Monate vorher). Im Zweifelsfall bleibt nur der Weg zum Anwalt. Aber vielleicht hilft es ja schon den neuen Besitzer mal auf seine Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen.
Kündigen kann er natürlich schon, allerdings nur aus Eigenbedarf (und da muss er Euch ggf. rausklagen, was bei Schwangerschaft bzw. Säugling ausgesprochen schwer sein dürfte) oder falls Ihr Euch was zu Schulden kommen habt lassen.
@jauchzerle: Mit welcher Begründung hättet Ihr sie rausklagen können? Eigenbedarf?
6,272
Glück gehabt ;-)
1,868
6,272
Wenn die es darauf angelegt hätten, wir hätten sie nicht rausgekriegt, aber der Kaufvertrag wäre hinfällig gewesen. Wir haben als Klausel reingeschrieben, dass wir nur ein unbewohntes Haus übernehmen. Es hat jedenfalls funktioniert.
Der ehemalige Eigentümer hat schon dafür "gesorgt" dass die freiwillig ausziehen.
Allerdings hat er ihnen auch geholfen, eine andere geeignete Wohnung zu finden.