gibt es elterngeld-Beratungsstellen?

BergschafBergschaf

911

bearbeitet 16. 10. 2008, 15:29 in Recht und Behörden
Hallo!

gibt es da bestimmte stellen? Im Internet gibt es ja nur so eine Seite, wo man dann nach dem Geburtstag des Kindes zu einer Stelle zugeteilt wird, aber wenn das Kind noch nicht geboren ist, woher soll ich dann wissen, wo ich anrufen soll?
Hat da jemand von euch Erfahrung wer sich da wirklcih umfassend damit auskennt? unser Fall ist nämlich nicht ganz unkompliziert und da nützen mir die allgemeinen Infos von irgendwelchen Blättern gar nicht, weil sie meine Fragen nicht beantworten :sad:

LG

Kommentare

  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich hab damals einfach den ET statt des Geburtsdatum genommen und hab ne sehr umfangreiche telefonische Beratung bekommen, andere Beratungsstellen kenn ich nicht...
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde dort auch anrufen. Gerade bei speziellen Fällen (wir waren auch so einer) helfen die umfangreich und gut.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Ich kann nur raten, ruhig vorher anzurufen und vor allem vorher das gesetz zum elterngeld mal selber durchzulesen!

    Mein mann wollte zB die beiden partnermonate einzeln nehmen und die beamtin (?) war überzeugt davon, dass das nicht geht. Nach diskussionen mit mir und einer abteilungsbesprechung ging es dann doch :roll: .

    Viele grüße
    katrin
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab damals, 2006, da gabs ja noch nicht das neue Elterngeld, beim zuständigen Versorgungsamt eine super Beratung bekommen, der hat mich beraten, wie ich am meisten rausholen kann. Ich denke mal, die Versorgungsämter sind noch immer noch zuständig.
  • BergschafBergschaf

    911

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ahh, vielen Dank für eure Tipps, werd ich gleich mal die richtige Telefonnummer raussuchen :grin:

    LG
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    hab mal ne Frage...An sich ist unser Fall einfach. Ich werde das Elterngeld alleine für 12 Monate beziehen. Ich bin nun aber recht früh in ein Beschäftigungsverbot gekommen. Seit dem verdien ich ungefähr 50-100 Euro weniger im Monat. Muss ich nun das gehalt vor dem Verbot angeben? Also auch die 12 Lohnbescheinigungen vorlegen oder gelten nun diese Monate ganz normal, weil der Verlust gering ist?
    Im Infoblatt steht:
    Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden
    Kalendermonate bleiben Kalendermonate unberücksichtigt,
    in denen die berechtigte Person
    • Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung
    oder dem Gesetz über die Krankenversicherung
    der Landwirte bezogen hat,
    • einen Einkommensverlust durch eine maßgeblich
    auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung
    erlitten hat,
    • einem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 des
    Mutterschutzgesetzes unterlegen war.

    Und ab ich das denn richtig verstanden, dass ich die 2 Monate vor der Geburt nicht mitrechnen muss wegen Mutterschaftsgeld?
    Mein offizieller Mutterschutz beginnt qm 23.12. Also müsste ich doch die Lohnbescheinigungen von NOV 2007 bis Nov 2008 vorlegen? (Falls das Beschäftigungsverbot nicht berücksihtigt wird...)
    ???
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu

    habt ihr eine Beratungsstelle,wi du mal hingehen könntest??

    Wieso verdienst du denn weniger im Beschäftigungsverbot??..normalerweise wird das Gehalt doch normal weiter gezahlt...
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    ich such grad nach so ner stelle, nur spinnt das I net da irgendwie grad...
    Also ich bekam damals etwas mehr, wegen der ganzen Überstunden die icxh gemacht habe. Die werden aber im Verbot nicht ganz so berücksichtigt...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so...
    Ich kann dir leider nicht weiterhelfen,verstehe es aber auch so,dass die Monate im Beschäftigungsverbot rausfallen...Aber ich bin mir da nicht sicher ehrlich gesagt..tut mir leid :oops:
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    und wie ist das, wird Kilometergeld, was ich als steuerfreie Bezüge bekam auch mit berechnet,oder ziehen die das ab?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das weiss ich auch nicht..sorry..vllt. guckt nochmal ein "Wissender" vorbei..
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also:

    - das Kilometergeld wird abgezogen, die musst du während der Elternzeit ja nicht zurücklegen ;-)
    - wenn du schwangerschaftsbedingte Einbußen in deinem Gehalt hinnehmen musstest, geht das nicht in die Berechnung ein, d.h. es wird eben anhand deines Einkommens VOR dem Beschäftigungsverbot berechnet.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke dir Sopie... :grin:
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum