Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen,ich hab nur widersprüchliche Aussagen gefunden...
Ich werde nach der Gebrt unseres Kindes 1 Jahr zu Hause bleiben..Ich weiss ich bekomme 8 Wochen Mutterschaftsgeld,und 10 Monate Elterngeld.
Nun habe ich so viele Fragen dazu:
1.:Ich habe ein Pauschalgehalt,da ist alles monatlich drin umgelegt(Weihnachstgeld/Urlaubsgeld..)..Im Vertrag steht nur der Pauschalbruttosatz den ich monatlich bekommen..Weihanchstgeld etc... wird nicht mehr extra erwähnt.(Ich habe erst vor kurzem einen neuen Vertrag bekommen).Also bekomme ich von diesem Gehalt gesehen mein Elterngeld?Ich hab nämlich oft gelesen ,dass Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in der Elternzeit nicht gezahlt werden.
2.:Mutterschaftsgeld=mein Gehalt? Oder gibts da Abzüge?
3.:Wann beantage ich das Elterngeld?Erst nach der Geburt?Kommt das dann rechtzeitig,wenn das Mutterschaftsgeld wegfällt?
4.: Alles was ich zusätzlich in der Elternzeit dazuverdiene,wird vom Elterngeld abgezgen?Auch z.B. ein 400Euro Job?
5.:Bin ich in der Elternzeit kündbar?
6..Muss mich mein AG nach einem Jahr wieder nehmen,und darf ich mir aussuchen wieviele Stunden?
So viele Fragen..es wäre toll,wenn ihr mir weiterhelfen könntet,dass ich wenigstens mal einen Überblick bekomme...
Kommentare
2,538
zu 1. ich denke mal, das dieses gehalt die basis für dein elterngeld ist.
zu 2. da gibt es keine abzüge. nur dein arbeitgeber muss weniger zahlen: die krankenkasse zahlt dir 13 euro am tag, den rest der ag. bei mir z.b. gibt es dann nur 13 euro, da ich ja zur zeit in elternzeit bin.
zu 3. wir haben alle anträge schonmal fertig gemacht, und nur noch name und geburtsdatum eintragen müssen. man hat ja nach der geburt anderes zu tun... ich denke mal wenn du es rechtzeitig nach der geburt losschickst müsste es eigentlich reichen. oder gibt es da andere erfahrungswerte?
zu 5. du bist in schwangerschaft und elternzeit unkündbar.
zu 6. wenn dein arbeitgeber mehr als 15 angestellte beschäftigt, hast du generell einen anspruch auf teilzeit. muss aber natürlich für beide seiten passen.
59,500
Mit dem Antrag fertig machen ..das mach ich dann wie ihr..und dann nur noch Geburtsdatum und Name rin..und weg damit...
Ich habe nämlich irgendwann mal gehört..das dauert angebloich bis zu einem halben Jahr bis das dann kommt..das wäre ja heftig und unfair oder?
Kann mir noch jmd was zu Frage 4 sagen?
1,842
59,500
Wir sind abhängig von dem geld...
3,185
Ich kann dir nur sagen, wie es mit dem alten Elterngeld ist, aber ich denke das verhält sich ähnlich. Laut Auskunft meines Sachbearbeiters des Erziehungsgeldes wird ein 400€-Job nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet.
Vielleicht rufst du einfach mal dort an?
Ach ja wegen rechtzeitig losschicken:
Wir haben auch alle Anträge, also auch das Kindergeld, schon vor der Geburt vorbereitet und es dann unmittelbar danach losgeschickt. Die Bearbeitung hat eigentlich nicht übermäßig lange gedauert. Ich glaube innerhalb von 7 Wochen war der Bescheid da und die Zahlung klappte von Anfang an regelmäßig.
2,615
du Elterngeld bis zum 12. Lebensmonat des Kindes, also wie du sagtest 10 Monat, wenn dein Partner für mind. 2 Monate auch Elterngeld bezieht sogar bis zum. Die Superlösung um auch die ersten beiden Monate Elterngeld zu kriegen ist, dass der Mann diese beiden Monate in EZ geht, der kriegt ja kein MuSchu-Geld, du kriegst deines aber trotzdem :cool: :
1. also, die prüfen nicht deinen Vertrag sondern nur deine Gehaltszettel, wenn das normal als Nettogehalt ausgewiesen ist, wirds auf der Grundlage berechnet, steht da was von Weihnachts oder Urlaubsgeld wirds rausgerechnet
2. bei mir gabs keine Abzüge, KK zahlt einen Teil, AG die Differenz
3.:nach der Geburt, den neben deinem Einkommensnachweis brauchst du auch noch die KK-Bestätigung über das Mutterschaftsgeld und eine Geburtsbescheinigung, das geht erst wenn aus dem ET ein Geburtsdatum geworden ist ;-)
4.: Alles wird aufs Elterngeld angerechnet...
