Angenommen, ich arbeite in den 6 Wochen vor der Geburt in geringem Ausmaß weiter, was ja erlaubt ist. Wie ist es denn dann mit der Bezahlung? Ich bekomme ja auf jeden Fall die 13 Euro am Tag von der Krankenkasse, ob ich nun arbeite oder nicht. Dazu die Differenz zum bisherigen Nettogehalt vom Arbeitgeber (was bei mir nur ein paar Euro sind, da ich nur knapp über 400 verdiene zur Zeit). Wenn ich aber jetzt ein paar Stunden die Woche arbeite, müsste ich die dann nicht zusätzlich bezahlt bekommen? Sonst würde ja quasi nur der Arbeitgeber von meiner Arbeit profitieren und ich hätte keinerlei Vorteil.
Liebe Grüße
Carolin
Kommentare
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ist beim arbeiten in elternzeit ja auch so...
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Mmmh, darauf gibt's sicher keine 'richtige' Antwort: der Mutterschutz - und somit auch die KK-Leistung - ist halt dazu da, dass es dich in dieser letzten Zeit vor der Geburt davor schützt, arbeiten zu müssen. DAS ist dein Vorteil am MuSchu. Wenn du die Leistung nicht in Anspruch nehmen möchtest kannst du darauf verzichten. Ansonsten finde ich nicht, dass du von einem Weiterarbeiten finanziell profitieren müsstest: du bekommst ja - egal ob und wieviel du arbeitest - das gleiche Geld wie vorher. Klar profitiert auch dein AG, das muss für dich kein Nachteil sein... vielleicht fällts ja positiv auf?
Ich finde solche Gedanken ehrlich gesagt sehr grenzwertig, ich weiß nicht was du arbeitest, doch für die meisten Arbeitgeber entsteht durch eine SS einer Mitarbeiterin ein ehrheblicher Nachteil (das ist auch völlig in Ordnung, C'est la vie! ;-) ), doch wenn dann die betreffende MA noch Forderungen stellt, obwohl sie nicht schlechter gestellt ist als vorher, entsteht finde ich ein komischer Eindruck. Ist aber nur meine Meinung, kommt sicher auf deine Tätigkeit an etc. Ich würde mir halt überlegen ob du wirklich noch arbeiten kannst und willst, wenn ja, würd ich's machen ohne was zu verlangen, wenn nein (oder jein) würde ich die letzten 6 Wochen ausgiebig genießen und nicht mehr arbeiten...
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Ich hätte mir halt gerne ein paar Euro dazu verdient, da ich mit den knapp über 400 Euro kaum bis zum ersten Elterngeld klar komme.
Liebe Grüße
Carolin
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Hi Carolin,
ich meinte das Arbeitgebern prinzipiell Nachteile entstehen, wenn eine MA schwanger wird. Wenn du beispielsweise deinen MuSchu voll nimmst zahlt dein Arbeitgeber ja trotzdem seinen Anteil, obwohl du nicht da bist. Und wenn ich mich richtig entsinne, durftest du doch am Anfang deiner SS nicht arbeiten (ich glaube, das hättest du mal irgendwo geschrieben?) Nicht falsch verstehen, ist nicht dein Verschulden, doch der Arbeitgeber muss da eben schon seinen Beitrag leisten, deswegen ist es mein Gefühl gewesen im Falle, dass du wenn du weiterarbeitest nicht noch 'zusätzlich' Lohn verlangen solltest. Denn du bekommst ja sowie das gleiche Geld wie vor der dem MuSchu. Wenn du arbeiten kannst, steht dir halt eigentlich die Leistung der KK nicht zu, dass du die trotzdem beziehst kann ich verstehen, ein Anspruch deinem AG gegenüber kann ich daraus nicht ableiten.
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Aber ich habe mich jetzt damit abgefunden, dass es sich nicht lohnt, weiter zu arbeiten und bleibe die restliche Zeit zu Hause. Ist ja auch mal ganz nett .
Liebe Grüße
Carolin