Hallo zusammen !
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den richtigen Bereich getroffen habe.
Ich habe einige Fragen zum Elterngeld. Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.
Ich beabsichtige 2 Monate Elterzeit zu nehmen, daraus ergeben sich verschiedene Fragen:
Wann muß ich die Elternzeit wo beantragen ?
Ist es richtig , daß man in der Elternzeit Teilzeitarbeit verrichten kann ? und wenn ja wird das Geld dann vom Elterngeld abgezogen ?
Ist es richtig, wenn man nach der Geburt 2 Monate Elternzeit (der Mann) nimmt, man 67 % seines Gehalts erhält, die Frau erhält Erziehungsgeld ( 6 Wochen nach der Geburt) und zusätzlich auch noch Kindergeld ?, das würde bedeuten mit Teilzeitarbeit könnte man die entstandene Lücke ausgleichen ?
Wie Ihr seht Fragen über Fragen ?
Ich bedanke mich schon mal tausend mal für jede Antwort
Gruß
Thomas
Kommentare
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ich versuche mich mal, bin aber kein Experte.
Vorab: ich weiß nicht genau, wie es ist, wenn der Mann auch Elternzeit nimmt.
Bei uns war/ist es so:
Ich bin momentan in Elternzeit und erhalte 67% meines Gehaltes als Elterngeld (was auch nicht genau stimmt, da da immer noch etwas berechnet wird, ausserdem bekommen wir Geschwisterbonus für unsere noch nicht dreijährige Tochter).
Das Geld, was die Mutter 8 Wochen nach der Geburt bekommt ist Mutterschaftsgeld.
Sie bekommt quasi 2 volle Monatsgehälter, die sich der Arbeitgeber und die Krankenkasse teilen.
Dann beginnt das Elterngeld, das man sich über ein oder zwei Jahre (halber Monatssatz) auszahlen lassen kann.
Wenn Du im Internet schaust, gibt es da auch Elterngeldrechner.
Die Anträge kannst Du auch online stellen oder Formulare beantragen. Oft haben die Bürgerbüros in den einzelnen Gemeinden aber die Formulare da.
Kindergeld in Höhe von momentan 154 Euro erhält man immer jeden Monat.
Da wird auch nix verrechnet oder abgezogen.
Teilzeit kann man in der Elternzeit verrichten (wenn die Voraussetzungen beim AG stimmen), allerdings wird das auf das Elterngeld angerechnet. Das ist der Grund,warum ich momentan noch nicht arbeite. Ich hätte alles in allem nur 50 Euro plus im Monat, und ich muß noch den Sprit rechnen, also bleibe ich zuhause. Ist also eine Rechenaufgabe.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
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ich bekomme mein mutterschaftsgeld 8 wochen lang und mein elterngeld 12 monate lang. mein mann steigt zwischendrin für seine 2 vätermonate ein und arbeitet aber teilzeit 30 stunden (soviel ist max. erlaubt). für die restlichen 10 stunden (die er dann elternzeit-frei hat) bekommt er 67% als elterngeld ausbezahlt.
die elternzeit musst du 6 oder 7 wochen vor beginn beantragen. d.h. also, wenn du direkt nach der geburt loslegen willst müsstest du als vater (weil du ja keine 8 wochen mutterschutz hast) schon vor der geburt den antrag stellen - mit dem zusatz, dass du natürlich noch nicht genau weisst wann das kind da ist. beantragen musst du die elternzeit beim arbeitgeber (der kann auch nicht wirklich ablehnen...) und das elterngeld bei der für dich zuständigen elterngeldstelle (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuell ... 88966.html)
viel erfolg mit den formularen...
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Ich möchte mich ganz herzlich bedanken. Jetzt habe ich zumindest einen Überblick bekommen, was geht und was nicht. Ich werde noch einen Termin beim Verbraucherschutz machen, spätestens dann werde ich auf dem Amt die richtigen Fragen und Atnworten stellen bzw. geben können.
Wie gesagt 10000 Dank
Gruß
Thomas
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