5.:Ja, außer dein AG erwirkt ein Kündigungsrecht beim Gewerbeaufsichtsamt z.B. bei Betriebsschließung, da was durchzukriegen ist aber ziemlich unmöglich... ich glaube der Kündigunsschutz hält bis 4 Monate nach der Elternzeit.
6..Nehmen muss er dich, aber es kommt auf deinen Betrieb an, ob du Recht auf Teilzeit hast. Wenn er nachweisen kann, dass es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, dir das anzubieten wirds schwierig. Vielleicht weiß hier noch jemand genaueres? Habt ihr einen Betriebsrat, da kannst du mal nachfragen.
Ich würde dir den Tipp geben, vorher genau zu vereinbaren, wie es danach läuft. Zusagen am besten schriftlich fixieren (z.b. durch einen Zusatzvertrag) Dann wissen alle woran sie sind...
Wow, du bist echt früh dran, da komm ich mir gleich wie ein Oberschlummel vor, mir ist sowas erst eingefallen, als ich meine Füsse vor lauter Bauch nicht mehr sehen konnte ;-)
59,500
Vor allem beschäftigt mich auch noch eine Frage..
Wenn ich dann Eltrngeld beziehe,kann dann mein Mann in die bessere Lohnsteuerklasse?Momentan sind wir beide in der 4..Allerdings weiss ich da ehrlich gesagt auch nicht,ob 3 und 5 nicht besser wäre?Kostet das was beim Steuerberater da mal nachzufragen?
59,500
Sollte ich nun noch in die Steuerklasse 3 gehen ,um mehr Gehalt zu bekommen(verdiene mehr als mein Mann),kann das in der Zeit wenn Elerngeld kommt wieder geändert werden,also beide in die 4?
7,124
Wenn Du in Elternzeit gehst ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass Dein Mann dann in die 3 geht.
Aber Du musst das meines Wissens auch gar nicht festlegen, denn das kann dann noch bei Abgabe der Einkommensteuererklärung entschieden werden, wie es letztendlich gehandhabt werden soll (oder DIE machen das sogar so wie es am günstigsten ist ???) der Vorabentscheid ist nur wichtig wegen der laufenden Zahlungen, nicht dass man nachher vor einer Riesen-Nachzahlung steht... s.o.
467
Also was den Lohnsteuerklassenwechel angeht....
Soweit ich weiß, ist es nicht rechtens, dass Du jetzt in 3 wechelst, damit Du mehr Elterngeld bekommst. Da kann es wohl passieren, dass man das bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Zumindest hab ich das so gelesen. Weiß aber nicht mehr wo. Außerdem darf man wohl nur einmal im Jahr die LSK wechseln.
Wir haben das so gemacht, dass wir beide in 4 geblieben sind und erst nach der Geburt bin ich in 5 und mein Mann in 3 gegangen. War für uns die beste Lösung.
Unseren Elterngeldantrag haben wir auch erst kurz vor knapp weg geschickt, da es bei meinem Mann auch dauerte, bis der Elternzeitantrag durch war (Soldat). Innerhalb von nicht mal 2 Wochen hatten wir unseren Bescheid und 3 Tage später hatte ich das erste Geld auf dem Konto. Kann also auch ganz schnell gehen.
Soweit ich weiß, wird alles, was man nebenbei in der Elternzeit verdient, mit aufs Elterngeld angerechnet.
Wie schon erwähnt, kriegst Du die besten Indos, wenn Du Dich direkt mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzt. Ich hab das damals bei uns per Mail gemacht und auch relativ schnell gute Antworten bekommen.
Gruß Steffi
59,500
Grundsätzlich sollte es schon rechtens sein,dass ich jetzt in die 3 gehe mein Mann in die 5,und wir wechseln zu Februar 2009 wieder beide in die 4.Dann ist mein Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate höher und dann auch das Elterngeld.
Aber..der folgende Tip war gut:Ich wende mich jetzt mal an die Elterngeldstelle und sicher mich da ab..
Danke für eure liebe Hilfe...
192
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.
Wenn du "nebenher" arbeiten gehen möchtest darfst du, um den Elterngeldanspruch an sich nicht zu verlieren, max. 30 h wöchentlich arbeiten. Dein Elterngeldanspruch wird, wenn Du Erwerbseinkommen hast, aus der Differenz zwischen Deinem vorherigen Gehalt und dem jetzigen berechnet. Von dieser Differenz erhälst du 67%.
Spesen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zuschläge, Provisionen werden nicht mit in die Berechnungsgrundlage eingerechnet.
