ich weiß allerdings nicht, ob du im geburtshaus vielleicht noch eine pauschale für die rufbereitschaft zahlen musst, da müsstest du dich in deinem geburtshaus erkundigen.
ja, du musst in den meisten geburtshäusern den kompletten betrag vorschießen, bekommst aber nach der entbindung eine rechnung für die betriebskosten und die reichst du bei deiner krankenkasse ein und dann bekommst du das geld wieder. die rufpauschale wird eher selten übernommen, aber versuchen will ich es auch.
ist jedenfalls bei mir so. ;-)
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Kommentare
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ich weiß allerdings nicht, ob du im geburtshaus vielleicht noch eine pauschale für die rufbereitschaft zahlen musst, da müsstest du dich in deinem geburtshaus erkundigen.
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ich meine da muss man beides bezahlen,die Betriebskosten und die Rufbereitschaft?
Gruss Dana
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ist jedenfalls bei mir so. ;-)