Schwanger in der Ausbildung

bearbeitet 2. 09. 2008, 22:17 in Plauderecke
Hallo zusammen,
ich hab grad mit meiner Ausbildung zur Erzieherin angefangen bzw mit dem letzten Jahr, das Berufspraktikum. Da mir das aber nicht soo gefällt wie ich dachte, wollte ich grad nach einem anderen Job ausschau halten. Nun hab ich aber grad erfahren, das ich schwanger bin! Ein wechsel wird daher ja schwer, denn es nimmt ja keiner eine Schwanger unter Vertrag, was auch logisch ist! Allerdings kann ich vom Finanziellen her auch nicht auf das Geld verzichten was ich jetzt verdienen. Ziemlich blöde Lage grad. Auch weiss ich nicht, wie das ist mit Kündigen. Kann mein jetztiger Arbeitgeber mich aufgrund der Schwangerschaft kündigen? Noch bin ich ja in der Probezeit, aber bis zum 3.Monat hab ich ja, soweit ich weiss, zeit, um die Schwangerschaft bekannt zu geben, oder lieg ich da auch falsch? Ich weiss zur Zeit einfach nicht so ganz, was ich machen soll! Kann mir jemand helfen?

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Jolina,
    in der Schwangerschaft kann man dich nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit. Insofern hast du den jetzigen Job sicher.
    Im Prinzip könntest du dich auch noch nach etwas anderem umsehen. Du bist ja nicht verpflichtet beim Vorstellungsgespräch anzugeben, dass du schwanger bist. Wobei das natürlich sicher nicht gerade positiv aufgefasst wird, wenn dann später mal jemand nachrechnet, dass du es ja schon gewusst haben müsstest.

    Wenn du jetzt dein Anerkennungspraktikum machst bist du doch aber mit der Ausbildung schon fast fertig. Ich finde da macht es eigentlich Sinn das jetzt noch bis zu Ende durchzuziehen, damit du diesen Abschluss hast. Später kannst du doch immer noch auf etwas anderes umsatteln. Aber leider ist es ja so, dass hierzulande viel Wert darauf gelegt wird, dass man einen Abschluss hat.

    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

    viele Grüße

    Eowyn
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Eowyn,
    da ich schon ein Kind habe, mache ich das BP in Teilzeit, also über zwei Jahre! Ich hab jetzt angst davor, das mir gekündigt wird, weil ich das ja nicht zuende bringen kann! Nicht das dann gesagt wird "wegen ungeneignetheit gekündigt"! Die müssen ja nicht die Schwangerschaft als Grund angeben!

    Wie gesagt, ich hatte das BP schonmal angefangen, aber musste es abbrechen, weil ich einfach überfordert war. Auch jetzt hab ich wieder das Prob und bin zeitweise deswegen auch recht fertig, daher wollte ich mir was neues suchen! Das jetzt aber zu machen und dort in zwei Monaten bekannt geben das ich schwanger bin, find ich schon etwas blöd!

    Ist alles etwas verzwickt gerade!
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dein Arbeitgeber wäre sicher nicht so dumm, dir nach bekanntgegebener Schwangerschaft aus einem vorgeschobenen Grund zu kündigen. Ich denke auch, du solltest die Zähne zusammenbeißen und die Ausbildung fortführen - ein Abschluß ist wichtig, auch für dich persönlich! Zumal die Belastung ja nicht abnimmt, wenn du einen neuen Job suchst. Eine neue Ausbildung zu finden ist nun auch nicht so einfach. Wegen der Überforderung solltest du versuchen, mit deinem Ausbilder bzw. Betreuer zu sprechen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, dich zu unterstützen.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jolina77 schrieb:
    Ich hab jetzt angst davor, das mir gekündigt wird, weil ich das ja nicht zuende bringen kann! Nicht das dann gesagt wird "wegen ungeneignetheit gekündigt"! Die müssen ja nicht die Schwangerschaft als Grund angeben!
    In der Schwangerschaft ist man unkündbar. Da müsstest du schon goldene Löffel klauen oder einem Kind etwas antun, damit die dich trotzdem kündigen können. Da brauchst du dir wirklich keine Sorgen machen.

    Wenn du dich überfordert fühlst ist das natürlich hart.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das man unkündbar ist, hab ich soweit verstanden! Angst hab ich halt einfach wegen der Probezeit, da ja halt absehbar ist, das ich die Ausbildung jetzt nicht zuende bringen kann! Hab auch schon einigemale gehört, das Schwangere Erzieherinnen ein "beschäftigungsverbot" vom FA bekommen, wegen der Kinderkrankheiten! Und grad wegen dieser Geschichten hab ich halt angst wärend der Probezeit es zu veröffentlichen mit der SS! Denn in der Gruppe fehlt ja dann "eine Kraft" für knapp ein Jahr!