Ein Lohnsteuerklassenwechsel, um es kurz zu machen, hat letztlich keinen Einfluss auf die Höhe der Steuerlast- nur der Zeitpunkt der Belastung ist quasi steuerbar: bei 4/4 ist eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich, bei 3/5 ist eine Nachzahlung sehr wahrscheinlich. Um keine böse Überraschung zu erleben ist es bei 3/5 notwendig, dass ihr monatlich nebenher was auf die Seite schafft, sonst musst du womöglich nächstes Jahr wegen der Nachzahlung deinen Dispo beanspruchen.
Nächstes Jahr, wenn du definitiv nicht mehr arbeitest und nur noch Elterngeld und Kindergeld beziehst ist der Steuerklassenwechsel in 3/5 auf jeden Fall sinnvoll.
192
Dann ist das ja was ganz anderes:
grob übern Daumen gepeilt kann man sagen, dass es sich lohnt in 3 zu gehen, wenn der besser verdienende ca. 60%, der in 5 eingestufte Ehepartner ungefähr 40% des zu versteuernden Einkommens verdient.
Wenn das bei euch so ist, dann ist der Wechsel natürlich sofort sinnvoll.
59,500
Das nebenher arbeiten lohnt sich ja dann eher nicht,hat mich prinzipiell ach nur interessiert ..und ich denke nicht dass ichd as machen werde.
Wegen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld: Es ist bei mir eben monatlich umgelegt,und als dieses nicht mehr gekennzeichnet.Wie ich ja oben schon mal schrieb habe ich im Vertrag stehen..Ich verdiene xx Euro brutto...Dass da das Weihnachstgeld etc.. mit drin ist,ist nicht mehr schriftlich ausgeführt.Das wurde bei uns geändert...Es ist also nirgendwo ersichtlich,wieviel ich denn ohne dieses verdienen würde.Daher habe ich ejtzt auch die Information bekommen,wird davon das Elterngeld berechnet.Auch auf den Abrechnung ist es einfahc als gehalt tituliert und nicht aufgesplittet..
Diese ganze Steuergeschichte ist mir ja ein Buch mit 7Siegeln..Zurückzahlen will ich natürlich nichts.
Hab ich dann aber richtig verstanden,dass es sinnvoll und auch rechtens wäre,nach der Mutterschaftszeit in 3 und 5 zu wechseln?Das Elterngeld bleibt aber dann ,weil es sich ja aus den vorangegenagen 12 Monaten berechnet,egal welche Steuerklasse man dann hinterher hat?
Oh man ich danke euch echt für die Hilfe..Ich kapier da ja gar nichts mehr :sad:
192
wenn du bis zum 30. november eines jahres einen steuerklassenwechsel vornehmen willst gilt der natürlich rückwirkend.
beispiel:
seit 1.1.2008 sind du und dein mann in 4/4
wenn du vor dem 30.11.2008 einen Steuerklassenwechsel vornimmst gilt für das gesamte Jahr 2008 3/5!
Ich würde es dann für sinnvoller halten, den Steuerklassenwechsel erst für das Jahr vornehmen zu lassen, in dem du KEINEN Lohn oder Gehalt mehr beziehst!
Bei mir ist es zum Beispiel so:
errechneter Geburtstermin 10.10.08
Wochengeld (weil Dienstgeber in Österreich) 8 Wochen vom 15.08. bis 05.12. glaube ich, jedenfalls fängt da die Karenz an.
Steuerklassen seither 4/4 weil wir gleichviel verdienen.
für das Jahr 2008 werden wir daran nichts verändern.
Ab 2009 gilt für uns dann 3/5, das behalten wir auch nach einem Jahr bei, denn dann gehe ich nur Teilzeit wieder ins Büro.
diesen Steuerklassenwechsel müssen wir bei der Gemeinde zwichen dem 30.11.2008 und dem 30.12.2008 anzeigen, oder eben rückwirkend irgendwann in 2009.
besser ist es aber, das "pünktlich" zu machen, weil sonst ja automatisch zu viel lohnsteuer bei meinem mann einbehalten wird, die wir erst wieder im jahr 2010 mit der einkommenssteuererklärung für 2009 zurück erhalten würden..
ich bin kein steuerberater, deshalb sind natürlich auch meine "Ergüsse" hier ohne gewähr. magst nicht mal schauen, ob es in deiner nähe eine geschäftsstelle des lohnsteuerhilfevereins gibt?! ich denke mal das ist günstiger als ein steuerberater, ob die qualitativ so fit sind weiß ich natürlich nicht. wenn du grenzgänger bist (mich irritieren die 8 wochen mutterschutz. hat man in deutschland nicht normalerweise nur 6 wochen?!) hab ich die erfahrung gemacht, dass die steuerberater auch da überfordert sind. was sagt denn deine personalabteilung? du bist doch sicher nicht die erste mit diesen fragen..
