Kinderarztwechsel im laufenden Quartal?

Katharina74Katharina74

1,027

bearbeitet 7. 07. 2008, 23:08 in Plauderecke
Ich möchte wegen Differenzen den Kinderarzt wechseln. Nun hat das Quartal gerade angefangen und leider war ich schon mit Mailin und Fynn beim alten KiA in diesem Quartal. Außerdem brauche ich demnächst für beide neue Rezepte für logopädie und Medikamente. Ich kann miralso einerseits vorstellen, dass der neue KiA eh nicht begeistert ist, wenn wir zu ihm wechseln und er gleich neue Rezepte ausstellen soll und zum anderen weiß ich nicht, ob ein Wechsel im laufenden Quartal so einfach möglich ist. Weiß jemand da Bescheid?

Kommentare

  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, den Arzt im laufenden Quartal zu wechseln.
    Wie begeistert der KiA davon ist, dass Du Rezepte haben willst (deren Notwendigkeit ER nicht festgestellt hat :confuded: ) weiss ich natürlich nicht, aber das könntest Du ja einfach ausprobieren. :grin:
  • Katharina74Katharina74

    1,027

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, Fynn´s Rezept würde ich zur Not auch im KH bekommen, nur ist es beim KiA natürlich weit weniger umständlich. Mailin´s Logopädin wird auch noch einen Bericht an jetzigen KiA schreiben, den kann ich sicher als Kopie mit zum neuen nehmen, von wegen der Notwendigkeit einer weiteren Verordnung. Wobei das sowas von klar ist, dass es ohne nicht geht. Echt blöd, wenn die sich anstellen, geht das auf Kosten der Kinder :confuded: .
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du gehst einfach zu deinem jetzigen KiA und lässt dir die Krankenakten deiner Kinder aushändigen.
    (Lass dich nicht abwimmeln, die müssen sie dir aushändigen! Mindestens in Kopie.) Und dann gehst du damit zum neuen Doc... Zur Not holst du die Rezepte einfach beim Alten und gehst danach dann zu Neuem.

    Die Akten würd ich auf jeden Fall mitnehmen, dann weiß der neue Doc gleich was schon alles war ;-)
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da hab ich noch nie drüber nachgedacht, ich war schon bei - ohje 6 Kinderärzten (anspruchsvollbin)... ich glaube das darf man oder? Also bislang hat mich die Krankenkasse noch nicht geschimpft. Ich muss doch Vertrauen zu meinem Arzt haben und es ist doch mein gutes Recht, den richtigen zu finden.
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab ich bei Wikipedia gefunden:
    Freie Arztwahl

    Freie Arztwahl bedeutet, dass sich Patienten zur Behandlung grundsätzlich an einen frei gewählten Arzt ihres Vertrauens wenden können. Jedoch gibt das Gesetz einen Rahmen von Ärzten und ärztlichen Einrichtungen vor, unter denen die Versicherten wählen können. Dies sind im Wesentlichen:

    * Zugelassene oder ermächtigte Ärzte
    * zum ambulanten Operieren zugelassene Krankenhäuser
    * diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen
    * ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen
    * Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens

    Ärzte, die nicht zu den vorgenannten Personengruppen bzw. Einrichtungen gehören, dürfen von gesetzlich Versicherten nur in eng definierten Ausnahmefällen beansprucht werden. Ein solcher Fall wäre z.B., wenn bei einem Notfall kein Vertragsarzt erreichbar wäre.

    Beim Betriebsärztlichen Dienst verfügt der Arbeitgeber, von welchem Arzt sich der Patient (Arbeitnehmer) zu behandeln lassen hat. Hier ist die freie Arztwahl also außer Kraft gesetzt.
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