Hallo!
gibt es da bestimmte stellen? Im Internet gibt es ja nur so eine Seite, wo man dann nach dem Geburtstag des Kindes zu einer Stelle zugeteilt wird, aber wenn das Kind noch nicht geboren ist, woher soll ich dann wissen, wo ich anrufen soll?
Hat da jemand von euch Erfahrung wer sich da wirklcih umfassend damit auskennt? unser Fall ist nämlich nicht ganz unkompliziert und da nützen mir die allgemeinen Infos von irgendwelchen Blättern gar nicht, weil sie meine Fragen nicht beantworten :sad:
LG
Kommentare
2,615
11,944
351
Ich kann nur raten, ruhig vorher anzurufen und vor allem vorher das gesetz zum elterngeld mal selber durchzulesen!
Mein mann wollte zB die beiden partnermonate einzeln nehmen und die beamtin (?) war überzeugt davon, dass das nicht geht. Nach diskussionen mit mir und einer abteilungsbesprechung ging es dann doch :roll: .
Viele grüße
katrin
59,500
911
LG
4,287
hab mal ne Frage...An sich ist unser Fall einfach. Ich werde das Elterngeld alleine für 12 Monate beziehen. Ich bin nun aber recht früh in ein Beschäftigungsverbot gekommen. Seit dem verdien ich ungefähr 50-100 Euro weniger im Monat. Muss ich nun das gehalt vor dem Verbot angeben? Also auch die 12 Lohnbescheinigungen vorlegen oder gelten nun diese Monate ganz normal, weil der Verlust gering ist?
Im Infoblatt steht:
Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden
Kalendermonate bleiben Kalendermonate unberücksichtigt,
in denen die berechtigte Person
• Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung
oder dem Gesetz über die Krankenversicherung
der Landwirte bezogen hat,
• einen Einkommensverlust durch eine maßgeblich
auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung
erlitten hat,
• einem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 des
Mutterschutzgesetzes unterlegen war.
Und ab ich das denn richtig verstanden, dass ich die 2 Monate vor der Geburt nicht mitrechnen muss wegen Mutterschaftsgeld?
Mein offizieller Mutterschutz beginnt qm 23.12. Also müsste ich doch die Lohnbescheinigungen von NOV 2007 bis Nov 2008 vorlegen? (Falls das Beschäftigungsverbot nicht berücksihtigt wird...)
???
59,500
habt ihr eine Beratungsstelle,wi du mal hingehen könntest??
Wieso verdienst du denn weniger im Beschäftigungsverbot??..normalerweise wird das Gehalt doch normal weiter gezahlt...
4,287
ich such grad nach so ner stelle, nur spinnt das I net da irgendwie grad...
Also ich bekam damals etwas mehr, wegen der ganzen Überstunden die icxh gemacht habe. Die werden aber im Verbot nicht ganz so berücksichtigt...
59,500
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen,verstehe es aber auch so,dass die Monate im Beschäftigungsverbot rausfallen...Aber ich bin mir da nicht sicher ehrlich gesagt..tut mir leid :oops:
4,287
59,500
2,615
- das Kilometergeld wird abgezogen, die musst du während der Elternzeit ja nicht zurücklegen ;-)
- wenn du schwangerschaftsbedingte Einbußen in deinem Gehalt hinnehmen musstest, geht das nicht in die Berechnung ein, d.h. es wird eben anhand deines Einkommens VOR dem Beschäftigungsverbot berechnet.
4,287