gemeinsame Elternzeit...

bratenbraten

2,538

bearbeitet 5. 09. 2008, 21:57 in Recht und Behörden
hatten wir eigentlich garnicht geplant. aber jetzt beim ausfüllen des antrags hab ich mir folgendes ausgedacht:

ich nehme ganz solide meine 12 monate ab geburt. weil ich ja "nur" nebenbei als tagesmutter arbeite, bekomme ich die 300 euro + den geschwisterbonus von 75 euro bis zu peters 3. geburtstag. mein mann hat in der arbeit sozusagen hauptsaison von september bis zum jahresende, kann nach der geburt also nur ein paar wochen urlaub nehmen. allerdings ist bei ihm anfang des jahres luft, und da habe ich mir überlegt: er könnte ja die ersten beiden monate 2009 die erlaubten 30 stunden pro woche arbeiten - da bekäme er ja dann vom chef 3/4 vom normalen gehalt + 67% vom restlichen viertel dazu.

ist diese rechnung so richtig? wäre klasse, wenn sich jemand gut auskennt damit und mir weiterhilft!

Kommentare

  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab ich aus einer Broschüre:
    Ist Teilzeitarbeit in der Elternzeit erlaubt?

    Ja, bis zu 30h pro Woche. Die Einkünfte, die Eltern daraus beziehen, werden aber von dem "maßgeblichen" Nettoeinkommen abgezogen; sie mindern das Elterngled.

    Rechenbeispiel:
    Herr B arbeitet während der Partnermonate Teilzeit; sein Nettogehalt beträgt jetzt 850€ statt vorher 1600€.
    Elterngeld: 502,50€ (67% von 750€)
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mmh, hast du dich da vertippt oder wird da noch irgendwas abgezogen, was ich übersehen habe?
    Melody2 schrieb:
    Rechenbeispiel:
    Herr B arbeitet während der Partnermonate Teilzeit; sein Nettogehalt beträgt jetzt 850€ statt vorher 1600€.
    Elterngeld: 502,50€ (67% von 750€)

    ich hätte jetzt gedacht, wenn einer in 40 stunden 1000 euro verdient hätte, bekommt er für 30 stunden eben 750 euro und als elterngeld für die nicht gearbeiteten 10 stunden 67% von 250 euro?
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, hab mich nicht vertippt....

    Die 850€ werden von den 1600€ abgezogen
    werden aber von dem "maßgeblichen" Nettoeinkommen abgezogen

    So steht es in der Broschüre (war mal 'ne Beilage einer Zeitschrift) und eine Freundin von mir hat die Information auch so vom Amt bekommen...
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ah ok, sorry... ich habs ja nicht so mit zahlen :oops:

    aber dann ist doch meine rechnung richtig, oder?
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    braten schrieb:
    ah ok, sorry... ich habs ja nicht so mit zahlen :oops:

    Ähhh, ja. Ich auch nicht :mrgreen: Mathe war nie meine Stärke...
    aber dann ist doch meine rechnung richtig, oder?

    Nach dem ich mir das alles nochmal durchgelesen habe... Ja, deine Rechnung stimmt ;-)

    Du hast mich da etwas verwirrt... Deine Rechnung sagt das Gleiche aus wie meine Beispielrechnung :confused02:

    Egal, irgendwas werdet ihr schon bekommen :biggrin:
  • stephuniestephunie

    880

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir machen das diesmal auch ähnlich. Ich hab die Elternzeit und mein Mann das Elterngeld beantragt. Er ist ja jetzt Student und kann so ohne Probleme Elterngeld beantragen. Da er letztes Jahr noch sein Gehalt bekommen hat bekommen wir so (vom Gehalt von letztem Jahr) Mai bis Dezember die 67%. Seit diesem Jahr Januar bekommt er die Übergangsgebührnisse als ausgeschiedener Soldat auf Zeit, das kann nicht angerechnet werden. Somit bekommt er die anteiligen Übergansgebührnisse vom letzten Gehalt als SaZ und 67% Elterngeld. Wenn ich das beantragt hätte hätten wir nur die 300 Euro plus Geschwisterbonus bekommen und natürlich seine Übergangsgebührnisse. Durch diese Lösung haben wir dann doch etwas mehr Geld im Monat...
  • stephuniestephunie

    880

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so ja, ich nehm dann natürlich noch die zwei Monate Elternzeit. Ist doch toll wenn die Männer auch mal was machen ;-)

    ... auch wenn die eigentliche Arbeit dann doch an uns hängen bleibt :cool:
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mir gefällt die idee auch sehr, bin ganz stolz dass mir das beim ausfüllen des antrags eingefallen ist ;-)

    und bei uns wären es tatsächlich nur um die 100 euro weniger im monat, das ist es uns auf jeden fall wert. ich denke die chefs spielen auch mit, weil eh wenig los ist und mein mann auch gut flexibel arbeiten könnte - wir haben ja kaum feste termine einzuhalten.
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    so, jetzt ist noch eine frage aufgetaucht:

    ich bin noch beim alten arbeitgeber angestellt und auch selbst versichert. also hab ich anspruch auf mutterschaftsgeld. wird das auf das elterngeld angerechnet bzw. wird mir von dem mindestsatz von 300 euro was abgezogen? wir bekommen ja auch noch den geschwisterbonus (75 euro). sicherer wäre wahrscheinlich, das elterngeld dann erst für den zeitraum nach dem mutterschaftsgeld zu beantragen - in meinem fall ist es ja eigentlich egal, weil ich im grunde keinen verdienstausfall habe.
  • Melody2Melody2

    609

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das elterngeld bekommst du eh erst nach ablauf der mutterschutzfrist ;-) also 8 wochen nach der geburt...
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