Elterngeld versteuern

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 27. 11. 2008, 18:26 in Plauderecke
Soo das war ein Schock,hab eben erfahren und auch nachgelesen,dass Elterngeld unter Progressionsvorbehalt fällt und daher der Verdienst des Mannes mit einem höheren Steuersatz verrechnet werden muss.Da kommt es wohl immer zu Nachzahlungen daher.
Habt ihr damit Erfahrungen?

Kommentare

  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: Was heisst das genau? (ohne Fachausdrücke :oops: )
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das bedeutet, dass das Elterngeld (Mutterschaftsgeld im Übrigen auch) zum Familieneinkommen dazugerechnet wird und man damit u.U. in einen Einkommensbereich kommt, in dem ein höherer Einkommensteuersatz fällig wird als der, den der Mann auf sein Einkommen zahlt. Das fällt dann erst bei der Einkommesteuererklärung auf, und somit ist dann eine Nachzahlung fällig. Das ging mir in dem Jahr so, als Tom geboren wurde. Wegen des Mutterschaftsgeldes (das an sich zwar steuerfrei ist, aber eben auch unter diesen Progressionsvorbehalt fällt) mussten wir für 2005 750 € Steuern nachzahlen.
    Für dieses Jahr rechne ich auch mit so etwas, aber jetzt bin ich vorbereitet und lege mir gleich was an die Seite.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so...Ist ja alles echt kompliziert. Wir sind ja nicht verheiratet. Also bis jetzt haben wir jeder seine eigene Steuererklärung gemacht...
  • SagunaSaguna

    1,742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hi,
    ich muss noch schnell für 2007 die steuer machen und weiß nicht wo im vordruck ich das elterngeld angebe. ich habe von der elterngeldstelle einen bescheid über die höhe des im jahre 2007 erhaltene elterngeld bekommen fürs finanzamt. könnt ihr mir da schnell weiterhelfen? dann muss ich mich da nicht so reinarbeiten. :groggy:

    allerdings hatte ich eine ich-ag bis september 07, war also selbständig, also einkommenssteuererklärung. elterngeld dann ab oktober 07.

    wäre euch sehr dankbar! :grin:
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei Selbständigkeit kenne ich mich gar nicht aus.

    Ansonsten ist das Elterngeld glaube ich auch eine steuerfreie Entgeldersatzleistung... aber wo genau das hinkommt?? Habe jetzt auch keinen Vordruck da.
  • BergschafBergschaf

    911

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich würde da einfach beim Finanzamt nachfragen, die sind doch auch für solche Fragen da.
    Als ich die Selbständigkeit angemeldet habe hatte ich auch tausend Fragen und bei uns waren die sehr hilfsbereit (klar die wollen ja auch die Kohle ;-) ) Ich denke da kriegst du am schnellsten die richtige Antwort!

    Viel Erfolg!
  • manuelsmamamanuelsmama

    1,263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also wir haben für letztes Jahr statt 150 Oiro zu bekommen, 150 Oiro nachzahlen müssen :flaming01:
    Und das OBWOHL mein Mann nur 16000 im JAHR verdient hat und OBWOHL ich NUR den Elterngeldmindestsatz bekam.
    Hätte ich in der Zeit, als wir den Bescheid bekamen, nicht zufällig gerade gearbeitet, wären wir in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, NUR wegen dem Elterngeld, dass die Familien eigentlich UNTERSTÜTZEN soll :flaming01: :flaming01:
    Bin mal gespannt auf die Erklärung 2008---
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja das ist echt sehr ungerecht.. und da dachte ich, ich hätte gehört, dass Deutschland dringend Nachwuchs braucht... aber wer kann sich das am Ende noch leisten :confuded:


    Bekommt man ALG II (falls es jemanden interessiert), wird Elterngeld und Kindergeld auch als "Einkommen des Kindes" angerechnet....
    So bleibt am Ende auch da nicht wirklich viel über..
    Elterngeld habe ich mir deshalb extra für 24 Monate beantragt, damit ich da nicht über den Satz komme, wo mir das alles wieder abgezogen wird... :roll:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich muss hier auch nochmal was erfragen bitte..
    Mein Mutterschutz beginnt voraussichtlich am 10.1...Wird das Mutterschutzgeld über die Steuerkarte abgerechnet??Also könnte mein Mann ab Januar schon in die bessere Steuerklasse??Oder bekomme ich dann weniger Mutterschaftsgeld wenn er so früh wechselt..Kind soll jam am 23.2 auf die Welt kommen..

    Wenn ich dann Elterngeld bekomme,wer zahlt die Krankenkasse??Wird das nochmal extra vom Elterngeld abegzogen??

    Was ist eigentlich ,wenn das Kind früher kommt??
    Wäre toll,wenn ihr mir helfen könntet..Danke
  • NiennaNienna

    7,124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mutterschaftsgelt:
    ist eine steuerfreie Entgeldersatzleistung. 13 Euro pro Tag zahlt die KK, wenn Du mehr verdient hast, dann muss Dein AG den Rest zahlen.

    In der Elternzeit kannst Du in Deiner KK versichert bleiben, beitragsfrei.

    Wenn das Kind früher kommt, werden die Tage, die Du vorher im MuSchu nicht hattest, nach der Geburt drangehängt.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke :grin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noch ne Frage dazu..ich bin dafür zu doof... :oops:
    Ich bekomme bis 10.1 normal Gehalt und dann Mutterschaftsgeld..das heisst ich bekomme Ende Januar normal mein gehalt überwiesen???
    Wenn ich jetzt 2009 in die Steuerklasse 5 wechsel..(bin momentan in der 4) wird das dann weniger..weil ja bis zum 10.1 mein Gehalt über die schlechtere Klasse abgerechnet wird...An was lehnt sich das Mutterschaftsgeld..an der letzten ABrechnung,oder an mehrere??
    Wäre es denn sinnvoller Ende Januar die Steuerkarten umzuschreiben (Mann 3 ich die 5)oder jetzt schon??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hat keiner eine Idee dazu??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sind hier kein Steuerfachkräfte?? ;-)
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    scheinbar nicht viele. Aber vieleicht taucht ja doch noch eine auf ;-)
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