59,500
Ich wusste gar nicht,dass es sowas gibt,werde danach aber mal suchen..Danke für den Tip!
Mutterschaftsgeld bekomme ich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.....
Auf jeden Fall hast du mir schon sehr weitergeholfen..vielen Dank dafür!!
4,287
ich habe da auch mal eine Frage.
Bekommt man das Mutterschaftsgeld automatisch vom AG? Wissen die darüber Bescheid, wann und wie lange ich das bekomme? Für die 6 Wochen vor der Geburt, wird da der ET zur Berechnung genommen??? Was ist wenn der sich aber noch um Tage verschiebt???
Ich bin die erste Schwangere im Betrieb und hatte wegen meines Beschäftigungsverbot und deren Bezahlung schon mächtig Stress...
Danke!
59,500
2
Mutterschaftsgeld:
Der AG zahlt automatisch bis auf die 13 Euro/Tag. Da wird der voraussichtl. ET gerrechnet und dann 6 Wochen vorher. Und die 8 Wochen nachher sind dann vom tatsächl. ET.
Die 13/Tag muß man bei der Krankenkasse beantragen. Einfach mal anrufen, dann schicken die einem den Antrag und das geht dann auch ganz schnell. Mann kann es vorab beantragen, dann bekommt man einmal vor und einmal nach dem ET Geld. Oder wie ich es gemacht habe, nach der Geburt dann bekommt man alles auf einmal.
Elterngeld:
Dem Antrag auf Elterngeld müssen Bescheinigungen über das Mutterschaftsgeld beigefügt werden. Also kann man es erst beantragen wenn man vom AG das kompl. Mutterschaftsgeld erhalten hat, dann die Gehaltsabrechnungen vom Mutterschaftsgeld und der letzten 12 Monate kopieren, eine Bescheinigung der Krankenkasse auch anfordern. Allerdings ging dies rechts schnell. Wir haben nach ca. 15 Tagen nach Abgabe unser erstes Geld bereits erhalten. Bei uns wird auch der Antrag automatisch zugeschickt nach der Geburt. Bei uns ist auch das Jugendamt zuständig ist nach Bundesland verschieden.
Wenn du innerhalb der Elterngeldzeit arbeitest bekommst du dies auf das Elterngeld angerechnet. D.h. nicht, wenn du für 400 Euro arbeitest dass du 400 Euro weniger EG bekommst, sondern dein Einkommen wird dann verrechnet und dein Anspruch verringert sich. Allerdings kann man im Internet auch sein Elterngeld ausrechen online. Einfach mal bei Google "Elterngeldrechner online" angeben. Ist recht genau.
Die Lohnsteuerklassen kann man nach dem Mutterschaftsgeld ohne Probleme ändern. Es ist für das Elterngeld nicht relevant welche Gruppe du hast, da ja das vorherige Einkommen zählt. Allerdings habe ich auch mal gehört dass es Probleme geben kann wenn man in der SS wechselt. Aber das weiß ich nicht genau, da wir erst später gewechselt haben.
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate abzgl. einer Pauschale und dann davon 67%.
So bei weiteren Fragen einfach melden.
192
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.
Der Arbeitgeber bezuschusst das eventuell:
Steht die Frau in einem Arbeitsverhältnis, richtet sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag.
Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro (monatlicher Nettolohn von 390 Euro), ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Den Antrag muss die (werdende) Mutter bei ihrer Krankenkasse stellen, inklusive Bescheinigung vom Arzt über den errechneten Geburtstermin.
Es ist nicht relevant, wann das Baby geboren wird- das Mutterschaftsgeld erhält man ab Beginn Mutterschutz in waschbärs fall für insgesamt 14 wochen.
Der "sozialdienst katholischer Frauen" SkF ist ein Verband, der werdenden Eltern unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit unter anderem durch den Antragsdschungel hilft. Soweit ich weiß kostenfrei. Schau doch im Internet einfach mal nach, ob es auch in deiner Nähe einen Ortsverband gibt.
59,500
Die Elterngeldstelle habe ich gefunde,und weiss wenn es aktueller wird,wo ich mich hin wenden muss.
Irgendwie musste ich das schon mal wissen,jetzt kann ich mich beruhigt zurücklehenen und meine Übelkeit geniessen ;-)
Also:Danke dir
und Danke an alle anderen die mir lieb geholfen haben
4,287
Also kann ich das Elterngeld ja quasi erst nach den acht Wochen nach der Geburt, wenn dann das ganze Mutterschaftsgeld angekommen ist, beantragen...???Und nicht wie viele sagen, direkt nach der Geburt...??
7,124