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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
12.08.2008
Abgestandenes Wasser in Leitungen kann belastet sein
Stagnationswasser nicht für Säuglingsnahrung nehmen
„Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, sollte weder für die Zubereitung von Säuglingsnahrung noch für Speisen oder Getränke verwendet werden“, rät Brigitte Ahrens, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Grund: Das so genannte Stagnationswasser kann gelöste Metalle aus der häuslichen Wasserinstallation enthalten.
Die Wasserwerke speisen Wasser in gleich bleibend guter Qualität ins Wassernetz ein. In der häuslichen Installation können sich jedoch verschiedene Stoffe im Wasser lösen. Wenn das Wasser längere Zeit, insbesondere über Nacht und während der Urlaubszeit, in der Leitung gestanden hat, können die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für verschiedene Metalle wie Kupfer, Blei oder Nickel aus den Armaturen überschritten werden. In Kunststoffrohren, wie sie bei Küchenspülen zu finden sind, können sich beispielsweise Keime entwickeln.
Deshalb sollte man das Wasser vor der ersten Nutzung eine Weile laufen lassen. Nach einiger Ablaufzeit kommt Frischwasser aus dem Hahn, erkennbar an der merklich kühleren Temperatur. Auch die morgendliche Dusche vor dem Abzapfen von Kaffeewasser ist eine Möglichkeit, das über Nacht in Rohren verbliebene Wasser zu nutzen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das abgestandene Wasser zum Blumengießen oder zum Spülen zu verwenden, dann wird es nicht „vergeudet“.
Nickel-Allergiker sollten aus verchromten Armaturen etwa ein großes Glas Wasser (250 ml) ablaufen zu lassen, wenn es länger als 30 Minuten in der Leitung gestanden hat, bevor sie es zum Händewaschen oder Duschen benutzen. Das Wasser kann sonst erhöhte Nickelgehalte aufweisen, die zu allergischen Reaktionen führen können.
Weitere Fragen zum Thema Trinkwasser beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 16 Uhr am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-05 für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.
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