    Ich weiss das eine Ausbildung super wichtig ist, aber ich merke halt mehr und mehr das es einfach nicht meine Welt ist! Ich hab heute nach Hilfe gefragt, aber das wurde etwas herablassend abgetan! Ich bin da halt einfach noch nicht soweit eine Gruppe alleine zu führen, aber das schien da nicht wirklich jemanden zu interessieren. Klar könnte ich mit meiner Anleiterin darüber sprechen, aber ich fühle mich in diesem Kiga einfach nicht richtig wohl!
    Ich schau jetzt mal was mein FA zu der ganzen Sache sagt!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du bist auch in der Probezeit unkündbar. Also insofern ist es doch recht wurscht ob du es jetzt oder später sagst. Aber du bist auch nicht verpflichtet es jetzt schon zu sagen.

    Ob Kinderkrankheiten ein Grund für ein Beschäftigungsverbot sind, musst du mal mit deinem Arzt durchsprechen. Das hängt ja auch davon ab, was du für Krankheiten selber hattest und gegen was du ansonsten geimpft bist. Wenn du tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen solltest kannst du das ja aber auch nicht ändern.
  • bratenbraten

    2,538

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    liegt es mehr an der einrichtung oder am beruf selbst, dass du dich nicht wohlfühlst? die einrichtung könntest du ja irgendwann wechseln, wenn du die ausbildung in der tasche hast. bzw. kannst du doch auch andere sachen machen als erzieherin, oder? also vielleicht eine spielgruppe leiten oder so was.

    die probezeit hat wirklich nichts mit deinem kündigungsschutz zu tun! der gilt immer in der schwangerschaft (außer, wie eo schon schrieb, wenn du goldene löffel klaust oder so). und ich denke, du bist auf jeden fall für die zeit der schwangerschaft und der elternzeit geschützt. es kann höchstens sein, das hab ich schon mal gehört, dass du quasi von vorne anfangen müsstest, wenn du nicht nach einer gewissen frist wieder einsteigst. aber ich weiß nicht genau, für welche ausbildung das galt. wenn du ein beschäftigungsverbot bekommst, kannst du auch später weitermachen (und bekommst auch dein normales gehalt, soweit ich weiß) und die gruppe muss es verkraften, das ist einfach das risiko jedes arbeitgebers, der frauen einstellt (und männer können auch krank werden...)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @braten
    Es ist wohl mehr der Beruf mit dem ich mich nicht wohl fühle! Ein wenig auch die Einrichtung, aber mehr der Beruf ansich! Es ist einfach nicht meine Welt stelle ich halt mehr und mehr fest! Ich hab dann auch heute mal um hilfe gebeten weil ich nach nicht ganz einem Monat schon die Gruppe alleine führen soll, aber das wurde ziemlich abgetan, was ich sehr schade finde!

    @braten und eowyn
    Ok, wenn das wirklich soo sicher ist mit dem Kündigungsschutz, dann kann ich es auch gleich sagen das ich schwanger bin, das stimmt!
    Nur da ich mich halt so unwohl dort fühle, hoffe ich schon das ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, denn wie gesagt, ich wollte mich eigentlich nach was neuem umsehen. Aber jetzt ne neue Stelle anfangen und dort dann in einem Monat zu verkünden das ich schwanger bin, find ich nicht so dolle!
  • ed24ed24

    1,208

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    also wegen des Kündigungsschutzes - den hast du nur, wenn dein Abeitgeber auch weiß, dass du schwanger bist... Der Kündigungsschutz gilt auch über die Probezeit - es sei denn du hast nur einen Zeitvertrag, der nach der Probezeit quasie um die Zeit des einen Jahres verlängert wird. Denn wenn der Vertrag nur zeitl. begrenzt ist, ist das Vertragsende keine Kündigung...

    Ansonsten kannst du nicht mit jemandem aus deiner Ausbildungszeit - Lehrer, Mentor ect. - sprechen und mit ihm deine Bedenken durchgehen, nach Lösungen suchen?

    Herzlichen Glückwunsch & gruß ed24
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ed24 schrieb:
    also wegen des Kündigungsschutzes - den hast du nur, wenn dein Abeitgeber auch weiß, dass du schwanger bist...
    Wobei man falls man eine Kündigung bekommt immer noch nachträglich vermelden kann dass man schwanger ist. Insofern hat man auch wenn der Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft weiß Kündigungsschutz.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Somit scheine ich wirklich sehr abgesichert zu sein! Dann werd ich mal schauen was mein FA so zu sagen hat!
    Vielen Dank nochmal an alle!
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