MuSchu / Elterngeld und Selbständigkeit

MäusleMäusle

7,471

bearbeitet 1. 09. 2008, 11:45 in Recht und Behörden
Muss hier mal was fragen, weil ich zurzeit vor einer entscheidung stehe, die ich auch im Hinblick auf eine künftige Schwangerschaft treffen möchte.

Zurzeit haben wir an den kritischen Tagen verhütet, weil ich in den nächsten 2 Monaten auf keinen Fall schwanger werden möchte.

Momentan verdien ich durch Selbständigkeit zwischen 50 und 400 Euro im Monat, das ist etwa der Durchschnitt, also einfach ein paar Euro nebenbei. Hätte aber jetzt das Angebot auf einen Minijob (300-Euro fest / Monat) ein paar Std in der woche zu arbeiten. Wäre auch noch neben der Selbständigkeit machbar.

So, wie ist das aber jetzt wenn ich schwanger werde. Bleibe ich nur selbständig u nd nehme ich den Job nicht an - bekomm ich dann MuSchu-Geld und Elterngeld? bzw wieviel bekomme ich als wenig-verdienende-Selbständig? Und wieviel würd ich mit dem Zusatzjob bekommen?

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen!

Kommentare

  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm, ich weiß nicht ob es sich so viel tut? Du musst ja die Einkünfte der vergangenen 12 Monate auflisten. Du wirst mindestens 300 Euro bekommen oder:
    Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent.
    Das müsstest du dir mal ausrechnen. Mutterschutzgeld bekommst du natürlich auch, sofern du gesetzlich versichert bist. Es ist leider nun mal so, dass das Elterngeld sich so richtig lohnt, wenn man auch vorher gut verdient hat. Von daher würde ich immer auch schauen, ob es möglich ist, dass dein Partner die Elternzeit nimmt.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das heißt wenn der Durchschnittsverdienst z.b. 250 Euro dann beträgt, bekomm ich nur die 300 Euro Mindest-Elterngeld.

    Gesetzlich versichert bin ich als Geringfügig beschäftigte auch selbständig momentan über meinen Mann. Würd dann aber auch Mutterschutzgeld bekommen oder wie? Oder müsst ich dazu selber versichert sein?

    Mein Mann wird (wenn überhaupt) maximal 2 Monate Elternzeit nehmen, weil er sehr wenig verdient und wir darauf auf jeden Fall angewiesen sind. das heißt mit noch weniger könnten wir eh nicht auskommen.
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mäusle schrieb:
    das heißt wenn der Durchschnittsverdienst z.b. 250 Euro dann beträgt, bekomm ich nur die 300 Euro Mindest-Elterngeld.

    So verstehe ich das, ja.
    Mäusle schrieb:
    Gesetzlich versichert bin ich als Geringfügig beschäftigte auch selbständig momentan über meinen Mann. Würd dann aber auch Mutterschutzgeld bekommen oder wie? Oder müsst ich dazu selber versichert sein?

    Ich würde mich da mal bei der KK schlau machen, denn ich habe gelesen, dass es günstiger wäre, in dem Fall es andersherum zu machen, also die Frau lässt sich gesetzlich versichern, der Mann macht die Familienversicherung über sie. Da würd ich aber wirklich mal die KK fragen, wenn ihr beide wenig verdient, ob sich das dann lohnen würde.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ok danke :) hast mir schon sehr geholfen.
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